Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-11-28
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-28
Wortprotokoll
Ich bin natürlich sehr zufrieden, dass der Bundesrat bereit ist, diese Empfehlung ohne Wenn und Aber entgegenzunehmen. Ich habe die Stellungnahme heute vor einer Woche per Fax zugestellt erhalten. Wenn man eine positive Antwort erhält, dann ist man so oder so zufrieden, ob das möglichst kurz vor der Session oder schon einiges zuvor geschieht.
Es war natürlich höchste Zeit, dass diese Empfehlung entgegengenommen wird, denn Schritt für Schritt haben einzelne Kantone begonnen, besagte Kriterien für die Einstufung privater Kapitalanleger und Vorsorgesparer zu gewerbsmässigen Wertschriftenhändlern in eigener Regie zu regeln. Dies hatte die bekannten drastischen Folgen für die persönliche Steuerbelastung. Aber die Kantone konnten nicht mehr anders. Sie mussten die Gesetzeslücke schliessen, die Artikel 18 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hinterlassen hat. Sie haben diese Lücke, wie beispielsweise jüngst der Kanton Bern, in bürgerfreundlicher, vorbildlicher Art und Weise geschlossen. Aber es darf nicht sein, dass wir dereinst 26 verschiedene Kriterien haben werden. Die Rechtssicherheit in unserem Land würde eine solche Verzettelung nicht goutieren, schon gar nicht im sensiblen Bereich des Steuerrechtes. Deshalb danke ich dem Bundesrat, dass er nun das Steuer an sich zu reissen gewillt ist. Aber er sollte es möglichst rasch tun. Der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Termin, nämlich im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II, scheint mir doch etwas weit in der Zukunft zu liegen, zumal es hier ja nicht primär um Unternehmenssteuern geht, sondern um Steuern von Einzelpersonen, die durch Gesetzesauslegung plötzlich und oft aus heiterem Himmel zu gewerblichen Unternehmern gemacht werden.
Dass ich etwas aufs Tempo drücke, hat im Übrigen auch seine guten Gründe. Vor Jahresfrist hatte nämlich Kollege Hans Hess einen ähnlich lautenden Vorstoss eingebracht. Auch jener wurde vom Bundesrat entgegengenommen, aber passiert ist seither nichts. Deshalb nochmals die eindringliche Bitte an Sie, Herr Bundesrat: Machen Sie vorwärts mit der Definition der gewünschten Kriterien, wenn immer möglich schon vor und losgelöst von der erwähnten Unternehmenssteuerreform II.
Schliesslich aus aktuellem Anlass noch eine Bemerkung an die Adresse der Protagonisten einer Kapitalgewinnsteuer in Zusammenhang mit der Abstimmung vom kommenden Wochenende: Was wir hier haben, nämlich die steuerliche Behandlung von potenten "Vielbörsianern" als gewerbsmässige Wertpapierhändler, ist bereits eine Kapitalgewinnsteuer, und zwar eine sehr harte, nämlich eine solche zum Satz der Einkommenssteuer. Diese Tatsache wird von den Initianten im laufenden Abstimmungskampf unter den Tisch gekehrt. Sie tun so, als hätten wir nichts in dieser Hinsicht. Ich bin froh, heute noch Gelegenheit gehabt zu haben, dieses Faktum ins richtige Licht zu rücken. Diejenige Kapitalgewinnsteuer, um die es hier geht, die ich im Zusammenhang mit dem gewerbsmässigen Wertpapierhandel aufgegriffen habe, wird bleiben. Daran soll nicht gerüttelt werden; aber es soll aus Sicht der Anleger und Vorsorgesparer einfach klargestellt werden, wann, unter welchen Voraussetzungen diese Steuer geschuldet ist. Auf Klärung dieser Voraussetzungen haben die Steuerzahler ohne Zweifel Anrecht, und zwar möglichst bald.