Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Wir beraten heute den letzten Schritt des Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Ein kurzer Rückblick zur Ausgangssituation sowie zu den bisherigen Sanierungsetappen: Nach Jahren der Misswirtschaft hat die IV ein Loch von 15 Milliarden Franken in den AHV-Fonds gerissen. Seit 2006 hat sich das Defizit bei rund 1 Milliarde Franken pro Jahr stabilisiert. Dank der Zusatzfinanzierung hat die IV im letzten Jahr eine ausgeglichene Rechnung erzielt. Ohne die Mehrwertsteuer hätte sie noch immer ein Defizit von gegen 1 Milliarde Franken ausgewiesen. Es braucht daher diesen letzten, unbequemen Schritt des Plans zur Sanierung dieses wichtigen Sozialwerkes. Nur eine Sozialversicherung auf solider finanzieller Basis gewährleistet den Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft die ihnen zustehenden Leistungen.
Ein erster Revisionsschritt wurde vom Volk am 17. Juni 2007 mit der Annahme der 5. IV-Revision eingeleitet. Die 2008 in Kraft getretenen Massnahmen zur Früherfassung und Frühintervention sowie neue Integrationsmassnahmen werden in [PAGE 2160] der Praxis zum Nutzen und Vorteil behinderter Menschen, insbesondere psychisch Behinderter, erfolgreich eingesetzt. Zudem konnte das Defizit stabilisiert werden.
Am 27. September 2009 haben Volk und Stände den zweiten Schritt des Sanierungsplans angenommen, die Zusatzfinanzierung der IV. Mit der auf sieben Jahre bis 2017 befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte wird das Defizit der IV vorübergehend beseitigt. Seit dem 1. Januar 2011 verfügt die IV über einen eigenen Fonds mit einer Kapitalbasis aus der AHV von 5 Milliarden Franken. Die AHV muss folglich nicht mehr für Fehlbeträge der IV aufkommen, und die Aushöhlung der AHV-Reserve durch die IV bei der AHV wurde gestoppt. Während der Dauer der Zusatzfinanzierung übernimmt der Bund die Schuldzinsen der IV von rund 160 Millionen Franken jährlich.
Mit der dem Volk unterbreiteten Finanzierungsvorlage wurde der klare politische Wille zum Ausdruck gebracht, dass bis zum Auslaufen der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer das Betriebsdefizit eliminiert und die entsprechende Betriebsrechnung, also das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen, durch weitere Gesetzesrevisionen in die dringend notwendige Balance gebracht werden soll. Genau dafür braucht es dieses zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision.
Die 6. IV-Revision wurde also in zwei Massnahmenpakete aufgeteilt. Die IV-Revision 6a ist seit Anfang 2012 in Kraft und umfasst im Wesentlichen folgende Massnahmen: eingliederungsorientierte Rentenrevision, Einführung des Assistenzbeitrages, neuer Finanzierungsmechanismus für den Bundesbeitrag und Preissenkungsmassnahmen bei den Hilfsmitteln. Das nun vorliegende, zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision soll die Sanierung der IV mit folgenden Massnahmen vervollständigen:
Die erste Massnahme besteht in der Einführung eines stufenlosen Rentensystems zur Stärkung des Grundsatzes "Arbeit muss sich lohnen". Das verfeinerte Rentensystem eliminiert den falschen Anreiz, dass die Rente bei verbesserter Arbeitsfähigkeit stärker reduziert wird, als sich das Arbeitseinkommen erhöht. Um diesen Schwelleneffekt zu eliminieren, wird dem Invaliditätsgrad eine bestimmte Rentenhöhe zugeordnet. Versicherte, welche eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen, werden künftig nicht mehr finanziell bestraft. Ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent - anstatt wie heute von 70 Prozent - wird eine volle Rente gewährt. Für Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren ist der Besitzstand gewahrt. Gleichzeitig soll dieses Rentensystem auch bei der zweiten Säule eingeführt werden. Mit dieser Massnahme sollen rund 150 Millionen Franken eingespart werden, 70 Millionen bei neuen Renten und 80 Millionen bei laufenden Renten.
Die zweite Massnahme soll zu einer verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im ersten Arbeitsmarkt führen. Obwohl die vorliegende Gesetzesänderung Massnahmen für alle Versicherten vorsieht, ist sie in der Praxis vor allem auf Menschen mit einer psychischen Behinderung ausgerichtet, welche die grösste Gruppe der IV-Rentnerinnen und -Rentner ausmachen. Einerseits wird die Früherfassung erweitert, und andererseits wird die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben, da bei Menschen mit einer psychischen Behinderung die Eingliederung länger dauern kann als bei anderen Versicherten. Die IV-Stellen können zur besseren Prävention von Invalidität sämtlichen Behinderten und Arbeitgebern Beratungen und Begleitungen anbieten, ungeachtet einer anderen Leistung der IV und ohne dass eine Anmeldung bei der IV erforderlich ist.
Die dritte Massnahme sieht eine Reduktion der Höhe der sogenannten Kinderrente bzw. der Zulage an Eltern mit einer AHV- oder IV-Rente von bisher 40 Prozent auf 30 Prozent der Grundrente vor. Damit soll eine Anpassung an die tatsächlichen, durch die Kinder verursachten prozentualen Zusatzkosten gemäss den Äquivalenzskalen der OECD und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erfolgen.
Als vierte Massnahme sieht die Vorlage eine neue Regelung der Reisekosten vor. Damit soll die Kostenübernahme auf die vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehenen Leistungen begrenzt werden, d. h. auf die Übernahme der behinderungsbedingt notwendigen Kosten bzw. Mehrkosten.
Als fünfte Massnahme soll die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verstärkt werden. Die Rechtsgrundlagen wurden ursprünglich mit der 5. IV-Revision geschaffen. Die vorliegende Revision bringt eine weitere Verbesserung der Abläufe, um auch bei anderen Sozialversicherungen eine wirksame Bekämpfung von Betrug erzielen zu können.
Mit der sechsten Massnahme wird ein Modus für die Entschuldung der IV und den Schuldenabbau gegenüber der AHV vorgeschlagen. Wie bereits angesprochen, hat die IV im Moment bei der AHV eine Darlehensschuld von rund 15 Milliarden Franken. Seit 2011 und bis zum Ablauf der Zusatzfinanzierung Ende 2017 übernimmt der Bund die Verzinsung. Danach muss die IV diese Schuld sukzessive abbauen und dem AHV-Fonds zurückbezahlen. Die Vorlage sieht deshalb eine an den Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Fonds gekoppelte Rückzahlung vor. Macht der Anteil dieser Mittel mehr als 50 Prozent einer Jahresausgabe aus, so wird dieser Überschuss vollumfänglich zur Schuldentilgung an den AHV-Fonds überwiesen.
Zu guter Letzt schlagen Bundesrat und Ständerat einen Interventionsmechanismus vor zur künftigen Verhinderung von Defiziten und einer erneuten Verschuldung der IV nach Ende 2017. Bei einem bedrohlichen Absinken der Mittel im IV-Ausgleichsfonds unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung Gesetzesänderungen, welche zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts notwendig sind.
Entgegen dem Ständerat will die klare Kommissionsmehrheit hingegen nichts von einer automatischen Anpassung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite im Sinne einer Opfersymmetrie wissen, sofern der IV-Fonds unter 40 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Die Kommission will dann eine politische Diskussion im Parlament und keinen Automatismus.
Ihre SGK hat diese komplexe Vorlage zwischen Februar und Oktober 2012 an sechs Sitzungen beraten, nachdem der Ständerat die Vorlage vor einem Jahr, in der Wintersession 2011, mit 33 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet hatte.
Die von der Kommission beschlossenen Einsparmassnahmen belaufen sich auf zirka 360 Millionen Franken, das sind zirka 115 Millionen Franken mehr, als der Ständerat beschlossen hat. Damit liegt die SGK auf der Linie des Bundesrates, der im Gegensatz zum Ständerat auch laufende Renten dem linearen Rentensystem unterstellen möchte. Im Weiteren hat die knappe Kommissionsmehrheit gegenüber der ständerätlichen Fassung Mehreinsparungen von zirka 20 Millionen Franken durch verschiedene zusätzliche Kürzungen bei den Reise- und Verpflegungskosten beschlossen.
Die SGK ist am 29. März 2012 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Den Rückweisungsantrag hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Den Antrag auf Teilung und Rückweisung hat die SGK an ihrer Sitzung vom 11. Oktober mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Gleichentags hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt.
Diese Gesetzesrevision ist der letzte Schritt im Rahmen der notwendigen Sanierungsmassnahmen der IV. Es braucht sie, um die Invalidenversicherung als wichtiges Sozialversicherungswerk wieder auf eine solide, dauerhafte Basis zu stellen, und es braucht sie ebenso zur Stabilisierung der AHV, der Schwesterversicherung der ersten Säule.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.