Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
"Die IV-Revision ist nicht notwendig!" Diesen Satz der Sprecherin der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, haben wir schon bei der 5. Revision gehört, und wir haben ihn bei der Revision 6a gehört. Wenn wir den entsprechenden Anträgen gefolgt wären, hätten wir nichts. Wir hätten auch die Zusatzfinanzierung nicht, weil die Zusatzfinanzierung Teil des Konzepts ist und so auch vom Volk akzeptiert worden ist.
Ich habe beim Eintreten auf das dreistufige bzw. dreieinhalb- bis vierstufige Sanierungskonzept für die IV hingewiesen - ein Beispiel einer realistischen, fairen und sorgfältigen Gesetzgebung -, nämlich die 5. IV-Revision, die Zusatzfinanzierung, die Revision 6a und die Revision 6b. Es kann also keineswegs von Hektik oder von übertriebenem Aktivismus [PAGE 2170] bei der IV die Rede sein, sondern es ist eine Strategie, ein Konzept.
Zu den Wirkungen der Revisionsschritte: Wir haben am Freitag eine Evaluation zur 5. IV-Revision präsentiert bekommen, welche positiv ausfällt. Zweifellos darf es positiv gewürdigt werden, wenn ein Gesetz, wie im Abstimmungskampf angekündigt, Versprechen erfüllt; das ist ja nicht immer der Fall. Möglicherweise zeigen sich viele deshalb so überrascht, insbesondere eben auch die einstigen Gegner der 5. IV-Revision, welche nun die Resultate dieser Auswertung gegen die Revision 6b bemühen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich bei dieser Evaluation ein vorläufiger Erfolg der Eingliederung ergeben hat; es gibt in dieser Auswertung durchaus auch sehr kritische Bemerkungen, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen kann.
Verschiedentlich wurden die veränderte Situation und die neuen Zahlen angesprochen. Für die Kommissionsmehrheit sind diese neuen Trends eher eine neue Art der Interpretation der Zahlen und Entwicklungen. Wirksam ist nämlich auf jeden Fall die befristete Zusatzfinanzierung, welche der IV jährlich eine Milliarde Franken mehr in die Kasse schwemmt. Das hat im letzten Jahr zu einer roten Null geführt, und es dürfte dieses Jahr, wie wir gehört haben, ein Plus von geschätzten 500 Millionen Franken bringen.
Auf Seite 5834 der Botschaft wird ein Plus von 351 Millionen Franken prognostiziert. Es ist erfreulich, dass das diesjährige Umlageergebnis besser ausfallen wird als prognostiziert. Aber auch da gilt: Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling.
Niemand reduziert gerne Leistungen, auch wenn sie - wie beispielsweise bei den Zulagen für Rentnerinnen und Rentner, bei den sogenannten Kinderrenten - relativ grosszügig angesetzt sind und sozialverträglich abgebaut, also von 40 auf 30 Prozent reduziert werden können. Ich habe schon darauf verwiesen, dass die Zusatzleistungen im Vergleich zu Äquivalenzskalen der OECD und auch der Skos als relativ grosszügig berechnet bezeichnet werden. Zudem wird mit der Kürzung auch dem Umstand Rechnung getragen, dass seit der Einführung der Kinderrenten neue zusätzliche Leistungen für Familien hinzugekommen sind, sei es in der beruflichen Vorsorge oder auch bei den Ergänzungsleistungen, aber vor allem auch durch die gesamtschweizerisch einheitlichen Familienzulagen, welche seit drei Jahren gelten. Wir haben damals bei der Beratung dieser Familienzulagen darauf hingewiesen, dass ein Koordinationsbedarf mit Blick auf die Kinderrenten bei der IV bestehe. Es ist nun dieser Teil der Vorlage, den wir da nachvollziehen würden.
Für die Kommissionsmehrheit ist es übrigens auch störend, dass ein Haushalt im Rentenfall durch die Kumulation der verschiedenen Leistungen, insbesondere auch durch die Kinderrenten, zu einem höheren Einkommen kommen kann, als wenn die Erwerbstätigkeit noch gegeben wäre. Dieser Aspekt reduziert auch die Motivation für eine Reintegration.
Im Vernehmlassungsverfahren zur 6. IV-Revision ging der Bundesrat davon aus, dass es Einsparungen von 720 Millionen Franken braucht, um die IV nachhaltig zu sanieren. Mit der Botschaft hat der Bundesrat 325 Millionen Franken vorgeschlagen. Und nach der ständerätlichen Debatte sind es nun noch 245 Millionen Franken. Nun sind wir mit der 5. IV-Revision auf Kurs und dürften dank der guten Wirtschaftslage gut 100 Millionen Franken über dem in der Botschaft budgetierten Betrag liegen. Diese Ausgangslage kann die gemilderte Lösung des Ständerates rechtfertigen, darf uns aber nicht dazu verleiten, nichts mehr zu tun - jedenfalls nicht diejenigen, welche die IV nachhaltig sanieren wollen.
Die IV-Revision 6a ist seit Anfang Jahr in Kraft. Über deren Wirkung können wir daher noch keine Aussagen machen. Das Ziel der IV-Revision 6a ist es, 17 000 Rentnerinnen und Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist völlig offen und keineswegs sichergestellt. Wir haben es gehört: Zahlreiche Verfahren sind vor Versicherungsgericht hängig, und es hat sich noch keine Gerichtspraxis entwickeln können. Neben diesen noch ungewissen Wirkungen des ersten Pakets der 6. IV-Revision gibt es noch weitere ungewisse Faktoren mit Einfluss auf IV und AHV. So kann man fragen: Bleibt das wirtschaftliche Umfeld in den nächsten Jahren so stabil wie jetzt? Finanz- und Wirtschaftskrisen in den EU-Ländern dürften die Schweiz ja nicht unberührt lassen. Dann stellt sich die Frage, ob die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften hoch bleibt; diese bezahlen zurzeit mehr Sozialversicherungsabgaben, als sie Leistungen beziehen.
Mit dem Ende der Zusatzfinanzierung muss die IV auch die Schuldzinsen gegenüber der AHV selber finanzieren; derzeit sind das 160 Millionen Franken jährlich. Dieser Betrag dürfte sich mit dem Abbau der Schulden zwar reduzieren, aber er ist von der IV zu übernehmen. Gemäss bundesrätlichen Leitlinien zur Reform der Altersvorsorge 2020 dürfte die AHV ab 2020 durch das aktuelle System nicht mehr gedeckt sein. Also braucht es dann zusätzliche Mittel. Wenn wir die Schulden bis dahin noch nicht zurückbezahlt haben bzw. wenn wir ein paar Jahre mehr dazugeben, kann das für die AHV riskant werden.
Abschliessend möchte ich auf die Versprechungen anlässlich der Volksabstimmung vom 27. September 2009 über die IV-Zusatzfinanzierung hinweisen, und zwar auf die Aussage im Abstimmungsbüchlein: "Die 6. IV-Revision wird während der Zusatzfinanzierungsperiode in die Wege geleitet. Ihr Ziel ist eine dauerhaft ausgeglichene IV-Rechnung. Damit die Massnahmen sozialverträglich sind, wird die Revision in zwei Etappen in Kraft treten, und zwar wahrscheinlich 2012 und 2013."
Gemessen an den Versprechungen, die man dem Volk gemacht hat, sind wir in Verzug, weshalb keineswegs von Hektik die Rede sein kann. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Trennung der Vorlage die Chance für eine wirkungsvolle Sanierung vergibt, weil mit der Rückzahlung der Schuld an die AHV zugewartet wird, obwohl die AHV dieses Geld ab 2020 selber benötigt.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen. Ich erinnere an das Resultat im Ständerat vor einem Jahr, der der Vorlage mit 33 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt hat. Zur Erinnerung auch nochmals die Abstimmungsresultate in Ihrer Kommission: Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Schenker Silvia hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, den Rückweisungsantrag der Minderheit Ingold zur Teilung der Vorlage knapp, mit 13 zu 12 Stimmen.