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Studer Heiner · Nationalrat · 2004-09-27

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Eigentlich wäre eine zentrale Frage zu beantworten, und zwar die: Was ist das Ziel eines Wahlgesetzes? Das Ziel müsste doch schlicht und einfach sein, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler bei der Sitzverteilung möglichst exakt zum Ausdruck kommt. Also müsste man alle Systeme prüfen, welche diesem Ziel entsprechen. In der Antwort des Bundesrates steht jedoch nichts davon. Auch in den Debatten in den Kantonen sind es meistens nur die kleineren Parteien, die untervertreten sind, die das Erreichen dieses Ziels der Prüfung unterbreiten. Aber das müsste doch das einzige Ziel sein!

Holland löst es z. B. so: Holland ist ein einziger Wahlkreis mit 150 Sitzen; wer dann null Komma soundso viel Prozent hat, hat einen Sitz. Das ist in der Schweiz nicht anwendbar, weil hier die Lage aufgrund der politischen Entwicklung anders ist. Dänemark hat ein System mit einer auf das ganze Land bezogenen 2-Prozent-Klausel und hat trotzdem Wahlkreise, in denen die Sitze verteilt werden, und dazu noch Ausgleichsmandate: Wenn jemand landesweit 2 Prozent überschritten hat, dann hat er proporzgerecht Fraktionsstärke. Wir wollen ja nicht durch die Unterstützung der Prüfung des Postulates Genner das System umkrempeln und Wahlkreise zusammenlegen; das ist ja nicht die Ausgangslage dieses Postulates. Vielmehr ist es ein schlichter, ganz gewöhnlicher Antrag, etwas zu prüfen, bevor man es ablehnt. Der Bundesrat lehnt aber ab, bevor er prüft. Es ginge doch darum, zu sehen, welche Wahlgesetzvarianten dem Ziel entsprechen würden, wonach die Wahlkreise bestehen bleiben könnten und der Proportionalität Gerechtigkeit verliehen würde. Deshalb würde dieses Postulat doch Sinn machen.

Ich sage Ihnen aber auch, dass beide Parteien in der EVP/EDU-Fraktion auch Betroffene des geltenden Systems sind. Ich nenne Ihnen einfach das Beispiel der EVP: Wir haben drei Sitze in diesem Rat, und wir drei sind wahrscheinlich, wenn man die gesamte Wählerinnen- und Wählerzahl der EVP bei den letzten Nationalratswahlen in diesem Land auf uns drei verteilt, die so ziemlich am besten gewählten Nationalräte, weil wir zusammen etwa 47 000 Wählerinnen und Wähler haben. Aber in x Kantonen sind diese Stimmen nichts wert. Ist das dann gerechter, als wenn die Mitglieder der grossen Fraktionen, die bezogen auf die anderen übervertreten sind, mit viel kleineren Stimmenzahlen gewählt werden? Auch diese Verhältnismässigkeit müsste eigentlich mitgeprüft werden.

Hätten wir z. B. in der Schweiz das Pukelsheim-System, dann hätten wir von der EVP, weil wir in den zwei Kantonen Bern und Aargau mehr als 5 Prozent hatten, Fraktionsstärke, was uns eigentlich die Wählerinnen und Wähler geben wollten, aber das Wahlgesetz nicht. Aber aufgrund der Gerechtigkeit müssten wir Fraktionsstärke haben. Wir wollen, das möchte ich ganz klar sagen, nicht mehr Sitze, als wir aufgrund des Wählerinnen- und Wählerverhaltens zugute haben. Wir als Fraktion wollen einzig, dass das Votum der Wählerinnen und Wähler sich wirklich korrekt umsetzt. Das kann man auch in diesem föderalistischen System, und deshalb wäre es gut, wenn die Bereitschaft da wäre, die Prüfung dieser Varianten eben vorzunehmen.