Lexipedia

Joder Rudolf · Nationalrat · 2015-06-15

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-15

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um das Verfahren, mit dem wir die Legislaturplanung hier im Parlament behandeln wollen. Zur Diskussion stehen zwei Konzepte: das Konzept des Ständerates und das Konzept des Nationalrates.

Der Ständerat hat jetzt zum zweiten Mal beschlossen, an seiner Fassung festzuhalten und unseren Beschluss abzulehnen. Im Ständerat sind keine neuen Argumente vorgetragen worden. In der Diskussion des Ständerates wurde gesagt, dass die parlamentarischen Initiativen, welche die aktuelle Debatte überhaupt erst ausgelöst haben, einen Bericht wollen, der zur Kenntnis genommen wird und nicht abgeändert werden kann. Die Legislaturplanung sei ausschliesslich ein Regierungsakt des Bundesrates. Diese Argumentation ist rechtlich äusserst ungenau, und sie steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der parlamentarischen Initiativen, die zu diesem Thema eingereicht worden sind und mehr Effizienz verlangen.

Warum beantragt Ihnen die SPK unseres Rates zum zweiten Mal Festhalten?

1. Es braucht mehr Effizienz: Ausgangspunkt der Diskussion war die Unzufriedenheit mit der langen und ineffizienten Debatte anlässlich der Beratung des Legislaturplanungsberichtes am Anfang dieser Legislatur. Wenn wir die Version des Ständerates übernehmen, bedeutet dies, dass wir eine vorberatende Kommission einsetzen, im Plenum eine Diskussion durchführen und am Schluss nichts entscheiden. Das ist das genaue Gegenteil von mehr Effizienz. Die Version des Nationalrates sieht vor, dass im Sinne von mehr Effizienz nicht nur debattiert wird, sondern nach der Kenntnisnahme des Berichtes des Bundesrates Ergänzungen angebracht werden können.

2. Es braucht die Mitsprache des Parlamentes: Der Ständerat will nicht, dass das Parlament die Legislaturplanung mit eigenen Anträgen ergänzen kann. Der Ständerat will mit seinem Beschluss dem Parlament faktisch per Gesetz verbieten, Einfluss zu nehmen. Das ist abzulehnen. Wir sollten als gesetzgebende Behörde bei der Planung der Gesetzgebung auch mitreden können. Dies will die Version des Nationalrates.

3. Es braucht gleiche Verfahren für die Beratung des Finanzplans und der Legislaturplanung: Die Version des Nationalrates will, dass für die Beratung des Finanzplans und der Legislaturplanung das gleiche Verfahren angewendet wird. Gemäss Artikel 146 des Parlamentsgesetzes werden die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan sachlich und zeitlich miteinander verknüpft. Im September des letzten Jahres sagte der Ständerat beim Finanzplan Ja zu diesem Konzept, das er jetzt für die Legislaturplanung ablehnt. Das ist absolut nicht logisch. Es ist nicht sachgerecht, wenn die beiden Planungswerke nicht nach dem gleichen Verfahren behandelt werden.

4. Die Bundesverfassung verlangt von uns ein aktives Mitwirken bei der Legislaturplanung. Gemäss Bundesverfassung soll das Parlament mitwirken: In Artikel 173 steht, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitzuwirken hat. In diesem Sinne sollten wir uns bemühen, die Verfassung einzuhalten.

5. Das Engagement bei der Legislaturplanung ist freiwillig, es wird niemand gezwungen, Änderungen und Ergänzungen zu beantragen. Wer dies nicht tun will, muss nicht, wer es aber tun will, sollte die Möglichkeit dazu haben. Diese Möglichkeit wollen wir mit der Fassung unseres Rates schaffen. Es kann nicht sein, dass wir uns als Gesetzgeber per Gesetz verbieten, unsere parlamentarische Aufgabe wahrzunehmen.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, an der Fassung unseres Rates festzuhalten.