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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-06-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Der Ausländer- und Asylbereich unterliegt aufgrund verschiedener Einflussfaktoren laufenden Veränderungen. Die letzte grössere Revision beider Gesetzgebungen ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Nun haben sich in den vergangenen Jahren insofern Probleme im Bereich der Asylverfahren ergeben, als gerade ab dem Jahr 2008 ein sprunghafter Anstieg der Zahl der Asylgesuche festgestellt werden musste. Dies ist vor allem auf Asylgesuche von Personen aus dem Raum Afrika südlich der Sahara, aus dem Nahen Osten und aus Sri Lanka zurückzuführen.

Unter dem Titel "Minderung der Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden" ist deshalb eine erneute Gesetzesrevision in Angriff genommen worden. Mit der ersten Botschaft vom 26. Mai 2010 schlug der Bundesrat eine Vereinfachung der Nichteintretensverfahren und eine Beschleunigung der Verfahren bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen vor. Als flankierende Massnahme soll neu anstelle der bisherigen Hilfswerkvertretungen bei der Anhörung eine Beitragsleistung des Bundes an eine allgemeine Verfahrens- und Chancenberatung vorgesehen werden. Ferner wurde insofern eine Änderung des Asylbegriffes vorgenommen, als Personen, welche einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden, selbstverständlich immer unter Vorbehalt der Gründe für eine vorläufige Aufnahme. Im Weiteren schlägt der Bundesrat vor, Botschaftsgesuche und sogenannte Nachfluchtgründe nicht mehr zuzulassen.

Die ständerätliche SPK trat auf die Vorlage ein, verlangte aber vom Bundesrat einen Zusatzbericht über weitere Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich. Dieser Bericht vom März 2011 zeigte dann auf, dass das Hauptproblem unserer Asylpolitik in den langen Verfahren liegt. Die Behandlungsfristen von der Gesuchseinreichung bis zum Entscheid mit Rechtskraft dauern im ordentlichen Verfahren mit positivem Entscheid durchschnittlich 336 Tage, in Verfahren mit Beschwerden 400 bis 500 Tage, in schweren Fällen 800 bis 900 Tage. Die Behandlung von Mehrfachgesuchen dauert im BFM fünf Monate und vor dem Bundesverwaltungsgericht dreizehn Monate. Abgewiesene Asylbewerber bleiben unter Ausschöpfung aller Verfahrensmöglichkeiten im Schnitt 1400 Tage in der Schweiz.

Je länger die Verfahren dauern, umso grösser ist die Zahl Untergetauchter. Viel Zeit geht zudem durch die Suche nach dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten verloren.

Der Bericht schlägt folgende drei Handlungsoptionen vor:

1. Neustrukturierung des Asylbereichs durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes: Die grosse Mehrheit der Gesuche könnte demzufolge nach einer kurzen Vorabklärungsphase in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Ausreisefrist soll die Sozialhilfe gestoppt und durch die Nothilfe ersetzt werden.

2. Der Bund soll neu für die Unterbringung in den erweiterten Verfahren sowie für den Wegweisungsvollzug nach Ablehnung des Asylgesuches zuständig werden. Diese zweite Option will der Bundesrat allerdings aus föderalistischen und finanziellen Gründen nicht weiterverfolgen.

3. Es werden kurzfristige Massnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Asylverfahrens vorgesehen.

Die SPK-SR teilte die ursprüngliche Vorlage in zwei Teile auf. Zum einen wurde eine Vorlage mit kurzfristig realisierbaren Massnahmen gemäss Handlungsoption 3 des Berichtes über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich geschaffen. Diese sind unterdessen mit einer Zusatzbotschaft vom 23. September 2011 ergänzt und sofort in die ursprünglich geplante Revision eingebaut worden. Zum andern verlangte die ständerätliche SPK, dass die Handlungsoption 1 - Neustrukturierung des Asylwesens mit grösseren Bundeskompetenzen - als Teil 2 aus der Vorlage ausgeklammert und an den Bundesrat zurückgewiesen werde. Der Ständerat ist seiner Kommission in diesem Punkt gefolgt und verlangt eine neue Vorlage bis Ende 2012.

Im Übrigen hat der Ständerat folgende Vorschläge des Bundesrates gutgeheissen: Die Nichteintretensverfahren sollen nur noch bei Dublin-Verfahren, bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat und in Fällen erfolgen, in denen nur wirtschaftliche oder ausschliesslich medizinische Gründe geltend gemacht werden. In den anderen Fällen soll ein rasches Verfahren mit einer Beschwerdefrist von 15 statt 30 Tagen durchgeführt werden. Wehrdienstverweigerung oder Desertion allein sollen, wie erwähnt, keine Fluchtgründe mehr sein. Die Möglichkeit des Botschaftsgesuches schlägt der Bundesrat zur Abschaffung vor. Für alle notwendigen Vorabklärungen schlägt er eine zusammenfassende Vorbereitungsphase vor. Allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen, gemäss Bundesrat und Ständerat, bei der Anhörung geltend gemacht werden. Und der Ständerat hat beschlossen, dass die unentgeltliche Rechtspflege angeordnet wird, wenn eine asylsuchende Person mittellos und ihr Gesuch nicht aussichtslos ist, aber keine generelle Notwendigkeit der Rechtsvertretung besteht.

Die SPK des Nationalrates hat die Beschlüsse des Ständerates im Wesentlichen bestätigt. Zusätzlich schlägt sie Ihnen folgende Massnahmen vor:

1. Eine Einschränkung der "Nachfluchtgründe". Insbesondere Überzeugungen und Ausrichtungen, die erst nach der Ausreise entstanden sind, sollen keinen Flüchtlingsstatus begründen.

2. Die Aberkennung von Wehrdienstverweigerung und Desertion als Asylgrund soll dringlich erklärt und damit sofort nach der Schlussabstimmung in Kraft gesetzt werden.

3. Renitente und straffällige Asylsuchende sollen in besonderen Zentren untergebracht werden, und ihre [PAGE 1075] Bewegungsfreiheit soll auf einen Rayon rund um derartige Zentren begrenzt werden können.

4. Die bewilligungsfreie Benutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden soll für maximal ein Jahr möglich sein, wenn hierfür keine erheblichen baulichen Massnahmen und keine wesentlichen Änderungen bezüglich Belegung notwendig sind.

5. Das Familienasyl soll in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Müller Philipp 10.483 aufgehoben werden.

6. Die vorläufige Aufnahme soll auch bei einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten beendigt werden können.

7. Die kantonalen Haftanstalten, die dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen, sollen vom Bund mitfinanziert werden.

Die Gesamtabstimmung über die Vorlage passierte in der SPK mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Beschlüsse, die Sie auf der zweiten Fahne finden - sie basieren auf den Diskussionen in der SPK vom 31. Mai 2012 -, wurden mit 17 zu 8 Stimmen gutgeheissen. Schliesslich haben Sie noch einen weiteren Antrag der SPK erhalten, ebenfalls datiert vom 31. Mai 2012. Dieser Antrag ist mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden.

Im Rahmen der Beratungen hat die SPK auch zwei Petitionen diskutiert. Es geht dabei einerseits um die Petition von Amnesty International, "Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung". Die Kommission hat diese Petition von Amnesty International geprüft. Sie hat darauf verzichtet, deren Inhalt aufzunehmen.

Ferner hat Ihre Kommission die Petition der Jugendsession 2010, "Bevorzugung von unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten im Asylverfahren", ebenfalls behandelt. Im Rahmen der Diskussion über Artikel 17 hat sie den Beschluss des Ständerates übernommen, einen neuen Absatz 2bis einzuführen, wonach Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär behandelt werden. Damit ist diese Petition unseres Erachtens erfüllt, und damit sind auch beide Petitionen behandelt.

Auch bei dieser erneuten Revision des Asylgesetzes machen wir eine Gratwanderung. Einerseits wollen wir versuchen, unser Land für Asylsuchende weniger attraktiv zu machen, indem wir das Verfahren beschleunigen und generell versuchen, Missbräuche zu verhindern bzw. Asylsuchende, die nicht unter unseren Asylbegriff fallen, in einem möglichst effizienten Verfahren abzuhandeln. Die Schranken dieser Effizienz- und Beschleunigungsversuche bilden andererseits natürlich der Flüchtlingsbegriff und die rechtstaatlichen Verfahrensgarantien.

Die in Artikel 3 vorgeschlagenen Änderungen ändern am Gehalt des Flüchtlingsbegriffes unseres Erachtens nichts. Auch die verfahrensmässigen rechtstaatlichen Grundsätze werden mit dieser Revision beibehalten. Wenn etwa aus der Mitte des Rates oder in den Medien im Vorfeld des heutigen Tages gesagt worden ist, mit dieser Gesetzesrevision würden wir neu alle Asylsuchenden grundsätzlich als nichtberechtigte Asylbewerber behandeln - womit natürlich der Grundsatz einer unvoreingenommenen Prüfung verletzt würde -, ist das unseres Erachtens falsch. Nach wie vor gilt der traditionelle Flüchtlingsbegriff. Aber mit den nun vorgenommenen bzw. vorgeschlagenen Modifikationen versuchen wir, auch in Zukunft die echten Flüchtlinge gemäss Gesetz von denjenigen zu trennen, die dieser Definition nicht entsprechen, und anschliessend für eine rasche und korrekte Wegweisung und Rückführung zu sorgen.

Damit bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.