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Altherr Hans · Ständerat · 2015-03-17

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Auch das Ziel dieser Motion ist hier nicht bestritten. Ich fasse mich deshalb ebenfalls kurz.

Die Motion will für die Sonderrechnungen des Bundes einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze festlegen, um die Transparenz der finanziellen Beziehungen zu erhöhen. Das Ziel ist unbestritten, die Mittel sind allerdings nicht ganz zweckmässig, weil der Motionär verlangt, dass man dazu das Finanzhaushaltgesetz revidiert. Diese Sonderrechnungen sind aber in Spezialgesetzen geregelt. Das ist ein Grund dafür, dass wir die Motion ablehnen.

Der zweite, wichtigere Grund ist, dass der Bundesrat diese Rechnungslegungsgrundsätze Schritt für Schritt einführt. Er macht das bei den Revisionen dieser Sondergesetze. Es gibt eigentlich nur noch die Eidgenössische Alkoholverwaltung, die diese Rechnungslegungsgrundsätze noch nicht hat. Diese ist ein Spezialfall, weil sie ja in einer derzeit im Parlament hängigen Vorlage wieder in die Stammverwaltung zurückgeführt werden soll. Dann hat auch sie die einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätze. Das Ziel wird auf jeden Fall erreicht, aber nicht mit den Mitteln, die der Motionär vorschlägt.

Die Kommission ist deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Auffassung, dass man die Motion ablehnen sollte.