Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-06-13
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie bei dieser Frage, bei der es aus meiner Sicht nun wirklich um ein Detail geht, dem Ständerat zu folgen. Ich glaube, es lohnt sich nicht, lange und ausführlich darüber zu streiten. Man kann es tun, aber wir haben heute eh etwas wenig Zeit, um uns bei diesen Fragen ausführliche Grabenkämpfe zu leisten. Ich muss ehrlicherweise zugeben, dass ich mich nicht mehr genau erinnere, was die Kommissionsmehrheit bewogen hat, hier dieses Detail, den Buchstaben b, zu streichen. Ich bitte Sie, das wieder rückgängig zu machen.
Worum geht es? Der geltende Artikel 16 Absatz 2 des Asylgesetzes sieht vor, dass das Verfahren in der Amtssprache geführt wird, in der die kantonale Anhörung stattfand oder die am Wohnort der asylsuchenden Person Amtssprache ist. Heute ist das Bundesamt für Migration für alle Anhörungen von Asylsuchenden zuständig; Artikel 16 muss dementsprechend angepasst werden. Neu soll nun in Artikel 16 festgehalten werden, dass Verfügungen oder Zwischenverfügungen des Bundesamtes in der Regel in der Amtssprache des Wohnortes des Asylsuchenden eröffnet werden. Der Begriff "Verfügungen oder Zwischenverfügungen" betrifft im Gegensatz zur heutigen Formulierung nicht das gesamte Verfahren, insbesondere nicht die Anhörung. Es ist aus organisatorischen Gründen einfach nicht immer möglich, bereits zum Zeitpunkt der Anhörung einer betroffenen Person zu wissen, welchem Kanton diese Person zugewiesen wird.
Buchstabe b regelt eigentlich als Teil der Ausnahmebestimmungen, wann die Behörde von der Regel abweichen kann. Buchstabe b ist erforderlich, damit in Einzelfällen, vor allem bei hohen Gesuchszahlen und knappen personellen Ressourcen, die Behörden die Möglichkeit haben, das Asylverfahren rascher durchzuführen. Was Sie hier haben, entspricht eigentlich dem geltenden Recht in der Asylverordnung 1. Gerade in einem Empfangszentrum wie Chiasso kann es eben konkret so sein, dass die Behörden nicht immer genügend Personal oder Ressourcen haben, um die Verfahren in der jeweils geforderten Amtssprache durchzuführen. Deshalb sollte man ihnen einen gewissen Spielraum für Ausnahmen geben. Wir waren uns zumindest einig - bei den Eintretensvoten habe ich das praktisch von allen gehört -, dass die Verfahrensdauer im Asylwesen ein Problem ist und dass wir sie verkürzen sollten. Dies hier wäre ein kleiner, aber für die Behörden sehr wichtiger Schritt, der dazu führen würde, dass die Verfahren kürzer werden.
Die Minderheit ist etwas komisch zusammengesetzt, sie besteht aus Vertretern der CVP- und aus Vertretern der SVP-Fraktion. Ich bin es gewohnt, dass zumindest der Vertreter der FDP-Fraktion in solchen Sachen einigermassen kompetent entscheidet; ich glaube - ich kann es nicht anders interpretieren -, es war ein Versehen. Ich bitte Sie, dieses Versehen rückgängig zu machen und meiner Minderheit zuzustimmen.