Weigelt Peter · Nationalrat · 2003-09-23
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Die Medienordnung eines Landes ist von tragender staatspolitischer Bedeutung und ist gleichzeitig ein Index für die Freiheit und Offenheit einer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund, vor dieser grundsätzlichen Positionierung misst die FDP der Ausgestaltung der schweizerischen Medienordnung grosse Bedeutung zu. Wir orientieren uns dabei an einem pluralistischen Modell, welches eine flächendeckende Informationsverbreitung sicherstellt, die kulturelle Entfaltung fördert, den Minderheiten einen angemessenen Platz einräumt, Bildungsleistungen gewährleistet und insbesondere den Wettbewerb im Markt der Medien möglich macht.
Nimmt man diese auf Pluralismus ausgerichteten Parameter als Massstab zur Bewertung der schweizerischen Medienordnung, so erkennt man einige Mängel im elektronischen Bereich, wo durch die Stellung der SRG zum Teil zu hohe Wettbewerbshürden bestehen. Zudem stellt sich die Frage, wo und in welchem Ausmass Bildungsleistungen noch Bestandteil medialer Kommunikation sein sollen und sein müssen. Grundsätzlich aber stellen wir fest, dass der Wettbewerb funktioniert und weder der Medienpluralismus noch die Meinungsvielfalt in der Schweiz gefährdet sind.
Angesichts dieser Feststellung wird denn auch rasch klar, dass eine Überprüfung des vorliegenden Verfassungsartikels der Staatspolitischen Kommission unseres Rates anhand der einleitend formulierten Kriterien einer liberalen Medienordnung nicht standhält. Unter keinem Titel ergibt sich die Notwendigkeit zusätzlicher staatlicher Eingriffe. Da überall, wo ein neues Gesetz nicht zwingend notwendig ist, auch kein neues Gesetz geschaffen werden darf, lehnt die FDP-Fraktion die Aufnahme des vorgeschlagenen Medienartikels in die Bundesverfassung klar ab. Während ich bei der staatspolitischen Bedeutung einer liberalen Medienordnung von einem breiten Medienmix ausgehe, der die Zeitung wie das Buch, das Radio, das Internet, die Magazine und das Fernsehen mit einbezieht, reduziert sich der vorgeschlagene Verfassungsartikel - trotz der Überschrift "Medienartikel" - in unzulässiger Weise auf die Printmedien, primär auf die Zeitungen. Diese Reduktion der medienpolitischen Debatte ist weder wünschbar, noch entspricht sie der kommenden Entwicklung im Umfeld der Kommunikation.
Die FDP anerkennt, dass gerade in einer direkten Demokratie der freien Meinungsbildung und damit der Medienvielfalt und der Meinungsvielfalt eine zentrale staatspolitische Bedeutung zukommt. Dass diese zentralen Werte jedoch durch Konzentrationsprozesse in der Medienlandschaft ernsthaft gefährdet sind, ist weder nachgewiesen, noch ist mittelfristig davon auszugehen. Die Vielfalt an Titeln in der schweizerischen Presselandschaft ist international betrachtet immer noch weit überdurchschnittlich, und allfällige Verluste werden zumindest unter dem Aspekt des Medienpluralismus und der Meinungsvielfalt über neue elektronische und digitale Angebote substituiert und aufgewogen. Wenn wir Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung anerkennen, so ist in der schweizerischen Medienlandschaft keine neue gesetzliche Förderung angezeigt, sondern der Leitspruch für eine pluralistische, zukunftsorientierte Medienordnung muss dann vielmehr heissen: "Weniger hindern statt mehr fördern."
Zusätzlich zu dieser grundsätzlichen Ablehnung eines neuen Medienartikels in der Bundesverfassung, welcher auch vom Bundesrat in seinem Bericht vom 3. Juli ja deutlich abgelehnt wird, können einige ganz praktische Überlegungen gegen den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission eingebracht werden. So ist heute unbestritten, dass die [PAGE 1440] zunehmende Technologisierung der Medien grössere operative Einheiten erfordert, nicht zuletzt auch im Printbereich. Wer diese Entwicklung mit staatlichen Mitteln verhindern will, betreibt blosse Strukturerhaltung. Weiter müssen wir erhebliche verfassungsrechtliche Vorbehalte anmelden, da weder der Begriff der Vielfalt noch das Ziel der Fördermassnahmen definiert sind, was unter einem normativen Blickwinkel mehr Fragen als Lösungen provoziert.
Wenn schliesslich im erläuternden Bericht darauf hingewiesen wird, dass die kantonale Politik in der Presse zu wenig zum Ausdruck komme und unausgewogen dargestellt werde, so mag dies vielleicht stimmen. Doch darf eine solche Feststellung auf keinen Fall zur Begründung für eine staatliche Einflussnahme angeführt werden. Die FDP wird sich mit Vehemenz gegen alle derartigen inhaltlichen Interventionen oder Umverteilungskriterien zur Wehr setzen. Gleichzeitig anerkennen wir aber, dass die heutigen Regelungen der indirekten Presseförderung ungenügend sind. Insbesondere das Giesskannenprinzip muss möglichst rasch durch ein ziel- und zweckgerichtetes Modell ersetzt werden. Dabei aber unter dem Deckmantel eines Medienartikels eine interventionistische Presseförderung einzurichten, lehnen wir ab.
Die Diskussion um die vorliegende Parlamentarische Initiative misst sich im aktuellen Status der Beratungen an grundsätzlichen, um nicht zu sagen ideologischen Parametern der Mediendebatte. Die FDP-Fraktion hat sich unter diesen grundsätzlichen Aspekten klar gegen einen Systemwechsel von der indirekten zur direkteren Presseförderung ausgesprochen. Es ist daher sachgerecht, wenn diese Haltung mit einem Nichteintretensantrag verbunden wird, welchen ich in Übereinstimmung mit der Mehrheit der FDP-Fraktion hiermit stelle.
Ich komme zum Schluss: Die FDP-Fraktion lehnt mit dem Bundesrat den vorliegenden Medienartikel ab, da er ordnungs- wie medienpolitisch fragwürdig ist und wir die Zielsetzung einer staatlich finanzierten Strukturerhaltung im Pressewesen nicht mittragen wollen. Für uns Freisinnige ist die Pressefreiheit ein hohes Gut, welches sich gerade durch die Freiheit gegenüber dem politischen System profiliert. Am Subventionstropf des Staates geht diese Freiheit aber unwiderruflich verloren, denn wer vom Staat Geld nimmt, wird sich bald einmal auch nach dem Staat richten. Wo die Freiheit gegenüber dem politischen System verwirkt wird, geht letztlich auch die Pressefreiheit verloren.
Ich bitte Sie, dieser verhängnisvollen Spirale frühzeitig ein Ende zu setzen und dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.