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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2014-06-20

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-20

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative, um die es hier geht, hat angestossen, dass die Privatkorruption, also die Korruption im privaten Sektor, neu zu einem Offizialdelikt wird und nicht mehr ein Antragsdelikt bleiben soll und dass sie neu im Strafgesetzbuch geregelt werden soll. Anlass für diesen Vorstoss waren zweifellos die Vorgänge im Rahmen der Fifa; das zeigt auch der Titel der parlamentarischen Initiative.

Es ist allerdings nicht so, dass es sich hier um eine Lex Fifa handeln soll. Entgegen den Ausführungen, die Sie gestern im Rahmen eines Ordnungsantrages gehört haben, muss ich Ihnen sagen: Es ist falsch, wenn man hier von der Fifa spricht. Es geht hier keineswegs alleine um die Fifa, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass es heute so ist, dass Korruptionsfälle, die im privaten Sektor passieren, lediglich auf Antrag verfolgt werden und dass die entsprechenden Regelungen unzweckmässigerweise im UWG geregelt sind. Sie sehen das auch an der Verurteilungsstatistik: Seit diese Bestimmungen in Kraft sind - und das sind mehrere Jahre und sogar Jahrzehnte -, gab es deswegen keine einzige Verurteilung. Es ist also offensichtlich, dass diese Bestimmungen nichts bringen.

Es geht deshalb darum, grundsätzlich für den Privatsektor etwas neu zu regeln. Es geht nicht um die Fifa; die Fifa spielt in diesem Sinne aus meiner Sicht und, wie ich glaube, auch aus Sicht der Kommission eine absolut untergeordnete Rolle.

Wie Sie auch wissen, haben beide Kommissionen für Rechtsfragen dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Inhaltlich ist sie eigentlich unbestritten. Es liegt auch eine Vorlage des Bundesrates zur Revision der Korruptionsbestimmungen vor, die am 30. April 2014 dem Parlament überwiesen worden ist. Insofern ist es richtig, dass diese parlamentarische Initiative jetzt unmittelbar - ich betone: unmittelbar! - nicht notwendig ist. Es ist aber Usus, dass man in einem solchen Fall eine Initiative sistiert. Das hat man auch bereits einmal gemacht, indem man sagt: Wir haben jetzt zwar eine Vorlage, aber wie Sie wissen, weiss niemand, was das Schicksal einer solchen Vorlage sein wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gesetzesprojekt scheitert, weil das konkrete Gesetzesprojekt eben keine Unterstützung findet. In diesem Fall hat man dann die sistierte Initiative. Wenn das Gesetzesprojekt in dieser Form angenommen wird, kann man selbstverständlich die parlamentarische Initiative abschreiben. Aber wenn das eben nicht der Fall ist, dann ist sie noch da, und das Anliegen wird wieder aktuell. Aus diesem Grund sollte man, wie das in anderen Fällen Usus ist, diese Initiative nicht abschreiben.

Das gilt insbesondere für diesen konkreten Fall, weil die Bundesratsvorlage in der Tat in dieser Form sehr umstritten ist. Sie nimmt eine Thematik auf, die schon in zwei vergangenen Revisionen aufgenommen worden ist; damals im Jahr 2000, dann im Jahr 2006. In beiden Fällen liess sich kein Konsens in diesem Bereich finden. Es ist also durchaus möglich, dass die Vorlage des Bundesrates scheitert. Dann sind wir eben auf die parlamentarische Initiative angewiesen.

Deshalb ist auch das Resultat in der Kommission ausserordentlich knapp ausgefallen, nämlich mit 11 zu 10 Stimmen. Man hat also um Haaresbreite nicht gesagt, man müsse die Sistierung aufrechterhalten.

Ich ersuche Sie im Namen der Minderheit, die Behandlungsfrist der Initiative zu verlängern.