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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-15

Wortprotokoll

Herr Nationalrat, der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Verzögerungen bei der Entlastung am Gubrist ärgerlich sind. Dem Fragesteller sollten die Gründe dafür eigentlich bekannt sein. Sie liegen in erster Linie in den langen Verfahren aufgrund von Einsprachen. Im Übrigen macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass gewisse Elemente der Plangenehmigungsverfügung zum Ausbau der Nordumfahrung Zürich bereits heute rechtskräftig sind. Soweit es gestützt darauf zulässig ist, werden die Projektierungsarbeiten fertiggestellt, und die Ausschreibung der Bauarbeiten wird vorangetrieben. Erste Vorarbeiten auf der offenen Strecke zwischen dem Gubristtunnel und der Verzweigung Zürich Nord erfolgten bereits. Andere Elemente der Plangenehmigungsverfügung sind noch nicht rechtskräftig, insbesondere beim westlichen Projektperimeter, sprich die Tunnelausfahrt und der Streckenausbau in der Gemeinde Weiningen.

Der Bundesrat unternimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um den notwendigen Ausbau der Nordumfahrung Zürich zu beschleunigen. Das Projekt geniesst schweizweit hohe Priorität. Der Bundesrat hat indessen keine Verfahrenshoheit in den hängigen Gerichtsverfahren. Im Rahmen der Bauabwicklung werden wirkungsvolle Massnahmen zur Beschleunigung der Realisierung eingesetzt: Fahrbahnvermietung, Bonus-Malus-Systeme, Mehrschichtbetrieb, Samstagsarbeit usw.

Nach heutigem Kenntnisstand ist mit folgenden Realisierungszeiten zu rechnen: Ausbau offene Strecke vier bis fünf Jahre, Tunnel dritte Röhre fünf Jahre, Sanierung erste und zweite Röhre insgesamt drei bis vier Jahre, wobei letztere Arbeiten erst nach Inbetriebnahme der dritten Röhre erfolgen können. Der Start der Arbeiten ist für die offene Strecke im östlichen Perimeter, d. h. ohne Gemeinde Weiningen, gesichert. Die Ausschreibung der entsprechenden Hauptarbeit erfolgt im Sommer 2015, der voraussichtliche Arbeitsbeginn ist im zweiten Quartal 2016.