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Stamm Luzi · Nationalrat · 2015-06-10

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 22. Es scheint mir doch erwähnenswert, dass zum Beispiel der Schweizerische Anwaltsverband schreibt: "Dieser Artikel respektiert weder das Prinzip der Gewaltentrennung noch die Grundsätze des Schutzes der Menschenrechte."

Ich muss Ihnen sagen, dass ich nach der heute geführten Diskussion nicht einsehe, weshalb wir die Sache ausweiten, weshalb wir dem Bund noch mehr Möglichkeiten geben wollen, Gelder zu blockieren, und damit die Dinge eigentlich noch komplizierter machen wollen. Der einzige positive Punkt dieses Gesetzes, welches wir jetzt machen, ist meines Erachtens, dass wir für dieses Gebiet künftig wenigstens eine gesetzliche Grundlage haben. Was der Bundesrat in der Vergangenheit gemacht hat, war Notrecht und hatte ja nicht einmal eine gesetzliche Grundlage. Doch das Gesetz ist jetzt viel zu weit gefasst.

Nochmals möchte ich kurz das Beispiel Ägypten/Mubarak erwähnen. Mubarak wurde von Schweizer Vertretern - einem Bundesrat, einer Bundesrätin, von Kollegen aus der Aussenpolitischen Kommission - besucht. Herr Mörgeli, Sie haben auf die Verbindungen zwischen der SP und Mubarak hingewiesen. Und dann ist er in Ägypten gestürzt worden. Innerhalb von nur gerade einer Stunde hat die Schweiz die Gelder blockiert - viel schneller als jedes andere Land. Das hat geradezu willkürlich eine gewisse Anzahl Leute betroffen, Verwandte, irgendwelche Geschäftsleute. Das brachte mich schon damals zur Frage, ob wir denn von allen Machthabern Listen haben. Weiss die Verwaltung bereits, wenn jetzt Putin gestürzt würde, dass Vermögen von zum Beispiel 89 Leuten zu blockieren wären? Und hat der Schweizer Bundesrat bei Besuchen im Ausland bereits im Hinterkopf, wen man bei einem allfälligen Umsturz als Despoten bezeichnen und bei wem man Gelder blockieren wird? Das ist doch auch zutiefst unehrlich! Mit dieser Praxis kann ich mich nicht identifizieren.

Sie wissen, wie es bei Mubarak weiterging. Vom Bund wurde offenbar Druck auf das Bundesverwaltungsgericht gemacht: "Ihr müsst pressieren, wir wollen das Geld den Machthabern um Mursi zurückgeben und dort eine Lösung finden." Sie wissen, dass Mursi unterdessen zum Tode verurteilt worden ist, angeblich wegen Verbindungen zu islamistischen Terroristen. Jetzt ist as-Sisi am Drücker. Wer kann denn irgendwie beurteilen, ob Mubarak, Mursi oder as-Sisi mehr Dreck am Stecken hat?

Oder nehmen Sie die Ukraine: Ob die Leute Timoschenko, Juschtschenko oder Poroschenko heissen, ob sie wie derjenige heissen, dem wir jetzt das Geld weggenommen haben: Wer kann denn beurteilen, wer von diesen Leuten Dreck am Stecken hat? Wenn mir ein Russe sagt, die Allerschlimmste und Korrupteste in der Ukraine sei Frau Timoschenko - die blonde Frau mit den Zöpfen; ich sage dies, ohne dass ich diese Dame kenne und belasten will -, und wenn ich sehe, dass es in der Schweiz Bemühungen gibt, sie zu unterstützen, weil sie ungerechtfertigterweise im Gefängnis gewesen sei, frage ich mich: Wie können wir das eventuell kriminelle Verhalten beurteilen? Ich muss Ihnen sagen, dass ich persönlich weder einem Russen noch einem Ukrainer gegenüber je eine Blockade aussprechen würde. Denn eine solche Blockade hat doch direkte Folgen für die Neutralität. Wir können gar nicht vermeiden, dass das Blockieren von Geld automatisch eine politische Stellungnahme beinhaltet, die man sich als angeblich neutrale Schweiz leistet.

Noch ganz kurz zu Syrien/Assad: Wenn ich Berichte in den Medien anschaue, z. B. im Fernsehen, sehe ich, dass Assad als Teufel verkauft wird. Sind die Hintergründe klar? Sollte man sein Geld blockieren? Wem gibt man dann das Geld? Gibt man es der Isis-Organisation und ihren Vertretern? Wie stellt sich die Schweiz das vor? Wie werden wir das in Zukunft handhaben?

Ich habe noch 40 Sekunden Redezeit, deshalb ein letztes Beispiel: Wir waren mit der Aussenpolitischen Kommission soeben in Tunesien - Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer hat es erwähnt. Vielleicht war es im Fall Tunesien ja noch gerechtfertigt, Gelder zu blockieren. Aber typischerweise kamen wir in Tunesien an und wurden sofort mit der Frage [PAGE 1014] konfrontiert, weshalb die Schweiz das Geld nicht zurückgebe und ob sie sich mit dem früheren Machthaber identifiziere.

Kurz: Wir als Schweiz können uns nur die Finger verbrennen, wenn wir uns auf diesem Feld so exponieren, wie wir es jetzt mit diesem Gesetz zu tun gedenken.

Deshalb befürworten Sie bitte bei Artikel 22 den Antrag der Minderheit Stamm. Die SVP-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen.