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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-11-27

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Die Verfassung, konkretisiert durch das Gesetz, insbesondere das Finanzhaushaltgesetz, schreibt bekanntlich vor, dass die Haushaltführung des Bundes die Grundsätze der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten hat. Es ist aber auch danach zu trachten, den Fehlbetrag der Bilanz abzutragen und die Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Schliesslich ist einer konjunkturgerechten Finanzpolitik Rechnung zu tragen.

Diese Grundsätze der Haushaltführung, ergänzt um einige weitere finanzrechtliche und finanzpolitische Maximen, bilden gleichermassen die Schablone, welche auf den Voranschlag 2002 zu legen ist, um diesen beurteilen zu können. Davon ausgehend, möchte ich Folgendes feststellen und festhalten; es sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich glaube, es ist richtig, dass auf diese immer wieder hingewiesen wird: Da ist zunächst die Feststellung in Erinnerung zu rufen, Herr Präsident Merz hat es erwähnt, dass eben vier Fünftel des Haushaltes - 80 Prozent! - gesetzlich gebunden sind. Eindrücklich ist für mich das Beispiel des EDI. Wir haben hier, bezogen auf das Budget 2002, Ausgaben von 15,3 Milliarden Franken. Wenn Sie den Bereich der Sozialversicherung abziehen, dann bleiben von diesen 15,3 Milliarden noch 4,4 Milliarden Franken. Wenn Sie noch den Bereich Bildung und Grundlagenforschung abziehen, dann bleiben für alle übrigen Ämter - Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Kultur usw. - noch sage und schreibe 1 Milliarde Franken. Das zeigt die Bindung des Bundeshaushaltes sehr eindrücklich.

Wenn man dies voraussetzt, und nur dann, kann meines Erachtens festgestellt werden, dass den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und auch der Sparsamkeit doch weitgehend Rechnung getragen wird. Dies ergibt sich natürlich nicht zuletzt aufgrund des Budgetierungsprozesses, der einerseits in den Finanzplan eingebettet ist und natürlich andererseits - das darf man sagen, Herr Bundesrat - auch durch entsprechende Vorgaben an die Departemente geprägt ist. Herr Kommissionspräsident Merz hat es gesagt: Es ist natürlich nicht zu verkennen, dass es auch unter diesen Gesichtspunkten noch Sparpotenzial gäbe, aber es ist dann eine Frage von Aufwand und Ertrag.

Wichtige Parameter, auch darauf wurde hingewiesen, bilden die volkswirtschaftlichen Eckwerte. Ich glaube, man wird sagen müssen, dass insbesondere das reale BIP-Wachstum von 1,75 Prozent als optimistisch, wohl als zu optimistisch zu beurteilen ist - dies betrifft wahrscheinlich auch die Arbeitslosenquote. Es ist meines Erachtens auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die ordentlichen Einnahmen nicht wesentlich über den Schätzungen liegen werden, wie dies noch vor allem im Jahr 2000 und in den vorangegangen Jahren der Fall war.

Ganz wesentlich zu denken geben müssen die Entwicklungen und Aussichten mit Bezug auf die haushaltrelevanten Erfordernisse, die Abtragung der akkumulierten strukturellen Defizite und das Im-Gleichgewicht-Halten des Finanzhaushaltes auf Dauer. Die Wachstumsrate gemäss Voranschlag 2002, wir haben es gehört, beträgt 3,5 Prozent. Ausgehend von der Annahme eines nominalen wirtschaftlichen Wachstums von 3,5 Prozent wird dies vom Bundesrat als gerade noch verantwortbar bezeichnet. Aber die neuesten Entwicklungen legen den Schluss nahe, dass das nominale Wachstum nicht unwesentlich unter 3,5 Prozent liegen dürfte. Wenn man bedenkt, dass es eine Faustregel gibt, die besagt: 1 Prozent nominales Wirtschaftswachstum gleich 500 Millionen Franken, dann ist nicht ausgeschlossen, dass wir zusammen mit den Ausgaben, die wir im Zusammenhang mit Swissair gesprochen haben, bereits für das laufende Jahr das "Haushaltziel 2001" nicht erreichen werden.

Der Finanzplan geht von einem durchschnittlichen Ausgabenwachstum von 4,1 Prozent aus, ihm steht ein nominales Wirtschaftswachstum von knapp 3,3 Prozent gegenüber. Auch wenn heute angenommen wird, dass sich ab dem Jahr 2003, vielleicht schon ab der zweiten Hälfte 2002, die Konjunkturaussichten wieder erhellen dürften, können die Perspektiven der Bundesfinanzen als alles andere als rosig bezeichnet werden - ich stimme hier mit dem Kommissionspräsidenten völlig überein.

Was ist zu tun? Es gibt keine Patentrezepte. Immerhin meine ich, wir sollten zunächst heute keine zusätzlichen Ausgaben beschliessen, weder im Bereich der Bildung noch bei der Filmförderung. Ich unterstütze zum Zweiten das Erfordernis, dass wir uns in unserer täglichen politischen Arbeit, bei jeder Vorlage, ganz kritisch fragen, ob der betreffende Gegenstand eine Aufgabe des Staates sei, und dass wir uns vor allem fragen, welches die finanziellen Folgen sind. Wir können uns beim besten Willen nicht alles, was wünschbar ist, leisten.

Wie diese Vernetzung institutionalisiert werden soll, das werden wir wo möglich im Rahmen des Parlamentsgesetzes beraten können. [PAGE 765]

Wir sollten drittens grundsätzlich keine Reduktionen bei den Steuern und Abgaben beschliessen. Man wird viertens den Finanzplan, der ja laufend anzupassen ist, kritisch hinterfragen müssen, dies insbesondere im Licht der neuesten Entwicklungen. Es gilt aber auch den institutionellen Charakter dieses Finanzplanes zu überprüfen, denn heute nehmen wir diesen Finanzplan nur zur Kenntnis. Es ist meines Erachtens ernsthaft zu überlegen, ob wir nicht dem Finanzplan eine andere rechtliche und staatspolitische Legitimation geben sollen, sodass wir - das Parlament - uns auch in diesen Finanzplan einbinden.