Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-09-27
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-27
Wortprotokoll
Selbstverständlich ist auch die FDP-Fraktion bereit, auf den neuen Gesetzentwurf einzutreten. Was die Artikel 147 und 164 der Bundesverfassung als Grundlage für diesen Entwurf betrifft, verweise ich auf die Ausführungen der Kommissionssprecher. Nachdem vorerst eine Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens im Rahmen einer Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vorgesehen war, wird nun ein eigenes Bundesgesetz vorgelegt. Diesem Vorgehen können wir folgen, wie auch den wichtigsten Anliegen des Gesetzes, nämlich der Beschränkung des Verfahrens auf wichtige Vorhaben gemäss Artikel 3 und der Beschränkung der Zuständigkeit zur Eröffnung des Verfahrens auf den Bundesrat und die zuständige parlamentarische Kommission gemäss Artikel 5. Zum Einzelantrag Parmelin bezüglich Artikel 7 werden wir nach Kenntnis der Antwort von Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz Stellung nehmen.
Bei Artikel 4 Absatz 2 besteht aus unserer Sicht eine gewichtige Differenz zum Ständerat: Die ständerätliche Fassung entspricht wohl einem ständerätlichen Reflex, welcher hier einen Unterschied machen will zwischen den Kantonen einerseits und den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft andererseits, indem Erstere immer, Letztere aber bloss im Einzelfall zur Stellungnahme eingeladen werden sollen. Ihre Staatspolitische Kommission schloss sich jedoch einstimmig dem Bundesrat an, nach dessen Fassung auch diese Verbände generell zur Stellungnahme einzuladen sind.
Die Lösung des Ständerates - gewissermassen eine Beschränkung des Föderalismus auf die Kantone, wie sie eben bisher üblich war - entspricht weder der heutigen Praxis noch Artikel 50 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten und Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete zu nehmen hat. Vor diesem Verfassungshintergrund darf der Entscheid über die Frage, welche Vorlagen die angesprochenen Verbände interessieren und welche nicht, nicht den Departementen und dem Bundesrat überlassen werden. Die Dachverbände sollen vielmehr selbst entscheiden können, zu welchen Fragen sie ihre Stellungnahme abgeben. Als Mitglied des Vorstandes des Schweizerischen Städteverbandes kann ich Ihnen bestätigen, dass sich diese Verbände in der Praxis - allein schon aus Kapazitätsgründen - sehr wohl auf die sie direkt betreffenden Fragen zu beschränken wissen.
Mit einer Übernahme der Fassung des Bundesrates tragen Sie auch der Realität Rechnung, dass eben nicht mehr in allen Fragen die Kantone nach dem Bund die wesentlichsten territorialen Gebilde sind. Sehr viele Fragen, welche z. B. gerade die Städte und Gemeinden betreffen, müssen kantonsübergreifend innerhalb der Agglomerationen gelöst werden: Öffentliche Sicherheit, soziale Sicherheit, regionaler öffentlicher Verkehr usw. gehören zu dieser Materie. Die Kantone haben ihre bestimmende Rolle etwas zu relativieren und müssen akzeptieren, dass es neben ihnen noch andere territoriale Gebilde wie zum Beispiel Agglomerationen und Zentrumsgemeinden gibt, die staatsrechtlich relevant sind.
Wir sind somit für Eintreten auf die Vorlage und für deren Verabschiedung in der vorliegenden, durch die SPK dieses Rates einstimmig gutgeheissenen Fassung.