Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-06-13
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ganz kurz einige Bemerkungen zur Eintretensdebatte: Vorweg müssen wir konstatieren, dass die Mehrheit Ihrer Kommission die Vorschläge betreffend Internierungslager nicht aufgenommen hat. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat die Forderung nach einer Abschaffung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes zugunsten einer verwaltungsinternen Beschwerdestelle nicht übernommen. Und die Mehrheit Ihrer Kommission hat den Ersatz der Sozialhilfe durch die Nothilfe abgelehnt. Das ist der Stand der Dinge, so, wie es die Mehrheit beschlossen hat.
Herr Kollege Tschäppät hat eingangs gesagt, er fühle sich im falschen Film. Wir hatten in der Eintretensdebatte oft den Eindruck, gewisse Leute hier drin haben die falsche Fahne vor sich oder lesen die Fahne, als ob die Minderheitsanträge bereits angenommen worden wären; das ist aber nicht der Fall. Es war viel die Rede von Abbau des Schutzes echter Flüchtlinge. Es war die Rede von der Einschränkung des Flüchtlingsbegriffes. Es war die Rede von einer unkorrekten Behandlung von echten Flüchtlingen durch die Mehrheit. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der SP und den Grünen, wo verletzt die Mehrheit rechtsstaatliche Grundsätze?
Es gibt unseres Erachtens vier Eckpfeiler des Rechtsstaates im Asylverfahren: Es gibt den Flüchtlingsbegriff, Artikel 3 Absätze 1 und 2; es gibt die Rechtsweggarantie der Bundesverfassung; es gibt das Prinzip des Non-Refoulements, zwingendes Völkerrecht, und es gibt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Einzelfallbeurteilung. Können Sie mir Beispiele nennen, wo wir mit den Anträgen der Mehrheit einen dieser vier Eckpfeiler des Rechtsstaates verletzten? Erst dann wäre ich bereit einzugestehen, dass wir den Schutz echter Flüchtlinge oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzten.
Frau Amarelle hat gesagt, wir behandelten die Rechte der Kinder nicht korrekt. Wir haben aber zusammen mit dem Ständerat in Artikel 17 Absatz 2bis festgelegt, dass wir die Verfahren der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, der sogenannten UMA, prioritär an die Hand nehmen wollen. Wo sonst würden gemäss Mehrheit die Rechte der Kinder eingegrenzt? Wenn Sie mir ein Beispiel nennen können, gebe ich Ihnen Recht, und sonst nicht.
Auch der Frau Bundesrätin und anderen Sprecherinnen und Sprecher muss ich sagen: Die anbegehrte Nothilfe gemäss dem Antrag der Minderheit II (Müller Philipp) zu Artikel 82, die heute ja durch einen Einzelantrag Müller Philipp ersetzt worden ist, entspricht nicht der Nothilfe, die in den Fällen des Nichteintretens oder der materiellen, definitiven Abweisung vorgesehen ist. Hier geht es nicht um 8 oder 9 Franken plus Unterkunft, sondern Sie können der Fahne auf Seite 46 entnehmen, dass diese Minderheit beispielsweise vorsieht, dass die Nothilfepauschale auch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, einen Beitrag an die Betreuungskosten sowie die Kosten für Beschäftigungsprogramme beinhaltet. Wenn Sie von Nothilfe sprechen und diese gleich ablehnen, dann müssen Sie wissen, von welcher Art Nothilfe Sie reden. Es geht nicht um die Nothilfe von 8 Franken plus 13 Franken für die Unterkunft. Das ist übrigens auch ein Hinweis, den ich an der nächsten Vorstandssitzung des [PAGE 1087] Städteverbands machen will. Es geht nicht um diese Nothilfe; es gibt verschiedene Arten von Nothilfen.
Ich gebe Kollege Hodgers Recht: Die Realität ist sehr komplex, aber der Nichteintretensantrag stützt sich auf eine pauschale Beurteilung der Vorlage der Mehrheit der Kommission und trägt der komplexen Realität und der differenzierten Behandlung in der Kommission nicht Rechnung.
Schliesslich noch eine Antwort an Herrn Kollege Brand, der dem Bundesverwaltungsgericht vorgeworfen hat, es habe viele Altlasten und Pendenzenberge: Ich möchte auf die Statistik hinweisen. Im Jahre 1992, als die Asylrekurskommission ihre Arbeit aufnahm, verzeichneten wir rund 9300 Pendenzen. Als das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2007 seine Arbeit aufnahm, lagen 4200 Pendenzen auf dem Tisch. 2009 waren es noch 3800 Pendenzen, 2011 noch 3249 Pendenzen, und am 31. Mai 2012 lagen noch 1817 Fälle beim Bundesverwaltungsgericht. Es kam also innert der letzten zwei Jahre zu einer Halbierung der Zahl der pendenten Fälle. Der Vorwurf der Anhäufung oder der schleppenden Behandlung von Pendenzen kann dem Bundesverwaltungsgericht nicht gemacht werden.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie nochmals, auf die Vorlage einzutreten.