Brand Heinz · Nationalrat · 2012-06-13
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 83 Absatz 1, und zwar zur Problemstellung der deliktischen Asylsuchenden, die für ihr Tun in die Pflicht genommen werden sollen. Es besteht in diesem Rat nach meinem Dafürhalten und auch nach der Interpretation der heutigen Diskussion Übereinstimmung, dass man deliktisches Verhalten sanktionieren soll und sanktionieren muss, um auf diese Art und Weise eine Verhaltenskorrektur herbeizuführen. Das geltende Recht ist diesbezüglich indessen offen. Der Text enthält eine Kann-Formulierung: Die zuständigen Stellen können eine Massnahme anordnen, müssen aber nicht.
Dieser Umstand hat sich in der Praxis als mangelhaft erwiesen, nicht zuletzt deshalb, weil die Sanktionsbereitschaft höchst unterschiedlich ist. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass im Falle von Sanktionen die Sanktionierenden, das heisst etwa die Leiter der Asylbewerberunterkünfte, unter Druck kommen und unter diesen Umständen auf Massnahmen verzichten, aus purer Angst um ihr persönliches Wohlergehen, um ihre Sicherheit. Die geltende Regelung gewährleistet keine Rechtsgleichheit bei den Sanktionen, und sie gewährleistet erst recht keine Rechtsgleichheit unter den Kantonen. Die heutige Regelung lässt der Willkür Tür und Tor offen, was im Ergebnis unbefriedigend ist.
Mit der von der Minderheit vorgeschlagenen Änderung können wir diese unbefriedigende Situation korrigieren, und zwar in dem Sinne korrigieren, dass wir die Sanktionierung des verpönten Verhaltens nicht mehr ins Ermessen stellen, sondern in die Pflicht: Die Betreuungsorgane sind bei Fehlverhalten verpflichtet, Massnahmen anzuordnen bzw. Sanktionen auszusprechen. Das ist ein weiteres Mittel, um Ruhe und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Unterkünften sicherzustellen.
Wenn wir die Pflicht haben, Sanktionen anzuordnen, besteht Gewähr dafür, dass auch tatsächlich Sanktionen ausgesprochen werden, das heisst, dass verhaltenslenkende Massnahmen angeordnet werden. Ich möchte Sie deshalb dringend ersuchen, aus dieser Kann-Vorschrift eine zwingende Vorschrift zu machen. Das gewährleistet die Zielerreichung eher als die Fortsetzung der bisherigen Regelung.