Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2012-06-13
Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit Blocher verlangt die Einführung eines internen Beschwerdedienstes beim EJPD als einzige Rekursinstanz für Asylverfahrensentscheide des Bundesamtes für Migration. Damit wären Asylentscheide der Gerichtsbarkeit entzogen. Eine solche Regelung wäre weder mit dem Prinzip der Gewaltenteilung noch mit übergeordnetem Völkerrecht vereinbar.
Die Justizreform, welche im Jahre 2005 von Volk und Ständen angenommen wurde, setzte die in Artikel 29a der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie um: Alle Personen haben Anspruch darauf, dass ihre Rechtsstreitigkeiten durch eine richterliche Behörde beurteilt werden. Dieser Grundsatz wurde im Jahr 2007 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der Rechtsweggarantie, wie sie von Volk und Ständen beschlossen wurde, hatte vor allem für das öffentliche Recht praktische Bedeutung. Im Gegensatz zum Zivil- und zum Strafrecht war die Entwicklung der verwaltungsunabhängigen Gerichte im öffentlichen Recht noch nicht überall umgesetzt, beispielsweise auch im Ausländerrecht nicht.
Mit der Justizreform konnte diese Lücke endlich geschlossen werden. Dies wurde erreicht, indem das Bundesverwaltungsgericht geschaffen wurde und alle Verfahren vereinheitlicht wurden. Im Gegenzug konnten über dreissig verschiedene Rekurskommissionen abgeschafft werden. Die Justizreform war damit auch eine Effizienzvorlage.
Heute sind die Abteilungen IV und V des Bundesverwaltungsgerichtes für die Behandlung von Verfügungen des Bundesamtes für Migration im Asylwesen zuständig. Mit dieser Lösung kann einerseits die Rechtsweggarantie eingehalten werden, andererseits sind die beiden Abteilungen bereits heute hochspezialisiert. Es ist nicht ersichtlich und nicht verständlich, inwiefern die Auflösung dieser beiden Abteilungen und die Wiedereinführung einer Rekursinstanz auf Verwaltungsebene effizienter oder besser sein könnte. Die Frage, ob Verfahren kurz oder lange dauern, ist nicht eine Frage der Gerichtsorganisation, sondern der personellen Ressourcen, die dem Gericht zur Verfügung stehen. Wenn wir die Rechtsmittelverfahren im Asylbereich beschleunigen wollen, müssen wir erstens dem Bundesverwaltungsgericht mehr Personal zur Verfügung stellen, und zweitens müssen die Fristen zur Behandlung von Gesuchen dort, wo es sinnvoll ist, verkürzt werden.
Vor diesem Hintergrund wäre die Schaffung einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz in jeder Hinsicht ein Rückschritt. Die Rechtsweggarantie würde preisgegeben, die Gerichtsorganisation und das Verfahrensrecht würden wieder verkompliziert. Gutfunktionierende Strukturen müssten aufgegeben werden, ohne dass dadurch auch nur ein einziges Beschwerdeverfahren schneller abgeschlossen werden könnte.
Der Antrag der Minderheit Blocher muss daher unbedingt, auch aus rechtsstaatlichen Gründen, abgelehnt werden.