Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-09
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-09
Wortprotokoll
Artikel 1 Absatz 1bis wurde bereits erläutert. Dort verlangt die Minderheit: "Der Bund kann der Stiftung Ressourcen zur Verfügung stellen ..." Das lehnen wir klar ab. Die grünliberale Fraktion wird der Mehrheit folgen. Wir sind der Meinung, dass man hier nicht Subventionen im Sinne von Geld, das aus dem Verkauf von Grundstücken resultiert, einschmuggeln soll.
In einem neuen Absatz 4 verlangt die Mehrheit: "Die Finanzprodukte aus dem Baurechtszins nach Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses über die Abgabe von Grundstücken des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark werden für die Stiftung Swiss Innovation Park für Fördermassnahmen zugunsten sämtlicher SIP-Standorte verwendet." Auch diesen Passus lehnen wir ab. Wir unterstützen die Minderheit, welche den Absatz streichen will. Es ist aus Sicht der Grünliberalen ein unnötiger, ein unsinniger Absatz, es ist eine Zweckbindung von Finanzmitteln, die so vom Bundesrat nicht vorgesehen ist und von der Stiftung auch nicht als notwendig erachtet worden ist. Wir Grünliberalen stützen die Haltung des Bundesrates. Ich habe bereits in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen: Der Sinn der verschiedenen Forschungsstandorte innerhalb des Innovationsparkes muss sein, dass jeder Standort selbsttragend ist, dass jeder Standort eigenfinanziert ist. Diesem Credo widerspricht eine Querfinanzierung durch die Stiftung in krasser Weise.
Es wurde immer wieder - ich glaube, praktisch von allen Sprechern - darauf hingewiesen, und es ist eine Tatsache, dass wir über die Stiftung Swiss Innovation Park sprechen; das ist ein Innovationspark, ein Innovationspark Schweiz. Der Innovationspark Dübendorf wurde verschiedentlich angesprochen. Er steht hier nicht zur Debatte, er ist im Innovationspark Schweiz aufgegangen. Sonst müsste man aus historischer Sicht fast von einem Innovationspark Bäumle sprechen, um hier auch die Autorenschaft noch zu adressieren. Aber das sind Tempi passati. Es geht um den Innovationspark Schweiz. Wir müssen die Standorte aufgrund der Qualität der entsprechenden Projekte, aufgrund des Bedarfs auf den internationalen Wettbewerb ausrichten und dürfen uns nicht in regionalen Interessendiskussionen verlieren.
Wenn wir legiferieren, wie die Mehrheit das vorgesehen hat, wäre das ein verheerendes Signal und würde den Schwung, welchen wir mit dem Innovationspark schaffen wollen, bereits in der Anfangsphase wieder brechen.
Bitte unterstützen deshalb auch Sie die Minderheit.