AB 182462
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-09
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zum Einstieg vier Feststellungen ganz genereller Art machen:
1. Es geht uns heute gut. Wir sind beschäftigt, wir sind quasi vollbeschäftigt. Wir werden beneidet; andere Länder, auch Nachbarländer, kennen vergleichbare Situationen nicht. Es besteht aber das Risiko, dass sich das ändern könnte. Die Aussagen aus der Exportindustrie, Tourismus inklusive, lassen uns etwas befürchten, dass es nicht gleich weitergeht, dass wir uns nicht gleich sicher fühlen können, dass wir etwas tun müssen und etwas tun können - und "tun können" heisst, diesen zur Diskussion stehenden Innovationspark Schweiz anzustossen.
2. Wir reden vom Innovationspark Schweiz - ich werde das noch zwei-, dreimal sagen -, wir reden nicht von irgendeinem lokalen Innovationsparkanteil. Es muss darum gehen, dass wir den Innovationspark Schweiz herrichten wollen, noch besser herrichten wollen als bisher. Und in diesem Zusammenhang haben wir keine Kraft, um irgendwelche Röstigrabendiskussionen zu führen. Der Innovationspark geht die welsche Schweiz genauso an wie die deutsche Schweiz, und in der deutschen Schweiz geht er sämtliche Partizipierenden gleichwertig an.
3. Ich bedanke mich herzlich für die Privatinitiative. Die Privatinitiative ist keine Selbstverständlichkeit. Sie geht auf viele Jahre zurück, sie hat sich mit der Zeit konkretisiert, und die ganze Idee "Innovationspark Schweiz" bleibt letztlich auch mit dem, was Ihnen der Bundesrat zur Genehmigung vorschlägt, eine private Angelegenheit. Wir wollen in diesem Land kompetitiver werden gegenüber allen Singapurs dieser Welt oder allen Berkeleys dieser Welt. Das sind unsere "challenger", gegen sie haben wir anzutreten, gegen sie haben wir den Kampf um bessere Ideen, um frühere Ideen zu bestehen. Mit anderen Worten: Es darf nicht die Rede sein von "Subventionitis", von Subventionstatbeständen, die wir hätten - das ist nicht so. Sie können das auch regeln, wenn wir in die Detailberatung kommen. Es geht mit grossem Schwergewicht um eine private Initiative, was sie auch bleiben muss.
4. Ich habe vor knapp einem Jahr mit unserer Wissenschaftsspitze in Seoul, Südkorea, die Spitze von Samsung vis-à-vis gehabt; ich habe das schon in der Kommission erzählt. Wenn ich Samsung nenne, dann einfach deshalb, weil dieses Unternehmen rund um den Globus zu den innovativsten überhaupt gehört. Sobald die rechte Seite, die deutsche Schweiz beziehungsweise der Hub Zürich, das Wort hatte, hat das etwas Nervosität bei den Romands auf der linken Seite ausgelöst. Und wenn umgekehrt der Romand das Wort bekommen hat, sind die Zürcher etwas nervös geworden. Was ist der Clou dieser Geschichte? Unser Visavis, der Konzernchef von Samsung, hat dann gesagt: "It's wonderful", die seien offensichtlich auch miteinander im Wettbewerb und Wettbewerb sei genau das, was man suche. Wettbewerb zwischen Standorten sei, was man suche und haben müsse, um weiterzukommen.
Wenn sich also die Schweiz als zusätzlicher Standort anbietet, von dem man profitieren kann, dann soll uns das nichts als recht sein. Das ist der Kontext, in dem wir diskutieren. Letztlich geht es darum, jetzt Weichen zu stellen, um die Innovation zu befördern, damit die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt und wir vorne dranbleiben können. Vorne dranbleiben in Sachen Wettbewerblichkeit wollen wir vor allem, damit es letztlich gelingt, die Quasi-Vollbeschäftigung in die Zukunft mitzunehmen. Dass das zwischendurch mit Dellen versetzt sein kann, ist auch mir klar.
Für mich stehen also die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft unseres Landes absolut im Zentrum. Der Innovationspark hilft, unser Land attraktiv zu machen für private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Sie wissen: Zwei von drei Franken unserer Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen sind heute privater Natur. Wir müssen Sorge dazu tragen, dass das weiterhin so bleibt. Und wenn ich von Wettbewerbsfähigkeit spreche, so meine ich die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Landes.
Um es noch einmal zu sagen: Es geht um den einen Innovationspark Schweiz. Es geht nicht um zwei oder um lokale Innovationspärke. Ich habe es gesagt: Die Wettbewerber heissen nicht Zürich, Lausanne, Basel, Genf, Bern und sind dabei unter sich. Die Wettbewerber sind eben vielmehr Berkeley oder Palo Alto in Kalifornien oder die besten Standorte im asiatischen Raum. In diesem Umfeld gilt es die Schweiz zu positionieren, einem Umfeld, das von hoher Geschwindigkeit, internationalem Konkurrenzkampf, grosser Attraktivität und höchster Qualität geprägt ist. Wir können mitspielen, wenn wir denn wollen - das haben wir bewiesen -, müssen aber auch weiterhin mitspielen wollen. Wir müssen weiterhin mitspielen wollen!
Wir haben es gestern gehört, wir haben es heute Morgen auch wieder gehört: Es handelt sich um ein Generationenprojekt. Unser weltweit attraktiver Standort für Forschung und Entwicklung soll gesichert werden. Es geht darum, dass wir den Standort für forschungsintensive Unternehmen aus dem Inland attraktivieren, aber auch solche aus dem Ausland anziehen können. Denken Sie an die vielen oder zumindest zahlreichen Start-ups, die in den letzten Jahren aus dem ETHZ- und EPFL-Kontext heraus entstanden sind. Das sind genau die Firmen, denen wir Boden zur Verfügung stellen können müssen, damit sie ihre Einrichtungen erstellen und sich hier bei uns beschäftigungswirksam entwickeln können. Wir wollen die besten Köpfe und die attraktivsten Infrastrukturen miteinander kombinieren.
Die Startkonfiguration wurde angesprochen. Es war von Anfang an klar, dass es um die beiden Hubs Zürich und Lausanne und dann um die zwei Netzwerkstandorte rund ums Paul-Scherrer-Institut im Kanton Aargau und rund um die Pharmaindustrie in der Nordwestschweiz geht. Ich erinnere daran, dass die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz dem Bundesrat gegenüber eine einstimmige Empfehlung abgegeben hat. Auf der Grundlage dieser einstimmigen Empfehlung sind wir gestartet. Zwischenzeitlich hat das Nachverfahren stattgefunden - davon haben Sie auch durch die Kommissionssprecher bereits Kenntnis erhalten -, ein Nachverfahren, das nach den genau gleichen Standards und mit dem gleichen Expertenteam wie das ursprüngliche Verfahren durchgeführt wurde. Wir haben also an den Qualitätsanforderungen nichts verändert, damit man sich einfacher qualifizieren könnte; wir haben die Latte hoch behalten. Ein Standort, Biel, hat sich qualifizieren können; zwei weitere in der zweiten Runde sich bemühende Standorte haben sich nicht oder noch nicht qualifizieren können.
Ich bestätige - die Frage wurde gestern gestellt -, dass es auch künftig noch möglich sein wird, ins Netzwerk aufgenommen zu werden. Das geht künftig über die Stiftung Innopark selbst; dort kann man sich bewerben. Und ich verspreche Ihnen, dass im Interesse des Landes und im Interesse des Innoparks Schweiz dort die Anforderungen nicht gesenkt werden. Man wird aber selbstverständlich mithelfen und aufzeigen, was zu erreichen ist, damit man sich qualifizieren kann, und vielleicht auch, wie man es angehen muss, damit man sich qualifizieren kann.
Der Bundesrat hat am letzten Freitag die Startkonfiguration, wie sie jetzt nach der zweiten Runde steht, genehmigt. Ich schätze mich glücklich, dass wir hier und heute von den beiden Hubs reden können und von den drei Netzwerkstandorten Aargau, Nordwestschweiz und Biel. Ich habe schon gesagt, dass, wer jetzt noch nicht dazugehört, aber gerne dabei wäre, sich weiterhin bemühen darf, sich zu qualifizieren.
Frau Nationalrätin Herzog, Sie haben gestern Abend gesagt, die Wirtschaft würde sich als Subventionsempfängerin [PAGE 960] gebärden. Sie haben gestern Abend gefragt, weshalb die Ostschweiz nicht zum Zuge komme. Ich habe eben versucht zu erklären, dass die Kriterien gegeben sind, welche für eine Qualifikation erreicht werden müssen. Wenn das für die Ostschweiz bis jetzt noch nicht möglich gewesen ist, dann bleibt noch Zeit. Die Stiftung wird auch in Zukunft ein Dossier genauso sorgfältig prüfen, wie das bisher mit den verschiedenen Dossiers bereits der Fall gewesen ist.
Zum Subventionstatbestand will ich mich auch gleich äussern, und das in aller Kürze. Dem ist nicht so! Der Bund schlägt Ihnen vor, dass marktübliche Zinsen verlangt werden, und zwar - wenn es nach dem Bundesrat geht - so, dass die Zinsen letztlich beim Bund selber landen. Der Bund gesteht sich also sogar einen Return zu, weil das Geld nicht im Projekt bleibt, sodass eine sonst allenfalls berechtigte Kritik, man würde subventionieren, nicht aufkommen sollte.
Lassen Sie mich kurz ein paar Worte zu den beiden Unterstützungsmassnahmen verlieren, die Ihnen der Bundesrat mit den Bundesbeschlüssen vorlegt: Beim Bundesbeschluss 1 geht es um den Rahmenkredit im Umfang von 350 Millionen Franken, mit dem man einen Bürgschaftsmechanismus unterstützen kann, damit sich die künftige Dachorganisation und damit sämtliche Standortträger zu möglichst günstigen Konditionen Kapital auf dem Privatmarkt beschaffen können. Diese Mittel, die mit dem Rahmenkredit verbürgt werden, sollen nicht gebraucht werden, um Häuser zu bauen oder Beton zu produzieren, sie dürfen vielmehr gebraucht werden, um Forschungseinrichtungen zu finanzieren. Das scheint mir auch noch ein wesentliches Detail zu sein. Der Bund finanziert also nicht direkt, sondern er verbürgt Darlehen. Auf diese Weise stärkt er den Rücken und bürgt für eine gewisse Sicherheit. Selbstverständlich gehen wir davon aus - wir haben in anderen Bereichen die entsprechende Erfahrung gemacht -, dass diese Bürgschaften gar nie bedient werden müssen, dass also gar nie wirklich Cash fliessen muss. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht, nur damit das auch zu Protokoll gegeben ist.
Beim Bundesbeschluss 2 sieht der Bundesrat vor, die geeigneten Grundstücke und vor allem auch die vorhandenen Grundstücke des Bundes im Baurecht und ohne Verzicht auf Baurechtszinsen abzugeben. Marktübliche Baurechtszinsen müssen es sein. Das betrifft im jetzigen Zeitpunkt vor allem Teile, kleinere Teile wohlverstanden, 70 Hektaren des Militärflugplatzes Dübendorf. Dann gibt es aber auch ein Grundstück in Neuenburg, das heute zur Disposition steht. Dort werden genau die gleichen Massstäbe angesetzt. Der Bundesrat legt hierzu einen Grundsatzbeschluss vor. Das heisst, der Entscheid soll im Grundsatz für alle Landabgabegeschäfte im Zusammenhang mit dem Innovationspark gelten, auch für kommende und egal in welchen Landesteilen. Eigentlich hätten die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes ein derartiges Vorgehen selbst entscheiden können. Wir haben ganz bewusst davon abgesehen, weil es sich eben um strategische Landreserven handelt. Es sind wenige, die hier zur Diskussion stehen, die der Bund zur Diskussion stellen kann.
Mir ist wichtig, dass über Ihre Entscheidung diese strategischen Landreserven umgenutzt werden können. Wie gesagt, wir hätten das entscheiden können, legen Ihnen das aber mit der Empfehlung vor, den Innovationspark zu ermöglichen, die Quadratmeter oder Hektaren an Fläche im Baurecht abzugeben und zu marktüblichen Baurechtszinsen dem Bund gegenüber zu verzinsen.
Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 1 Absatz 4 des Bundesbeschlusses 1 will, dass die Baurechtszinsen als Unterstützungsmassnahme an alle Standorte umverteilt werden. Ich habe es schon gesagt: Ich rate Ihnen davon ab. Sie werden verstehen, dass der Bundesrat keine Freude hätte, wenn ein solches Konstrukt zustande käme und damit die Budgethoheit des Parlamentes unterwandert würde. Es bräuchte auch eine entsprechende spezialgesetzliche Grundlage dazu. Im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz würde möglicherweise die Chance dazu in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe f geboten werden, aber mit Sicherheit können wir Ihnen das heute nicht sagen; ich erwähne es der Vollständigkeit halber. Mir ist wichtig, dass Sie bei der bundesrätlichen Empfehlung bleiben. Ich habe es gesagt, wir haben keine Zeit, um uns mit der Frage des Röstigrabens herumzuschlagen; wir haben grundsätzlich keine Zeit zu verlieren.
Ich versuche mich jetzt zu den beiden Minderheitsanträgen noch in Französisch, damit ich den welschen Kollegen erstens die Ehre erweisen kann und weil ich zweitens auf diese Art klarmachen will, dass wir verstanden haben, dass die Romandie berücksichtigt werden will, dass die Romandie dazugehören soll, dass wir letztlich auch die Romandie im einen Innovationspark dieses Landes eingebunden wissen wollen.
Une première minorité de la commission (Steiert) propose, à l'article 1 alinéa 1bis de l'arrêté fédéral relatif au soutien de la Confédération au Parc suisse d'innovation, que la Confédération puisse "mettre à disposition ... des ressources qui résultent de la vente de biens-fonds dont la Confédération n'a plus besoin". J'ai pris acte que cette proposition contenait la formulation potestative et non pas impérative. Cette proposition ne peut malgré tout pas trouver l'accord du Conseil fédéral. Elle touche largement notre mécanisme de financement et elle se positionne au détriment de la compétence budgétaire du Parlement, encore davantage que la proposition de la majorité de la commission dont j'ai déjà parlé. Selon nos experts, la proposition de la minorité Steiert implique des changements significatifs de la loi fédérale sur l'encouragement de la recherche et de l'innovation.
Je me permets d'attirer votre attention sur un aspect encore plus important. Si la Confédération met à disposition des ressources, celles-ci doivent être compensées, par exemple au travers des crédits FRI 2017-2020. Cela ne peut pas être votre volonté, ni comme législateurs, ni comme acteurs du Parc suisse d'innovation, ni comme responsables d'une haute école.
Une deuxième minorité de la commission (Chevalley) propose, à l'article 1 alinéa 3 de l'arrêté fédéral relatif à la cession de biens-fonds de la Confédération en faveur du Parc suisse d'innovation, que les terrains du Parc suisse d'innovation fassent l'objet d'un "régime légal spécifique". Ce point a déjà été abordé en commission en étroite collaboration avec l'Office fédéral du développement territorial. J'avais compris que la question avait été soulevée pour l'aspect de la compensation des zones à bâtir. L'ordonnance sur l'aménagement du territoire permet déjà de faire une exception pour les terrains du Parc suisse d'innovation pendant la période transitoire. Il n'est donc pas nécessaire de compenser les terrains. Après la période transitoire, une fois que le plan directeur cantonal a été adopté par le Conseil fédéral, il n'est plus du tout nécessaire de compenser. Avec la loi en vigueur, il n'y aura donc pas de problème. L'Office fédéral du développement territorial et le Secrétariat d'Etat de la formation, de la recherche et de l'innovation ont déjà répondu dans ce sens au président de la commission et aux membres du conseil qui avaient déposé cette proposition défendue par la minorité Chevalley.
Jetzt gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort an unsere Freunde aus der SVP-Fraktion, die nicht auf die Vorlage eintreten wollen und dies gestern auch begründet haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren der SVP-Fraktion, Sie lehnen die Vorlage ab, weil Sie eine Einflussnahme des Staates in einem privatwirtschaftlichen Bereich befürchten. Ich habe es vorhin schon sehr deutlich gesagt, und ich erlaube mir, es zu wiederholen: Wir sind Anschieber, wir stellen die strategischen Landreserven zur Verfügung, wir wollen damit ermöglichen, dass wir innovativer und damit wettbewerblicher werden. Wir wollen damit erwirken, dass kommende neue Start-ups und Ideen, die letztlich Produkte und Beschäftigung bedeuten, bei uns und nicht in Kalifornien und auch nicht in Singapur stattfinden. Ich habe es erklärt: Wir sind, wenn Sie dem Bundesrat folgen, nicht auf dem Weg, einen Subventionstatbestand einzurichten. Der Innovationspark wird von den Kantonen, den Hochschulen und der Privatwirtschaft partnerschaftlich getragen. Die Rolle des Staates, des Bundes, ist also eine subsidiäre Rolle, wie sie dies für die Innovationsförderung seit je ist. [PAGE 961]
Ich schliesse ab: Ich bitte Sie, einzutreten und dem Bundesrat zu folgen. Ich bitte Sie, jetzt einen wesentlichen und strategischen Schritt zu machen, um die künftige Beschäftigung in diesem Land sicherstellen zu helfen, damit uns die Innovationsfähigkeit erhalten bleibt und wir die Chance eröffnen, höchst technologisch orientierte Unternehmungen bei uns zu behalten oder anzusiedeln. Ich freue mich an jedem einzelnen Start-up und vor allem an jedem einzelnen unternehmerischen Erfolg, der letztlich Beschäftigung und damit - das ist nicht zu unterschätzen - Wohlfahrt und auch soziale Sicherheit bedeutet.
Treten Sie auf die Vorlage ein, und folgen Sie dem Bundesrat!