Fischer Roland · Nationalrat · 2012-06-13
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich werde mich in meinem Votum für die grünliberale Fraktion zu den Bestimmungen in Block 4 äussern, in denen es um das Familienasyl geht, und in diesem Zusammenhang auch gleich meinen Antrag zu Artikel 51 begründen.
Die grünliberale Fraktion spricht sich gegen eine vollständige Aufhebung des Familienasyls aus. Für diese Haltung sprechen folgende Gründe: Erstens muss man sehen, dass es hier um anerkannte Flüchtlinge geht; das heisst, dass diese Personen in ihrem Heimatland an Leib und Leben bedroht sind. In diesem Fall muss man davon ausgehen, dass auch ihre engsten Familienangehörigen bedroht sind. Klar könnte man in Bezug auf den Familiennachzug gemäss dem Ausländerrecht verfahren. Aber anders als bei Ausländern, die zum Zweck einer Beschäftigung hier sind, handelt es sich bei den anerkannten Flüchtlingen um Personen, die nicht freiwillig in unser Land gekommen sind. Auch ist eine Familienzusammenführung grundsätzlich nur in der Schweiz möglich, da ja die gesamte Familie im Heimatland verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund wäre es unverständlich, wenn die engsten Familienangehörigen eines anerkannten Flüchtlings noch ein separates Asylverfahren zur Erlangung des Flüchtlingsstatus durchlaufen müssten.
Der zweite Grund ist ein völkerrechtlicher: Die Einheit der Familie ist, basierend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, international als natürlicher und fundamentaler Baustein der Gesellschaft anerkannt. Die Familie hat deshalb als solche Anrecht auf den Schutz der Gesellschaft und auf den Schutz vor dem Staat. Würde man das Familienasyl aufheben, würden fundamentale Menschenrechte von anerkannten Flüchtlingen verletzt.
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Der dritte Grund ist ein ökonomischer: Wir befinden uns heute in der Situation, dass wir eine grosse Anzahl von Asylgesuchen kaum mehr bewältigen können und dass die Verfahren zu lange dauern. Es ist aber gerade das Ziel der Vorlage, über die wir heute sprechen, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es wäre deshalb nicht zielführend, Personen, welchen das Asyl aufgrund des Völkerrechts nicht verweigert werden sollte, einem separaten Verfahren zu unterziehen. Da würden knappe Ressourcen eindeutig am falschen Ort eingesetzt.
Ich schlage Ihnen deshalb mit meinem Antrag eine Kompromisslösung vor, welche den Grundsatz der Einheit der Familie respektiert, jedoch die automatische Vergabe des Asyls an weitere nahestehende Angehörige ausschliesst. Ich beantrage Ihnen deshalb, nicht den gesamten Artikel 51, sondern lediglich Absatz 2 aufzuheben. Das bedeutet: Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder werden weiterhin als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl; in der Schweiz geborene Kinder von Flüchtlingen werden ebenfalls anerkannt und erhalten auch Asyl; nicht mehr möglich wäre aber der Einschluss des Familienasyls bei weiteren dem Flüchtling nahestehenden Personen.
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, meinem Antrag zuzustimmen und als Folge davon bei Artikel 63 Absatz 4 sowie bei Absatz 6 der Übergangsbestimmungen der Minderheit Schenker Silvia zu folgen. Bei den anderen Artikeln von Block 4 werden die Grünliberalen den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen.