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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2012-06-13

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit der Fraktion zu Artikel 51.

Nach der Meinung der SPK-Mehrheit soll das Familienasyl künftig nicht mehr automatisch gewährt werden. Der Flüchtlingsstatus soll also nur noch für Personen gelten, die selbst verfolgt sind. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit Asyl, wie er heute in Artikel 51 geregelt ist, soll ausländerrechtlich geregelt werden. Dagegen wehre ich mich entschieden, und mit mir wehrt sich eine Minderheit der CVP/EVP-Fraktion. Wir unterstützen die Minderheit Schenker Silvia.

Inhaltlich entspricht der aktuelle Artikel 51 des Asylgesetzes genau den konkreten Anwendungsbestimmungen zur Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention für die in der Schweiz anerkannten Flüchtlinge. Mit der Unterzeichnung dieser Konvention verpflichtet sich die Schweiz, alles Nötige zu unternehmen, um das Recht auf Einheit der Familie zu gewährleisten. Das heisst konkret, dass mindestens der jeweilige Ehepartner und alle nicht volljährigen Kinder nachgezogen werden können müssen. Genau das ermöglicht die heutige Regelung.

Ich erachte das Recht auf Familienasyl als elementar und setze mich deshalb für den Erhalt in seiner heutigen Form ein. Mit der Aufhebung von Artikel 51 plädiert die SPK-Mehrheit ja nicht für die Streichung des Familienasyls, sondern sie will es in einem anderen Rechtserlass regeln. Aber ich frage Sie: Weshalb? Die Zuweisung dieser Regelung an das Ausländergesetz würde nebst zusätzlichem Arbeitsaufwand vor allem den Familiennachzug in völlig unnötiger Weise verzögern, und wir wissen alle, dass eine rasche Familienzusammenführung für die Integration wichtig ist.

Für mich gibt es keine Rechtfertigung für diesen Mehrheitsantrag, und ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen.