Lexipedia

Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-06-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Wir sprechen hier auch wieder über eine Bestimmung, die viele Emotionen auslöst. Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, dass für die Asylbewerber in der Schweiz auch das Niveau der Leistungen hoch ist und dass das attraktiv ist. Dieses hohe Niveau hat auch mit der heute ausbezahlten Sozialhilfe zu tun.

Wenn ich hier drin Argumente höre, im Vergleich zur Sozialhilfe für Schweizer liege eine Reduktion von 30 Prozent oder mehr drin, aber das sei ganz schlimm, weil schon die Schweizer Sozialhilfe ja das absolute Minimum abdecke, so muss ich sagen: Das ist so einfach falsch. Die Schweizer Sozialhilfe ist heute in vielen Fällen zu attraktiv, auch für Schweizer: Es ist attraktiver, nicht zu arbeiten und bei der Sozialhilfe zu sein, als im Niedriglohnbereich zu arbeiten - das ist eine Realität. Zu sagen, Asylbewerber, die hierherkommen, seien etwas tiefer anzusetzen und das sei nicht zumutbar, ist schon vom Vergleich her absolut unzulässig. Was ist ein Flüchtling, der hierherkommt? Er sagt, er sei an Leib und Leben bedroht. Und wir bieten ihm, da er an Leib und Leben bedroht ist, ein Dach über dem Kopf an, eine Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Kleider, Essen. Wenn ich in ein Land fliehe, weil ich an Leib und Leben bedroht bin, bin ich darüber sehr glücklich. Diese Definition von Nothilfe ist zulässig. Die Minderheit hat genau dies in ihren Antrag aufgenommen. Ihr Vorschlag ist verfassungskonform. Das war für mich ein Grund, mich in der Kommission der Stimme [PAGE 1126] zu enthalten, weil ich wissen wollte, ob hier ein Problem entsteht, aber dem ist nicht so.

Ich versuche nun, Ihnen zu erklären, wie die Definition von Nothilfe und Sozialhilfe gemacht werden könnte, weil ich glaube, dass hier Verwirrung darüber herrscht, wer wann was erhält. Im Verfahren gibt es Asylbewerber, die eine grosse Chance auf Genehmigung ihres Asylgesuches haben. Das würde in diesem Fall für mich Nothilfe heissen: eine Unterkunft, Gesundheitsversorgung und dass der zustehende Betrag allenfalls in Geld ausbezahlt wird. So entsteht bei den Betreffenden bereits eine gewisse Eigenständigkeit, weil diese Leute später auch in Beschäftigungsprogrammen langsam in die Integration kommen. Leute, bei denen klar ist, dass es kaum je einen Asylgrund geben wird, dass es kaum je einen Grund geben wird, dass sie hierbleiben können, die also ohne Chance sind, sollten in diesen Verfahren möglicherweise in Zentren untergebracht werden. Ihnen wäre die Nothilfe neben der Unterkunft, die sie erhalten, und neben der Gesundheitsversorgung in Naturalien abzugeben und nicht in Cash, weil für sie eben nicht die Aussicht besteht, dass sie später integriert werden.

Wenn ein Gesuch abgelehnt worden ist, dann würde für mich die Nothilfe auf Ersuchen folgen. Da wären nur noch Naturalien und Unterkunft angesetzt, wie gesagt eben auf Ersuchen. Wenn jemand aber als Asylbewerber angenommen ist oder vorläufige Aufnahme erhält, dann ist auch gemäss diesem Antrag der Mehrheit klar die Sozialhilfe Tatsache, die eben dann etwas höher ausfällt. Dort beginnen dann auch die Integrationsmassnahmen zu greifen. Dort sollen Beschäftigungsprogramme noch stärker wirken, weil diese Leute hierbleiben werden. Dort müssen wir aktiv sein. Das heisst, das Konzept der Minderheit Müller Philipp ist durchaus mit Anreizen und Sanktionen gepaart, damit wir die Attraktivität reduzieren, aber den echten Flüchtlingen trotzdem schrittweise einen Aufbau in diesem Land ermöglichen, wenn sie dann eben hierbleiben sollen.

Für mich ist dieser Minderheitsantrag in diesem Sinne zu verstehen. In diesem Sinne werden die Grünliberalen dieser Minderheit Müller Philipp zustimmen. Es kann dann am Ständerat sein, die Definition der Nothilfe vielleicht noch einmal etwas genauer zu fassen und zu präzisieren, dass darunter nicht verstanden wird - von uns wird das nicht so verstanden -, dass die Leute am Morgen aus der Unterkunft geschmissen und am Abend wieder aufgenommen werden. Wenn die Leute den ganzen Tag irgendwo verbringen müssen und nicht eine klare Struktur haben, ergibt sich nämlich die Problematik der Kriminalität. Hier verstehen wir die Nothilfe für Asylsuchende, die noch keinen klaren Entscheid haben, durchaus so, dass diese Unterkunft eben ganztags gewährt wird.

Es gibt in diesem Block noch einen weiteren wichtigen Artikel: Artikel 83. Da geht es um die Einschränkung oder den Entzug der Sozialhilfeleistungen. Hier beantragen die Grünliberalen, der Minderheit Brand zu folgen, damit die bisher offene Regelung, wonach die Kantone Sozialhilfeleistungen entziehen können, wenn sich Asylbewerber nicht korrekt verhalten, für alle Kantone verbindlich wird. Damit wollen wir sicherstellen, dass in solchen Situationen nicht einige Kantone die Sozialhilfeleistungen reduzieren und die anderen nicht, sondern hier Einheitlichkeit besteht. Da bin ich auch der Meinung, dass den Kantonen in dieser Frage in einer Vollzugsverordnung auch mehr Anleitung gegeben werden müsste, damit eine möglichst einheitliche Praxis entsteht. Ich weiss, die Kantone sind abschliessend zuständig. Aber Richtlinien, wie die Kantone das umzusetzen haben, wie sich der Bund das wünscht, wären angezeigt. Über die Kantone hinweg können wir nämlich nicht legiferieren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 83 der Minderheit Brand und bei Artikel 80 der Minderheit Müller Philipp, ergänzt durch den Zusatzantrag Müller Philipp, zu folgen.