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Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2003-09-23

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Warum ergreife ich hier das Wort? Als aktueller Präsident des parlamentarischen Aufsichtsorgans über die Nachrichtendienste, der Geschäftsprüfungsdelegation, erscheint es mir wichtig, Sie über Erfahrungen und Erkenntnisse unserer Kommission bei der Kontrolle der Nachrichtendienste zu informieren. Ich spreche hier also als Praktiker, der an den in den letzten Jahren erfolgten intensiven Untersuchungen der Geschäftsprüfungsdelegation massgeblich beteiligt war. Als Beispiele seien hier die Untersuchungen zu Südafrika, zu den Pilotenaustauschen mit dem Ausland oder zur Bellasi-Affäre erwähnt.

Die Geschäftsprüfungsdelegation teilt die Einschätzung der Initiantin, dass das Umfeld der Nachrichtendienste nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit in starkem Wandel begriffen ist. Somit müssen auch Strukturen und Aufgaben der Nachrichtendienste angepasst werden. Dieser Prozess hat im Bereich der schweizerischen Nachrichtendienste bereits eingesetzt.

Nun aber zu unserer Kernkompetenz, zur parlamentarischen Kontrolle über den schweizerischen Nachrichtendienst: Frau Lalive d'Epinay führt in ihrer Begründung aus, dass die parlamentarische Kontrolle über den Nachrichtendienst professionalisiert und verstärkt werden müsse. Dafür sei eine eigene parlamentarische Kommission zu schaffen, die in alle Akten und Dossiers Einsicht nehmen und Dienste unangemeldet besuchen könne.

Diese Kommission gibt es bereits, man braucht sie nicht mehr zu schaffen: Sie besteht in Form der Geschäftsprüfungsdelegation schon heute. Diese Delegation besteht aus drei Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates. Die Bundesverfassung, das Geschäftsverkehrsgesetz und auch das neue Parlamentsgesetz verleihen dieser Kommission die für die Aufsicht notwendigen, sehr weit gehenden Rechte, die auch die von der Initiative geforderten Rechte beinhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Rechte in der Praxis sehr wohl einsetzen und auch durchsetzen. Die Geschäftsprüfungsdelegation befasst sich regelmässig auch mit finanziellen Fragen im Zusammenhang mit Nachrichtendiensten und nutzt hier auch die Zusammenarbeit mit der Finanzdelegation und deren Synergien. Hier kann beispielsweise auf die Ausführungen und Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation zu finanziellen Aspekten der Geschäftsführung im Bellasi-Bericht verwiesen werden.

Auch die Aufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation ist durch das Geschäftsverkehrsgesetz ausreichend definiert, muss sie doch als Oberaufsicht die ganze Tätigkeit im Bereiche des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste umfassen. Vor Jahren fand diese Kontrolle nur rückwirkend statt, das ist richtig. Heute ist sie aber auch eine begleitende Kontrolle geworden, und das ist Standard. Geprüft werden Verantwortlichkeit, Rechtmässigkeit, Zielkonformität und die Effizienz und die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten.

Wie kann nun die von der Initiative geforderte und von uns befürwortete verstärkte und professionelle Kontrolle des schweizerischen Nachrichtendienstes überhaupt erreicht werden?

Die Schaffung einer eigenen, auf einem Spezialgesetz beruhenden parlamentarischen Kommission Nachrichtendienst ist unseres Erachtens kein geeignetes Mittel, um in der Praxis die Kontrolle zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass mit steigender Anzahl von Kontrollorganen der Koordinationsaufwand zunimmt, dass die Wirksamkeit der Kontrolle dadurch aber nicht zwingend verbessert wird. In diesem Sinne haben auch Sie, nämlich das Parlament, entschieden, die Oberaufsicht über die Gerichte bei der GPK zu belassen und keine eigene Kommission zu bilden. Die Anbindung der GPDel - unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit - an die GPK erlaubt überdies, Synergien mit dieser Kommission zu nutzen: einerseits mit der durch die GPK ausgeübten Oberaufsicht über das VBS und das EJPD und andererseits durch die Besetzung dieser GPDel durch aufsichtserprobte Mitglieder. Die Koordination wird durch ein gemeinsames Sekretariat sichergestellt. Die Information von Parlament und Öffentlichkeit erfolgt regelmässig über Berichte unserer Kommission sowie über die jährlichen Tätigkeitsberichte der GPK. Die GPK werden regelmässig auch über laufende Arbeiten orientiert.

Wie sich in der Praxis zeigt, werden die Grenzen einer versteckten Oberaufsicht über die Nachrichtendienste letztlich nicht durch die eine oder andere Organisationsform des damit betrauten Organs, sondern durch die beschränkte Zeit der Milizparlamentarier und der zur Verfügung gestellten Ressourcen gesetzt. Eine Stärkung der Oberaufsicht über die Nachrichtendienste muss aus Sicht unserer Kommission über die zur Verfügung gestellten Ressourcen erfolgen. Im allgemeinen Umfeld knapper finanzieller Ressourcen wäre ein solches Vorgehen die effizienteste und mit grösster Hebelwirkung versehene Lösung. Wir brauchen keine neue Kommission, wir brauchen keine neuen Kompetenzen, wir brauchen die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mithelfen, die Rechte, die das Parlament hat, auch wirksam im Sinne der Oberaufsicht und der Kontrolle umzusetzen.

Abschliessend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass wir die grundsätzliche Stossrichtung der Initiative begrüssen. Wir sind nicht dagegen, wir glauben aber, dass in Bezug auf die Neuschaffung einer Kommission der falsche Weg eingeschlagen wird. Die Regelung der Einzelheiten wird in der zweiten Phase der Initiative näher zu bestimmen sein. Unsere Kommission wird diesbezüglich gerne ihre Erfahrungen einbringen.