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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-05

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-05

Wortprotokoll

Ich bin der Auffassung, dass es zum einen diese Bestimmung gar nicht mehr braucht, weil Sie ja entschieden haben, die Weiterbildung nach oben offen für abzugsfähig zu erklären. Eine ohne Grenzen abziehbare Weiterbildung heisst, dass man das gar nicht mehr zu den AHV-pflichtigen Lohnbezügen in den Lohnausweis aufnimmt. Wenn Sie die Formulierung aber so wählen, wie sie die Mehrheit jetzt vorsieht, dann schaffen Sie mindestens die Möglichkeit für ein weiteres Steuerschlupfloch. Ob Sie das wollen oder nicht, muss man, denke [PAGE 44] ich, noch gut diskutieren. Sie schaffen nämlich die Möglichkeit, dass bei einem ganz geringen Arbeitspensum Weiterbildungskosten in unbeschränkter Höhe abgezogen werden können. Ob Sie das wollen, ist dann, denke ich, eine politische Frage.

Wenn Sie aber sowieso mit dieser Differenz in den Ständerat gehen, wird man das dort noch genau aufzeigen und auch prüfen müssen.