Germann Hannes · Ständerat · 2005-10-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Die Mehrwertsteuer beschert dem Bund jährlich rund 18 Milliarden Franken Einnahmen, auf der Basis Budget 2005. Aber ansonsten ist die Mehrwertsteuer primär zu einer teuren Belastung für die Wirtschaft geworden und damit auch zu einem Ärgernis.
Die Erhebung und vor allem die Veranlagung verursachen einen gigantischen administrativen Aufwand. Das verteuert unsere Produkte und Dienstleistungen. Durch immer mehr und immer neue Ausnahmen, Befreiungen und Weisungen ist die Mehrwertsteuer derart kompliziert geworden, dass man ihre praktische Anwendbarkeit ernsthaft in Frage stellen muss. Heute hat der Ständerat Gelegenheit, erste klare Signale zu setzen und Weichen richtig zu stellen. Eine Vereinfachung ist dringend notwendig.
Die Unzufriedenheit über das umfassende Regelwerk ist nicht nur bei den betroffenen Unternehmen gross, sie nimmt auch in Fachkreisen zu, wie dem bundesrätlichen Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" zu entnehmen ist. Kein Wunder, müssen in der Praxis doch gegen 3000 Seiten konsultiert werden, um keine Fehler zu begehen, denn Fehler können teuer zu stehen kommen. So sehen sich die unterstellten Unternehmen mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, für den Fiskus den Einzug der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Stellen die Steuerbeamten des Bundes Unstimmigkeiten fest, was sich in gewissen Branchen dem Vernehmen nach kaum vermeiden lässt, werden die Unternehmen oft Jahre, nachdem ein Fehler passiert ist, knallhart zur Kasse gebeten. Das wäre dann gerechtfertigt, wenn die Vorgaben von Gesetz und Vollzug klar wären. Aber bräuchte es dann 3000 Seiten mit allen Begleittexten für die Erhebung einer doch als so einfach angepriesenen Konsumsteuer?
Man hat es hierzulande geschafft, aus einer vom Prinzip her ebenso logischen wie einfachen Verbrauchssteuer ein wahres Vollzugsmonster zu schaffen. Es gibt wohl nur wenige, die dieses Dickicht helvetischen Perfektionismus noch einigermassen durchblicken. Kein Wunder, gibt es doch zunächst den Unterschied zwischen ausgenommenen und befreiten Umsätzen; bei ersteren handelt es sich um eine unechte Befreiung von der Mehrwertsteuer, was heisst, dass kein Vorsteuerabzug gemacht werden darf. Dann kommen drei verschiedene Mehrwertsteuersätze hinzu: der Normalsatz mit 7,6 Prozent, der reduzierte Satz mit 2,4 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen und Parahotellerie mit 3,6 Prozent. Darüber werden wir dann noch separat sprechen.
Das führt zunächst einmal dazu, dass sich beispielsweise das Hotelgewerbe nicht nur mit Umsätzen konfrontiert sieht, die echt und unecht von der Mehrwertsteuer befreit sind, sondern auch noch mit dreierlei Mehrwertsteuersätzen über dem Nullsatz. Dass es so nicht weitergehen kann, hat man selbst in dieser Branche eingesehen, trotz der Bevorzugung durch einen Sondersatz. Ich glaube, wir gehen darum den richtigen Weg, wenn wir diese Verlängerung befristet vornehmen, bis eben eine andere Lösung vorliegt.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, alle 25 bestehenden Ausnahmen auf fünf Jahre zu befristen. Darüber hinaus fordern wir auch, dass die Mehrwertsteuer wirksam reformiert wird. Konkret soll ein Einheitssatz - wohl im Bereich von etwa 5,5 Prozent - geschaffen worden, sollen die Ausnahmen stark reduziert werden und soll der Anwendungsbereich der Saldosteuersatzmethode vergrössert werden, insbesondere die Wechselfrist. Zudem soll die Mehrwertsteuer administrativ so vereinfacht werden, dass ein KMU seine Steuererklärung selbst ausfüllen kann. Sie sehen also: Handlungsbedarf gibt es genug!
Ich bitte Sie darum, die Motionen Ihrer WAK wie auch die Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) anzunehmen.
Etwas anders halte ich es mit der 26. Ausnahme, die ja von Herrn Triponez in einer parlamentarischen Initiative gefordert wird. Natürlich gibt es auch gute Gründe, Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen von der Steuer zu befreien - auch die Gründe für die anderen 25 Ausnahmen sind legitim -, aber wir müssen einfach sehen, dass wir uns so eben in ein immer grösseres Dickicht begeben, in dem wir vor lauter Ausnahmen die richtige Steuer nicht mehr erheben können.
Wenn nur gerade 58 Prozent des Konsums mit einer Konsumsteuer belegt werden, dann ist das wohl zu wenig; wenn deutlich über 20 Prozent der Investitionen durch die Mehrwertsteuer belastet und damit verteuert werden, dann ist [PAGE 844] das wohl der falsche Ansatz. Darum ist es umso wichtiger, dass der Bundesrat hier bald mit einer guten Vorlage kommt, die zu massiven Vereinfachungen führt.
Ich bitte Sie darum, den Anträgen Ihrer WAK vollumfänglich zuzustimmen.