Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-05

Wortprotokoll

Ich habe beim Votum von Herrn Leuenberger den Eindruck erhalten, es sei der grösste Unsinn, dass die Schweiz je von Bürgern eines Landes ein Visum verlangt hat. Was Sie gesagt haben, gilt für jedes Land.

Welche Staaten haben wir von der Visumpflicht befreit? Jene Länder, von denen wir wissen, dass es von der Sicherheit her unproblematisch ist. Dort, wo es problematisch ist, haben wir die Visumpflicht eingeführt. China gehört zu den Staaten, für welche wir Visumpflicht haben; die Visumpflicht besteht nicht nur bei uns, sondern in ganz Europa, darum gibt es ein Schengen-Visum. Sonst hätte man die Chinesen davon befreit. Wir haben Staaten von der Visumpflicht befreit, z. B. Südafrika; bei Schengen sind diese nicht befreit. Wenn wir dem Schengen-Abkommen beitreten, dann werden wir neu die Visumpflicht für Südafrika einführen müssen, weil die Schengen-Staaten die Sicherheitssituation dort als schlimmer beurteilen als wir.

Ich anerkenne die grosse Bedeutung des Tourismus, und ich anerkenne auch, dass das Visumverfahren Komplikationen mit sich bringen kann. Die Touristikvertreter haben jetzt gesprochen. Ich kann der Organisation Schweiz Tourismus entgegenkommen; wir sind ihr auch entgegengekommen. Aber ich bitte Sie, die Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Wir müssen also beides tun.

Was ändert sich gegenüber heute, wenn wir dem Schengen-Abkommen beitreten? Wenn wir ihm beitreten, kann ein Schengen-Visum nur erteilt werden, gleichgültig von welchem Staat, wenn auch im SIS II sämtliche Auflagen aufgeführt sind, welche die Schweiz gegenüber chinesischen Visumbezügern hat, z. B. Einreisesperren. Das ist heute nicht der Fall. Wer in einem Staat ein Schengen-Visum ausstellt, hat die Angaben der Schweiz nicht, weil diese heute noch nicht im SIS sind. Darum warten wir, bis die Schweiz an das SIS angeschlossen ist.

Der ein Schengen-Visum ausstellende Staat ist verpflichtet, den Betreffenden zurückzunehmen, wenn dieser in einem anderen Staat untertaucht. Weil er die Verantwortung für Fälschungen trägt, muss er ihn übernehmen. Wenn also eine Person mit einem Schengen-Visum, das von irgendeinem Staat ausgestellt und das in der Schweiz anerkannt wäre, in der Schweiz untertauchteund das Visum abgelaufen wäre, hätten wir keine Möglichkeit, diese Person an den Erststaat zurückzuweisen. Die Gefahr ist natürlich gross - ich gehe jetzt nicht in die Details; wie Herr Leuenberger gesagt hat, haben die Fachleute in der Kommission die Details dargelegt -: Es gibt relativ viele chinesische Reisegruppen, die nicht zurückkehren und in Europa untertauchen. Wenn man das Glück haben kann, dass man nicht in den Ausstellerstaat zurückkehren muss, wird die Schweiz attraktiv. Wir haben bis heute leider kein Rücknahmeabkommen mit China unterzeichnen können. Dass ein solches Abkommen nicht zustande kam, hat natürlich seine Gründe; das können Sie sich ja vorstellen.

Wenn wir in Schengen sind, ist das unproblematisch, weil dann unsere Angaben im SIS vorhanden sind. Wenn ein anderer Staat leichtfertig ein Visum ausstellt - und ich bitte Sie, diese Visumgeschichten, Visumfälschungen und leichtfertigen Visumerteilungen nicht leicht zu nehmen; Sie haben die Geschichte aus Deutschland gehört -, dann sind wir berechtigt, die betreffenden Personen zurückzuweisen. Das sind wir heute nicht.

Was haben wir getan, Herr Hess? Ich bitte die Tourismusbranche, das doch zu sehen. Die Vorstösse sind alle Anfang 2004 eingereicht worden. Da haben wir noch nichts getan und konnten auch noch nichts tun.

Inzwischen haben wir alle Länder überprüft. Für welche Länder könnte man das Schengen-Visum anerkennen oder die Visumfreiheit einführen? Für Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Thailand und Taiwan - für Inhaber eines gewöhnlichen taiwanesischen Passes. Die Sicherheitslage hat das erlaubt. Wir haben auch etwas getan in Bezug auf China, weil wir sehen, dass dies ein kommender Markt ist. Ein Teil der Chinesen - nur ein Teil - hat die Möglichkeit, Europa zu bereisen. Sie möchten ganz Europa bereisen. Herr Marty hat den Genfersee erwähnt; es gibt auch andere Destinationen. Darum haben wir auch ein Abkommen mit China abgeschlossen. Es ist heute so, dass Reisebüros eine Europareise als Gesamtpaket anbieten. Die Chinesen kommen dann mit dem Schengen-Visum zur Schweizer Botschaft und erhalten, im Gesamtpreis inbegriffen, auch das schweizerische Visum. Dabei können wir unsere Sachen prüfen. Was prüfen wir insbesondere? Sie haben gesagt, Herr Hess, das Schweizer Visum werde in den Reisebüros ausgestellt. Ich muss Ihnen sagen: Die Reiseagenturen stellen keine solchen Visa aus. Was prüfen wir also?

1. Wir prüfen, ob das Visum echt ist - ich bitte Sie, das nicht zu vernachlässigen. Sie wissen, wie viele unechte Visa ausgestellt worden sind und welchen Missstand wir mit der Kriminalität gehabt haben; es wurden auch viele Visa gekauft. Wir prüfen die Echtheit selber.

2. Die Ausschlussgründe der Schweiz, alle Einreisesperren, werden geprüft. Wenn die Sache nicht in Ordnung ist, verweigern wir das Visum, sonst erteilen wir es. 90 Prozent der Europareisenden haben heute ein solches Schengen-Visum, welches für Europa gültig ist, und ein Schweizer Visum. Bei den anderen 10 Prozent sind diejenigen darunter, die die Schweiz aus irgendwelchen Gründen nicht bereisen können; sie erhalten von uns kein Visum, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder weil sie keines wollen. Übrigens beziehen Geschäftsleute usw. ein Visum meistens nur spezifisch für das betreffende Land.

Wir können den Visuminhaber, der untertaucht, nicht an den Schengen-Staat zurückweisen, der das Visum ausgestellt hat; deshalb mussten wir diese Möglichkeit ablehnen; und ich bitte Sie, das auch heute abzulehnen.

Aber das betreffende Abkommen, das wir mit China unterzeichnet haben, ist seit dem 1. September 2004 in Kraft. Und ich kann Ihnen sagen: 2002 und 2003 bereisten etwa 55 000 Chinesen die Schweiz; 2004, als neun Monate lang noch die alte Regelung und erst in den letzten drei Monaten die neue Regelung galt, kamen 118 000 Chinesen in die Schweiz, und die Zunahme entfiel praktisch auf das letzte Semester. Das ist eine Regelung, die die Bedürfnisse des Tourismus erfüllt, ohne dass wir die Sicherheit des Landes gefährden und ohne dass wir in grosse Probleme kommen, wenn Schengen-Visa, die andere Staaten ausgestellt haben, in der Schweiz ablaufen. Die Verdoppelung der Zahl der 2004 erteilten Visa und die ersten Statistiken von 2005 beweisen, dass es in dieser Grössenordnung weitergeht. Das zeigt, dass wir dem Tourismus entgegengekommen sind. Wir haben heute auch keine Klagen mehr.

Es geht auch nicht mehr um eine grosse finanzielle Verpflichtung. Die Touristen müssen das Visum noch einholen. Das ist klar. Aber weil es im Gesamtpaket einbegriffen ist, kostet es sie nicht mehr. Wenn sie ein Einzelvisum für die [PAGE 840] Schweiz bestellen, Herr Hess, kostet das übrigens nicht 85, sondern 55 Franken. Das ist das Einzelvisum. Im Paket ist die Preiserhöhung gleich null. Darum gibt es dieses europäische Paket.

Wenn Sie glauben, wir seien mit diesem Problem allein, täuschen Sie sich. Herr Leuenberger hat das jetzt lächerlich gemacht: Ja, diese Leute, die mit einem Touristenvisum kommen, sind doch kein Sicherheitsproblem, es sind ja Touristen! Natürlich sind die meisten Touristen, aber ich muss Ihnen sagen, dass dieses Visum leider eben auch für andere Zwecke benutzt wird.

Wir sind mit diesem Problem nicht allein. Die Europäische Union hat jetzt einen Bericht gemacht und sagt, sie stehe vor grossen Problemen. Sie spricht von Millionen von Chinesen, die illegal in ihr Territorium einreisen könnten, und dies zum Teil unter Mitbeteiligung der organisierten Kriminalität. Das steht im Bericht. Das darf man nicht leicht nehmen. Wenn man einfach mit einem Touristenvisum einreisen kann, dann ist das die einfachste Möglichkeit. Mit einem Besuchervisum kann man das auch, dann läuft es ab. Darum haben die Schengen-Staaten eben diese Lösungen vorgezogen.

Zu Herrn Hess, der einen Antrag gestellt hat: Ich glaube, mit der jetzigen Lösung kommen wir dem Tourismus sehr weit entgegen, bis wir bei Schengen sind und die Daten im SIS II haben. Das Sicherheitsrisiko ist nicht grösser als das anderer europäischer Staaten. Ich sage nicht, es sei null; vom Untertauchen ganzer Reisegruppen, wie es in der Europäischen Union an vielen Orten zu beobachten ist, sind wir nicht ausgeschlossen. Aber wenn Sie das verhindern wollten, müssten Sie ja viel strengere Einreisebestimmungen einführen, als wir sie für Angehörige anderer Staaten haben. Die Anerkennung des Schengen-Visums für die Einreise in die Schweiz konnte bisher eben nur auf Staaten bezogen werden, bei denen das Sicherheitsrisiko klein ist.

Ich bitte Sie darum, wie es Ihre Kommission beantragt, diese Motion abzulehnen. Als Herr Darbellay sie damals einreichte, hatten wir diese Vereinbarung mit China nicht; heute wird diese Vereinbarung angewendet. Trotzdem sind die Sicherheitsbedürfnisse einigermassen abgedeckt, und wir sind dem Tourismus entgegengekommen.