preparatory:AB 182314
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat stellt die leistungsbezogenen Programme des Direktzahlungssystems nicht infrage. Bereits im Rahmen der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 hat er angekündigt, dass insbesondere die Qualität der Biodiversitätsförderflächen gezielt zu fördern sei.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde das Flächenziel sowohl auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wie auch im Sömmerungsgebiet frühzeitig erreicht. Im Sömmerungsgebiet wurden viel mehr Flächen angemeldet als erwartet. Eine weitere quantitative Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I und derjenigen im Sömmerungsgebiet ist deshalb nicht erwünscht. Zudem hat der Bund im ersten Umsetzungsjahr 364 Millionen Franken für Biodiversitätsbeiträge ausgegeben. Dies sind 25 Millionen Franken mehr, als der vom Parlament genehmigte Zahlungsrahmen 2014-2017 vorsieht; ich habe das vorhin schon erwähnt.
Mit dem Herbstpaket 2015 schlägt der Bundesrat vor, die Biodiversitätsbeiträge für die tiefste Qualitätsstufe sowie für das Sömmerungsgebiet zu kürzen. Im Weiteren wird eine Beschränkung der Beiträge für die Biodiversität auf maximal 50 Prozent der Fläche eines Betriebes vorgeschlagen, um eine einseitige Ausrichtung einzelner Betriebe auf Biodiversität zu bremsen. Die vorgeschlagenen Anpassungen erhöhen den Anreiz in Bezug auf Flächen mit einer hohen Artenvielfalt und dämpfen frühzeitig einseitige Extensivierungen der Betriebe. Die Programme werden gestärkt, indem trotz der vorgeschlagenen Kürzungen der Biodiversitätsbeiträge qualitativ hochwertige Flächen bevorzugt gefördert werden.
Das Agrarpaket 2015 ist zurzeit in Anhörung. Nach der Anhörung werden die Stellungnahmen ausgewertet und wird das weitere Vorgehen festgelegt. Der Bundesrat wird die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf das Berggebiet genau prüfen.