Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-11-27
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-27
Wortprotokoll
Im Sinne einer einleitenden Bemerkung: Sie haben der Fahne entnehmen können, dass gegenüber dem Entwurf des Bundesrates Veränderungen vorgesehen sind. Zum einen handelt es sich dabei um Anpassungen, die sich aufgrund der Beschlüsse in Zusammenhang mit der Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt ergeben. Darüber müssen wir heute nicht sprechen. Sie sind bereits beschlossen. Zum andern stellt Ihnen die Kommission einige Anträge für Ausgabenkürzungen. Dies vorweg.
Beim Finanzdepartement sind rund 49 Milliarden Franken an Einnahmen eingestellt, das heisst, rund 96 Prozent der Gesamteinnahmen sind in diesem Departement zu finden. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns ganz spezifisch mit diesen Einnahmen auseinander gesetzt haben.
Ich komme zu den Fiskaleinnahmen, wie sie in der Rubrik der Steuerverwaltung zu finden sind. Herr Bundesrat Villiger hat einleitend darauf hingewiesen, dass die Erwartungen, die aufgrund der letztjährigen Ergebnisse bestanden haben, nicht vollumfänglich erfüllt worden sind. Wir haben uns anlässlich unserer Beratungen gefragt, ob das, was im Voranschlag vorgesehen ist, auch tatsächlich richtig sei.
In Bezug auf die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und den Stempel sollten sich keine Probleme ergeben. Dies gilt insbesondere für die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer; beim Stempel liegen die Schätzungen per Oktober 2001 allerdings noch unter den Annahmen für den Voranschlag. Ausgesprochene Sorgen bereitet die Verrechnungssteuer. Das hat Herr Bundesrat Villiger dargelegt. Wir sind indessen der Meinung, dass wir den Entwurf in dieser Grössenordnung stehen lassen sollten. Es liegen auch keine Änderungsanträge vor. Aber man muss bei der Beratung des Voranschlages zur Kenntnis nehmen, dass diese Vorgaben sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden können, weil möglicherweise - das kommt hinzu, es ist bereits erwähnt worden - nicht mit den Eckwerten, die dem Voranschlag [PAGE 773] zugrunde liegen, gerechnet werden kann. Das betrifft insbesondere das Wirtschaftswachstum.
Gestatten Sie mir zu den Fiskaleinnahmen bei der Steuerverwaltung noch einen Hinweis: In den vergangenen Jahren hat jeweils die Prognose zu Diskussionen Anlass gegeben, es waren erhebliche Abweichungen festzustellen. Das hat dann dazu geführt, dass man der Konjunkturforschungsstelle der ETH den Auftrag erteilt hat, die Qualität der Einnahmenschätzungen für die Voranschläge des Bundes zu überprüfen. Dieser Auftrag ist erfüllt worden, dieses Gutachten liegt vor, wir haben es auch zur Kenntnis genommen. Ich meine, es rechtfertige sich hier im Rahmen der Beratung des Voranschlages, doch noch ganz kurz das Fazit dieses Gutachtens zur Kenntnis zu nehmen.
Es sind dies einige wenige Punkte: In diesem Gutachten wird erstens festgestellt, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die zur Verfügung stehenden Informationen weitgehend nutze. Es wird zweitens erklärt, dass die detaillierte Vorgehensweise der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu besseren Prognosen führe als die denkbar einfache, die so genannte naive Methode. Es wird drittens erklärt, dass die beträchtlichen Prognosefehler für die Rechnungsjahre 1998 bis 2000 weitgehend auf kaum voraussehbare Entwicklungen zurückzuführen seien - Beispiel Verrechnungssteuer, da haben wir ja jetzt wieder eine derartige Entwicklung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Verbesserungsvorschläge bei zwei Kategorien möglich seien, nämlich bei der direkten Bundessteuer für die juristischen Personen und bei der Verrechnungssteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich diese Vorschläge auch bereits zu Herzen genommen und sie bei der Schätzung der direkten Bundessteuer der juristischen Personen angewandt. Bei der Verrechnungssteuer geht es darum, die Verbuchungspraxis zu ändern; das konnte noch nicht berücksichtigt werden. Das zu diesen Steuereinnahmen.
Noch eine kurze Bemerkung zu den Passivzinsen; Herr Bundesrat Villiger hat ja auf deren Bedeutung hingewiesen. Sie bleiben mit 3,9 Milliarden Franken konstant, und sie betragen 7,7 Prozent der Gesamtausgaben.
Dann noch eine weitere Bemerkung zu den Fiskaleinnahmen, Sie finden diese bei der Zollverwaltung. Ich spreche von der Mineralölsteuer bzw. vom Treibstoffzollzuschlag und von der LSVA. Es sind dies erhebliche Einnahmen, die Mineralölsteuer rund 3 Milliarden und der Zuschlag 2 Milliarden, dann die LSVA 620 Millionen Franken. Wir haben uns die Frage gestellt, ob sich hier Veränderungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Schliessung des Gotthardtunnels ergeben.
Herr Bundesrat Villiger hat darauf hingewiesen, dass bei der Mineralölsteuer nicht mit substanziellen Mindereinnahmen zu rechnen sei. Es gibt hierfür verschiedene Gründe. Wir haben das zur Kenntnis genommen. Bei der LSVA dürften sich Veränderungen ergeben, die aber sehr schwierig zu substanziieren sind, weil auf der einen Seite ein Einbruch beim Transitverkehr zu konstatieren ist, aber auf der anderen Seite jetzt eben Umwegfahrten stattfinden, die zu Mehreinnahmen führen. Gesamthaft gesehen gibt auch diese Position zu keinen Veränderungen Anlass. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass wir Ihnen beantragen, den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Sofern sich noch Fragen ergeben sollten, kann ich das auch noch kommentieren.
Ich habe keine Bemerkungen zu dem, was die Nachtragskredite anbelangt.
Noch einige kurze Bemerkungen zur Erfolgsrechnung: Die Finanzkommission hat am 19. Oktober einen Bericht über Wertberichtigungen und Ausfinanzierungen ausserhalb der Finanzrechnung erhalten. Es war der Wunsch der Finanzkommission, einmal eine definitive Übersicht über diese Wertberichtigungen zu haben, die sich ja insbesondere in der Erfolgsrechnung auswirken. Die Erfolgsrechnung zeigt als Saldo von Wertverkehr und Wertzuwachs die Veränderung der vermögensmässigen Situation im Zeitraum 2002. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass dort ein markantes Defizit von 3,5 Milliarden Franken zu verzeichnen ist. Dieses Defizit ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass eben ein weiterer Abschreibungsbedarf zur Bereinigung von Altlasten im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse von Bund, SBB und Post besteht. Hinzu kommt ein Rekapitalisierungsbedarf der Ruag AG als Folge der Anwendung von neuen Rechnungsstandards.
Diesem Bericht, der sehr aufschlussreich ist, kann man Folgendes entnehmen: Es geht daraus hervor, dass im Bereich SBB im Zusammenhang mit der Entschuldung per 31. Dezember 1998 eine Belastung im Umfang von rund 15 Milliarden Franken eingetreten ist - das ist Ihnen alles bekannt, das ist bereits Geschichte. Wir haben uns jetzt aber noch mit der Deckungslücke im Zusammenhang mit der Pensionskasse zu beschäftigen. Es sind dies Jahrestranchen in den Jahren 1999, 2000 und 2001 gewesen, und die setzen sich in den Jahren 2002, 2003 und 2004 fort. Insgesamt sind es 5,3 Milliarden Franken, die eben diese Deckungslücke ausmachen und die jetzt vom Bund in diesen sechs Jahrestranchen zu bereinigen sind. Das ist bei den SBB festzustellen.
Bei der Swisscom, um einfach nur noch in die Vergangenheit zurückzublenden, gab es per Saldo eine Milliarde Franken Entlastung, was insbesondere auf den Börsengang zurückzuführen ist.
Bei der Post, das ist neu, stellen wir bezüglich der Erfolgsrechnung fest, dass es jetzt auch darum geht, dass der Fehlbetrag der Pensionskasse in Jahresraten abzudecken ist. Sie haben mit der Pressemitteilung vom 21. November zur Kenntnis nehmen können, dass das, was den Niederschlag in der Erfolgsrechnung gefunden hat, nun auch beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat nämlich grünes Licht für den Übertritt der Versicherten der Post von der Pensionskasse des Bundes in die private Personalvorsorgestiftung der Post gegeben. Der Bund übernimmt in diesem Zusammenhang den Fehlbetrag der Pensionskasse der Post, der sich per Ende 2000 auf 3,5 Milliarden Franken beläuft. Mit dem Voranschlag 2002 beginnt nun die Abtragung dieses Fehlbetrages mit einer Jahrestranche von je 350 Millionen Franken. Das schlägt dann eben auch im Defizit bei der Erfolgsrechnung durch.
Es kommt noch hinzu, dass mit weiteren Fehlbeträgen in der Grössenordnung von etwa 3,2 Milliarden Franken zu rechnen ist. Die Berechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Das hat damit zu tun, dass ein weiterer Bedarf entsteht, wenn man den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der FER-Richtlinie 16 Rechnung trägt. Bei der Ruag, das haben Sie auch zur Kenntnis nehmen können, ist ebenfalls ein einmaliger Betrag vorgesehen. Der ergibt sich auch daraus, dass diesen FER-Richtlinien und IAS-Richtlinien im Zusammenhang mit den Vorsorgeleistungen bzw. Vorsorgeeinrichtungen Rechnung getragen werden soll. Es handelt sich um einen Betrag von 250 Millionen Franken.
Was die Deckungslücke bei der Pensionskasse des Bundes anbelangt, rufe ich in Erinnerung, dass wir schon in den Jahren 2000 und 2001 mit der Abtragung dieser Deckungslücke begonnen haben. Das setzt sich in den Jahren 2002 bis und mit 2009 fort. Insgesamt sind das 5,4 Milliarden Franken, aufgeteilt in Jahrestranchen von 700 Millionen Franken. Es kommt für das Jahr 2002 ebenfalls die Ausgleichung von Deckungslücken im Bereiche der Pensionskassen bei der Skyguard neu hinzu, dasselbe bei der ETH.
Summa summarum: Bis ins Jahre 2001 haben die Auswirkungen der Verselbständigungen der Betriebe SBB, Swisscom, Post, Ruag die PKB, Skyguard usw. zu einer Belastung von 21 Milliarden Franken geführt. Ich entnehme der Zusammenstellung der Finanzverwaltung, dass im Zeitraum 2002 bis 2009 mit weiteren 16 Milliarden Franken zu rechnen ist. Die Tranche, die sich in der Erfolgsrechnung 2002 aus diesen Auswirkungen ergibt, beträgt 2,5 Milliarden Franken. Das ist eine der Erklärungen, weshalb in der Erfolgsrechnung ein Defizit von 3,5 Milliarden Franken zu verzeichnen ist.
Ich habe jetzt etwas ausgeholt, aber es scheint mir doch wichtig zu sein, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Bericht nun erstattet ist, und dass die Finanzkommission über die Vergangenheit, aber auch über die Zukunft im Bilde ist und [PAGE 774] weiss, mit was zu rechnen ist. Wir müssen deshalb bis und mit den Jahren 2009 nicht mehr darauf zurückkommen, Herr Bundesrat Villiger, sondern das einfach zur Kenntnis nehmen.