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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-05

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Eine Bemerkung zu Herrn Noser: Sie haben die Vernunft sicher nicht für sich gepachtet. Es gibt auch vernünftige Nationalrätinnen und Nationalräte, die für Festhalten an der Lösung sind, wie sie unser Rat getroffen hat. Die Mitglieder unserer Fraktion gehören zu diesen. Wir treten nach wie vor für ein zweistufiges Verfahren ein, wie es auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission vertritt.

In den ersten fünfzig Jahren ist mit dem grössten Teil an Verfahren zu rechnen. Da liegt die Verantwortung bei den Banken, die nachrichtenlose Vermögen haben. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass zu Beginn jedes dieser Fälle ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Bank und Kunde steht. Für die zweite Stufe ist der Staat verantwortlich. Da ist die Geltendmachung von Ansprüchen die grosse Ausnahme.

Wir räumen ein, die gesamte Frist wirkt lang. Aber es gibt nicht nur entweder die kürzere Frist oder nur die ganz lange. Es gibt ja auch die Möglichkeit einer Frist von 60, 70 oder 80 Jahren. Das ist das, was mit dem Antrag der Mehrheit ermöglicht wird, wohingegen mit dem Antrag der Minderheit nach 62 Jahren definitiv Schluss ist. Man muss sehen: Mit den längeren Fristen werden die Interessen der Betroffenen geschützt. Fällt die Frist kürzer aus, geht dies zu ihren Lasten. Es ist wichtig, die Vorlage als Ganzes im Auge zu haben. Sie führt dazu, dass die meisten nachrichtenlosen Vermögen liquidiert werden. Das entlastet die Banken stark. Konten mit weniger als 500 Franken werden aufgelöst. Bei der Betragshöhe ist der Nationalrat bereits dem Ständerat gefolgt.

Erst in der zweiten Phase geht die Verantwortung also an den Staat über. Der Bund erhält den Liquidationserlös von erwarteten 650 Millionen Franken samt Zins und Zinseszins. Würde sich in der zweiten Phase noch jemand melden, stünden diese Mittel zur allfälligen Abgeltung zur Verfügung. Mit diesen Beträgen ist der Aufwand, der aus der Übernahme der Verantwortung und der Dokumentationsführung entsteht, mehr als gedeckt.

Der Ständerat und die Minderheit Noser bestreiten die Notwendigkeit einer zweiten Frist. Das erstaunt. Ginge es zum Beispiel um Grundeigentum, könnten Ansprüche noch viel weiter zurück erhoben und durchgesetzt werden. So weit will bei den nachrichtenlosen Vermögen gar niemand gehen. Aber eine längere Frist ist nicht abwegig. Ginge es zum Beispiel um Fälle aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, wäre die Frist heute schon abgelaufen. Sie wäre in manchen Fällen schon abgelaufen gewesen, als der Streit um die Holocaust-Gelder in den Neunzigerjahren auf dem Höhepunkt war. Dem trägt der Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission Rechnung. So könnten Ansprüche immer noch angemeldet und erfüllt werden.

Noch einmal: Im Mittelpunkt müssen die Rechte der Betroffenen stehen, die Vorlage muss vor allem ihnen genügen. Die hier beantragte Lösung entspricht dem am besten. Vielleicht haben Sie leise Zweifel. Ich rate Ihnen: Folgen Sie doch der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Einigungskonferenz eine salomonische Lösung findet.