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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-17

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17

Wortprotokoll

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus den Nehmerkantonen, ich nehme einmal an und gehe davon aus, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Kantone bei der ersten Debatte über das Solidarwerk "nationaler Finanzausgleich" mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis genommen haben, dass Sie den Versuchen und Bemühungen widerstehen konnten - zugunsten einer fairen, freundeidgenössischen Lösung. Das Erreichen oder gar Übertreffen der 85-Prozent-Hürde beim Ressourcenausgleich durch den ressourcenschwächsten Kanton war ja wohl nur ein Zufall. Das kann ja schnell wieder ändern, und das Gejammer der Geberkantone ist nur gerade ein Papperlapapp auf dem höchsten Niveau des Geizes. Wenn es bei der Bevölkerung Ihrer Kantone so tönt, würde mich das nicht wundern. Nehmen macht ja bekanntlich seliger als Geben. Warum soll man also nicht weiter nehmen, solange es geht? Warum sollen die anderen auf ihren tiefen Steuern beharren und profitieren können, wenn man selber doch so viel bezahlen muss? Diese Ungerechtigkeit muss einmal ein Ende haben - so haben wir es heute Morgen in Bezug auf die immer noch vorhandene Steuerdisparität auch in diesem Saal wieder gehört. So viel zu den doch eher populistischen Meinungen, die leider auch in diesem Saal schon mehrmals Einzug gehalten haben und zum Credo so manchen Standesvertreters gehören.

Das ständige Erhöhen von Steuern - der Kanton Schwyz hat das jetzt in zwei Bereichen bereits gemacht - kann auch einen attraktiven Standort zu einem unattraktiveren machen. Wenn ein Kanton dann noch einen grossen Anteil von natürlichen Personen mit einem hohen Steuervolumen hat, macht sich dies besonders bemerkbar. Auch in einem Kanton wie Schwyz wird es für diese Personen irgendwann mal unattraktiv zu bleiben. Selbstverständlich entsteht bei ihrem Wegzug dann für alle Ebenen ein Schaden, von der Gemeinde über den Bezirk und den Kanton bis hinauf zum Bund. Denn diese Personen übersiedeln dann wahrscheinlich nicht nach Glarus, sondern nach Monaco oder an einen sonstigen Ort im Ausland.

Erfreulicherweise haben sich in den vergangenen Monaten in verschiedenen persönlichen Gesprächen bei Ihnen aber auch Lichtblicke der Vernunft und der Einsicht gezeigt. Es scheint Ihnen - so gemäss den Aussagen hinter vorgehaltener Hand - langsam auch verständlich zu werden, dass dieses nationale Jahrhundertwerk nicht auf Dauer über die [PAGE 221] Grenzen des einmal Angedachten hinaus aufrechterhalten werden kann. Die Eckpfeiler sind im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes regelmässig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Das gilt insbesondere für den Ressourcenausgleich. Mit den bereitgestellten Mitteln soll gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich angestrebt werden - ich betone es nochmals: angestrebt -, dass die eigenen Ressourcen eines Kantons die Schwelle von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen.

Vonseiten der Nehmerkantone hört man nun das Argument, dass es sich bei diesem Zielwert ja nur um einen Mindestwert handle und er deshalb auch überschritten werden dürfe. Es zeichnet sich ab, dass die Finanzkommission dieser Argumentation folgt und in ihrer bisherigen Haltung erstarrt. Es stellt sich für mich deshalb die Frage, wo sich denn aus Sicht der Nehmerkantone und der Finanzkommission die Obergrenze dieses Zielwerts befindet. Liegt sie bei 90 Prozent oder gar bei 95 Prozent für den ressourcenschwächsten Kanton? Tatsache ist - das zeigt auch der Wirksamkeitsbericht -, dass die ressourcenschwachen Kantone in der Berichtsperiode weit über die anvisierte Zielmarke von 85 Prozent hinaus mit Mitteln aus dem Ressourcenausgleichstopf bedient wurden. So lag der ressourcenschwächste Kanton konsequent über diesem Wert, so zum Beispiel 2014 bei 87 Prozent - notabene ohne den Miteinbezug der Wasserzinsen. Die Mindestausstattung wurde in den letzten Jahren, also nicht nur im Jahr 2014, sondern auch in den davorliegenden Jahren, übertroffen, was es zahlreichen Nehmerkantonen seit 2008 ermöglichte, ihre Ausschöpfung markant zu senken.

Die Zielsetzung bei der Alimentierung des Ressourcenausgleichstopfs wurde deutlich übertroffen. Das zeigt auch die Tatsache, dass seit 2012 die Geberkantone und der Bund über 1,4 Milliarden Franken mehr - man könnte auch sagen: zu viel - einbezahlt haben, als notwendig gewesen wäre. Die vom Bund in der Vorlage beantragte Kürzung des Ressourcenvolumens ist daher konsequent und entspricht der Absicht des Gesetzgebers. Es bleibt also die staatspolitisch wichtige und für das System des nationalen Finanzausgleichs zentrale Frage, ob in diesem Land eine moderate und sachgerechte Anpassung beim Überschiessen der angestrebten Zielsetzung möglich sein wird oder ob das zementierende und verweigernde Verhalten der Ressourcennehmer dereinst zur Gefährdung des nationalen Zusammenhalts führen wird. Ein finanzpolitisches Problem kann also zu einem staatspolitischen Problem werden.

Wie insgeheim erhofft, hat nun der Nationalrat zu meiner Überraschung zugunsten des Systems und dessen Regeln entschieden. Nun steht unser Rat in der Verantwortung, diesen minimalen Schritt hin zu einer moderaten Anpassung des Ressourcenausgleichstopfs, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft vorgesehen hat, zu machen und die durch diesen Beschluss produzierte Differenz zu beseitigen. Im Bewusstsein, dass wir uns in einem Wahljahr befinden, ersuche ich Sie, nicht in Opportunität und in Sturheit zu verharren und sich den Regeln des Systems, wenn nicht schon im zweiten, so mindestens im nächsten Umgang anzuschliessen.

Noch besser wäre es jedoch, wenn heute die Minderheit I obsiegen und zur Mehrheit würde. Dann wäre die Beratung der Vorlage erledigt, und sie könnte in die Schlussabstimmung gehen. Ich ersuche Sie deshalb eindringlich: Geben Sie sich einen Ruck, und helfen Sie mit, dass die nationale Solidarität nicht bis aufs Äusserste strapaziert und aufs Spiel gesetzt wird. Verhalten Sie sich als staatspolitisch verantwortungsvolle Vertreter der Legislative.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, den Antrag der Minderheit I (Bieri) anzunehmen.