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Jans Beat · Nationalrat · 2015-06-15

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Wir sprechen hier vom Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Es ist ein internationales Bestreben, die Finanzmärkte sicherer zu machen. In diesem Rahmen bittet Sie die SP-Fraktion, die Differenzen zum Ständerat weitgehend auszuräumen und dieses Finanzmarktinfrastrukturgesetz auf die Zielgerade zu schicken.

Bei Artikel 78 bitten wir Sie, dem Ständerat zu folgen, wie bei fast allen Differenzen. Die Minderheit Matter ist aus unserer Sicht nicht glaubwürdig, wenn sie behauptet, die Streichung verstosse gegen die Bundesverfassung. Das Transaktionsregister ist kein Steuerregister. Wenn wir allerdings der Minderheit folgen, bekommt die SIX Probleme, und das aus unserer Sicht ohne irgendeinen Nutzen.

Bei Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a ist die Frage die, ob die Kantone und Gemeinden von diesem Kapitel ausgenommen werden sollen. Ob das sinnvoll ist, kann man sich schon fragen. Die Gesetzgebung - so, wie es in den Räten und auch bei uns in der Kommission gelaufen ist - war reichlich kreativ. Wir haben die Betroffenen nicht gefragt und keine Ahnung, welche Dimension dieses Problem hier hat. In diesem Sinne bitten wir Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Zu Artikel 93 Absatz 3 Buchstabe c: Der Ständerat will ins Gesetz schreiben, dass reine Warengeschäfte nicht als Derivate gelten sollen. Das scheint uns, ich möchte das hier klar sagen, grundsätzlich eine nachvollziehbare Folgerung zu sein. Es stellt sich allerdings für uns die Frage, ob die explizite Erwähnung im Gesetz notwendig ist. Der Bundesrat sagt ja, dass er es entsprechend umsetzen will und wird. Nun kann man dafür oder dagegen sein, dass es ins Gesetz geschrieben wird. Wir haben uns nun nach interner Diskussion gesagt: Wenn die Äquivalenz trotzdem gegeben ist, dann können wir dem, was der Ständerat beschlossen hat, auch zustimmen. Ich bitte die Frau Bundesrätin, dazu noch etwas zu sagen.

Dann kommen wir zu den Positionslimiten für Warenderivate. Der Ständerat spricht sich dafür aus; wir bitten Sie, dem Ständerat zu folgen. Die Möglichkeit, Positionslimiten für Warenderivate einzuführen, verhindert, dass wir in wenigen Monaten - ganz sicher in wenigen Monaten! - wieder eine Feuerwehrübung machen und eine "Nachvollzugs-Gesetzgebungsrevision" übers Knie brechen müssen. Denn das ist nicht mehr auf Vorrat. Sie sind nicht à jour, Herr Aeschi, Herr Matter, Herr Thomas Maier.

Die USA haben solche Limiten bereits beschlossen. Die EU hat sie mit Mifid II auch schon beschlossen und verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie bis 2016 entsprechende Erlasse machen. Das ist jetzt also Courant normal auf den Finanzmärkten. Wir müssen uns darauf einstellen. Der Bundesrat, und das finde ich sauber, hat gesagt, dass er hiermit die Kompetenz bekommt, Limiten zu setzen. Wenn dann die Sache in einer Verordnung oder in Ausführungsbestimmungen vorliegt, dann wird er die Vernehmlassung, die sicher nötig ist, bei den Kantonen und den entsprechenden Instituten machen. Die Branche selber hat sich damit abgefunden und sagt, dass das wahrscheinlich das richtige Vorgehen ist und dass wir sonst wieder eine Feuerwehrübung haben, die überhaupt nichts bringt. Da ist jetzt wirklich einfach etwas geschehen, und ich bitte Sie, das zu respektieren.

Es macht auch materiell Sinn. Sie machen es sich zu einfach, Herr Matter. Diese internationalen Finanzkontrollinstitute, die sich jetzt dafür ausgesprochen haben, sagen ganz klar, dass es eben mit zu hohen Positionen Marktmanipulation bei Over-the-Counter-Geschäften gegeben hat; das gilt es zu vermeiden. Es geht auch um die Sicherheit des Finanzmarktes, und es geht auch darum, die Volatilität bei den Preisen zu dämpfen. Das sind aus unserer Sicht auch materiell absolut berechtigte Anliegen. Es macht Sinn, dass wir da mitmachen.

Schliesslich noch zu Artikel 148: Wir bitten Sie hier, die Minderheit de Buman zu unterstützen. Der Ständerat hat zwar deutlich entschieden, wenn Fahrlässigkeit aber ganz straffrei bleibt, dann können Sie die Meldepflicht wahrscheinlich vergessen. Mir leuchtet ein, dass es fast immer unmöglich ist, den Vorsatz zu beweisen. Es gibt Fahrlässigkeit, die straffrei bleiben muss, es muss aber auch die Möglichkeit geben - wenn es quasi Nonchalance ist, die zu diesen Problemen führt -, Fahrlässigkeit zu ahnden. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit de Buman zu folgen.