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Lauri Hans · Ständerat · 2001-11-29

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-29

Wortprotokoll

Sie mögen sich vielleicht daran erinnern, dass ich in der letzten Session darum gebeten habe, es sei dem Parlament ein vollständiger und nachvollziehbarer Bericht über die finanziellen Konsequenzen der Revision und insbesondere des neu eingefügten Sozialziels vorzulegen. Nun sind wir bei den Übergangsbestimmungen; auch dazu gibt es eine Bestimmung. Meine Intervention erfolgte auf der Grundlage von Meldungen aus Kantonen und Fachdirektorenkonferenzen, der Ausweis über die finanziellen Konsequenzen gebe das wirkliche Ausmass nicht ausreichend wieder. Kollegin Saudan hat sich heute Morgen in vergleichbarer Art und Weise geäussert. Auch deshalb nehme ich die Gelegenheit für eine kurze Intervention wahr. Heute liegt nun ein Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung vor, datiert vom 20. November 2001.

Gestern haben wir uns mit Finanzpolitik befasst und gefordert, es müsse alles darangesetzt werden, zwischen Sach- und Finanzpolitik bzw. zwischen Aufgaben- und Ausgabenpolitik grössere Kohärenz und auch Transparenz herzustellen. Gelinge dies nicht, so seien in Zukunft wieder zunehmende, sehr schwerwiegende Probleme im Bundeshaushalt programmiert.

Heute erleben wir, wie schwierig die Umsetzung der an sich selbstverständlichen Forderung ist. Was wir für uns als Verbesserung fordern, gilt selbstverständlich auch für die Kantone, wo sie von der Bundespolitik in grossem Ausmass mitbetroffen sind. In der wichtigen Frage der Prämienverbilligung unter Beachtung eines Sozialziels legt uns das Bundesamt für Sozialversicherung wenige Tage vor unserer Behandlung heute das verlangte Papier vor, das meines Erachtens die Anforderungen an einen Bericht über die finanziellen Konsequenzen einer im Verbund mit den Kantonen zu erfüllenden Aufgabe klar nicht erfüllt. Ich unterschätze die methodische Komplexität der gestellten Aufgabe keineswegs, muss aber trotzdem feststellen: Das ist enttäuschend und muss vor dem Hintergrund der gestern geführten Finanzdebatte nachdenklich stimmen.

Ich will den Rat nicht mit Einzelheiten aufhalten, sondern nur auf einen allerdings wichtigen Schwachpunkt hinweisen. Nach Meldungen der letzten Tage wurden weder die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz noch die Finanzdirektorenkonferenz bei der Erarbeitung des Berichtes beigezogen. Ich frage Sie: Warum eigentlich nicht? Das ist mir unverständlich und entspricht kaum einem zeitgemässen Vorgehen im Rahmen einer Verbundaufgabe, die vom Bund und den Kantonen gemeinsam zu erfüllen ist.

Ich benütze die Gelegenheit, um an dieser Stelle, wo es um massgebende finanzielle Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen geht, erneut darauf hinzuweisen, dass im Projekt "Neuer Finanzausgleich" von der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine andere, differenziertere und stärker mit positiven Anreizen versehene Regelung der Prämienverbilligung erarbeitet wurde. Ich hoffe, dass die Kommission des Nationalrates sie sich vorstellen lassen wird. Ich hoffe zudem, dass die Kommission des Nationalrates darauf bestehen wird, dass alle Ausweise über die finanziellen Konsequenzen der vorliegenden Reform vom Bundesamt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kantonen, insbesondere den beiden Fachdirektorenkonferenzen, erarbeitet werden.