Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-05
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zuhanden des Amtlichen Bulletins zu erwähnen, dass das, was die Frau Bundesrätin vorhin als Antrag Noser bezeichnet hat, der Antrag der Minderheit II (Baader Caspar) ist.
Als Kommissionssprecher möchte ich auch klar und deutlich sagen, dass ich davon ausgehe, dass der Rat bei den anderen Anträgen der Mehrheit folgt, weil es unterschiedliche Überlegungen gibt, die man beim Antrag der Minderheit I (Maire Jacques-André) und dem Antrag der Minderheit II machen muss. Wenn Sie der Meinung sind, dass in allen anderen Teilen der Mehrheit gefolgt wird, dann können Sie davon ausgehen, dass wir die Vorlage ganz anders an den Ständerat zurückschicken werden, als wir sie bekommen haben. Man muss sich auch die Frage stellen, ob es nicht geschickt wäre, wenn wir bei den 12 000 Franken eine Differenz einbauen würden. Dann hätte der Ständerat die ganze Vorlage zurück und könnte über alles noch einmal diskutieren. Ich bitte Sie, das einfach zu bedenken.
Wie gesagt wurde: Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann werden ungefähr 90 bis 92 Prozent der Aus- und Weiterbildungskosten, die heute angegeben werden, abgegolten. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit I folgen, dann werden etwa 80 Prozent der heute angegebenen Aus- und Weiterbildungskosten abgegolten. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II folgen, werden logischerweise 100 Prozent der Aus- und Weiterbildungskosten abgegolten. Was müssen Sie hier entscheiden? Sie müssen entscheiden, ob Sie Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber arbeiten, der Aus- und Weiterbildungskosten übernimmt, Arbeitnehmern gleichstellen, die bei einem Arbeitgeber arbeiten, der das nicht übernimmt. Das ist die einfache Frage.
Wenn Sie sich für 6000 Franken entscheiden, dann sagen Sie, Sie stellen einen Mitarbeiter einem Arbeitgeber gleich, der maximal 6000 Franken übernimmt; wenn Sie sich für 12 000 Franken entscheiden, dann sagen Sie, Sie stellen einen Arbeitnehmer einem Mitarbeiter bei einem Arbeitgeber gleich, der bis 12 000 Franken übernimmt; und wenn Sie dem Antrag der Minderheit II zustimmen, dann sagen Sie, Sie stellen einfach alle Arbeitnehmer gleich, unabhängig davon, wie es beim Arbeitgeber ist. Das ist die Frage, über die Sie entscheiden müssen. In Ergänzung zu dem, was Herr Baader gesagt hat, ein Beispiel, das dazu passt: Wenn Sie Coiffeur sind und eine Meisterausbildung absolvieren, die der Arbeitgeber bezahlt, werden die 15 000 Franken für die Meisterausbildung vom Arbeitgeber bezahlt und haben keine Folgen für Sie. Wenn der Arbeitgeber aber diese Ausbildung nicht finanziert, zahlen Sie es aus der eigenen Tasche, und es bleiben Ihnen sogar noch die 3000 Franken, welche die 12 000 Franken übersteigen, beim steuerbaren Einkommen hängen. Das ist die Frage, über die wir entscheiden müssen.
Zur Frage des Konsums: Wird mit der Regelung eher eine teure Weiterbildung oder eine günstige Weiterbildung genommen? Es ist klar, dass eine Gefahr besteht; es ist richtig gesagt worden, dass Leute mit einem hohen Einkommen von diesem Abzug mehr profitieren als Leute mit einem tiefen Einkommen. Aber bitte berücksichtigen Sie, dass Sie auch bei einem hohen Einkommen von 3 Franken für die Weiterbildung 1 Franken abziehen können - es bleibt Ihnen also die Bezahlung von 2 Franken. Davon abzuleiten, dass man deswegen teurere Weiterbildung konsumiere, halte ich für etwas problematisch.
Sie müssen entscheiden, was hier zu tun ist. Die Mehrheit schlägt Ihnen eine Beschränkung auf 12 000 Franken vor, also dem Ständerat zu folgen. Die Minderheit II (Baader Caspar) schlägt Ihnen vor, die Weiterbildung eigentlich so zu lassen, wie sie heute im Recht geregelt ist. Die Minderheit I (Maire Jacques-André) schlägt Ihnen vor, es auf 6000 Franken zu begrenzen. Schlussendlich muss der Rat entscheiden.