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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-06-13

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich habe zugehört; es war die Rede von "Kopfschmerzen", von "Filmriss", "im falschen Film". Ich habe gelesen; es hiess, "wir sind empört", und "wir sind entsetzt". Ich habe auch gehört, dass es um Verlogenheit geht. Da frage ich mich wirklich, wie ich es werten soll, wenn ich im Fernsehen eine Vertreterin des UNHCR höre, die sagt, dass die Asylsuchenden jeden Tag um ihr Essen werden kämpfen müssen, wenn wir die Sozialhilfe kürzen und Nothilfe ausrichten. Wie soll ich so etwas anders werten als verlogen? Das ist verlogen - wenn man derartige Dinge sagt. Wenn die Flüchtlingshilfswerke, die ja hier in diesem Saal und auch ausserhalb kräftig am Lobbyieren sind, derartige Dinge verbreiten, sind sie selber schuld, wenn sie bei uns nicht mehr glaubwürdig sind. Wir hören den Vertretern der Flüchtlingshilfe auch zu; ich habe im Dezember zwei Stunden mit dem Chef der Flüchtlingshilfe diskutiert und ihm zugehört. Aber wenn man dermassen lügt - ich sage es bewusst provokativ -, können wir das Ganze hier nicht mehr ernst nehmen.

Ich höre auch, wenn es um das Familienasyl geht, dass keine Familien mehr in die Schweiz kommen könnten. Das ist - mit Verlaub, meine Damen und Herren von der empörten Fraktion - ein Unsinn. Dieser Antrag Familienasyl, wie Sie ihn nennen, ist notabene durch die Kommission des Nationalrates wie auch des Ständerates gegangen - die werden wohl auch wissen, was sie tun - und hat eine Mehrheit gefunden. Es geht bei diesem Antrag nicht darum, dass Familien von asylsuchenden anerkannten Flüchtlingen, insbesondere nach Artikel 51, nicht mehr in die Schweiz kommen können. Es geht nicht um die Einreisemöglichkeit - diese ist nach wie vor gegeben, gestützt auf das Ausländergesetz, gestützt auf die EMRK -, sondern es geht um den Status.

Da Sie immer wieder das Gleiche behaupten, gebe ich Ihnen ein Beispiel: Ein Somalier kommt in die Schweiz, stellt ein Asylgesuch, wird als Flüchtling anerkannt, in diesem Fall zu Recht. Dann heiratet er eine Frau aus der Dominikanischen Republik, die drei Kinder hat - ich nehme bewusst ein plakatives Beispiel. Er kann diese dominikanische Frau mit ihren drei Kindern im Rahmen der Ausländergesetzgebung in die Schweiz holen, wie jeder normale Ausländer, der in der Schweiz lebt und über die andere Schiene, über den Arbeitsmarkt, gekommen ist. Wenn er die Niederlassungsbewilligung C hat, und ein anerkannter Flüchtling hat in der Regel eine solche, hat er sogar einen Rechtsanspruch - einen Rechtsanspruch! - auf den Familiennachzug. Das hat mit der Einreise nichts zu tun.

Die Frage ist doch aber folgende: Warum geben wir dieser dominikanischen Frau und ihren Kindern den Flüchtlingsstatus, obwohl sie nicht aus einem Gebiet kommen, in welchem ein Notstand herrscht, womit auch die Flüchtlingseigenschaft gegeben wäre? Das ist die entscheidende Frage. Sie drehen dauernd das Ganze um und machen daraus eine Verhinderung der Möglichkeit des Familiennachzuges, was de facto wirklich falsch und - um Ihre Worte zu gebrauchen - verlogen ist. Entschuldigen Sie, aber ich kann nicht zuhören, wenn Sie derartige Dinge sagen. Wir werden das Problem auf diese Weise nicht lösen.

Ich bitte Sie einfach, die Zielsetzung zu verfolgen, die wir alle gemeinsam haben: Wir wollen schnelle Verfahren; da sind wir uns einig. Wir wollen korrekte, faire, rechtsstaatliche Verfahren; da sind wir uns auch einig. Und wir wollen am Schluss eine Möglichkeit, den Entscheid der Gerichte zu vollziehen, das heisst, bei einem negativen Entscheid, die Leute in ihre Länder zurückzubringen. Aus dieser Sicht ist es zu begrüssen, wenn Frau Sommaruga mit Tunesien ein Rückübernahmeabkommen abschliesst. Selbstverständlich, wir sind uns einig über die Zielsetzung, aber offenbar sind [PAGE 1082] wir uns nicht einig über die Massnahmen. Aber bitte, lassen Sie uns sachlich diskutieren, und vermeiden Sie, wenn immer möglich, derartige Unterstellungen, die schlicht und einfach nicht stimmen.