Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-03
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Sicher dürfen wir nicht dramatisieren. Das ist eine sympathische Idee, und ich habe allen Respekt vor den Initiantinnen und Initianten. Das leuchtet ohne weiteres ein. Ich bin auch gerne bereit, weiterhin diesen Appell für mich selber zu beherzigen. Ich fahre ohnehin fast täglich mit dem Velo, auch an den Bahnhof und zur Arbeit, erst recht selbstverständlich am Werktag.
Trotzdem bestehen eine Reihe von sachlichen Bedenken, die wir ernst nehmen müssen. Es liegt immer noch das Problem der Durchsetzung auf dem Tisch. Es liegt immer noch das Problem des Zentralismus auf dem Tisch. Es besteht immer noch das Problem des unnötigen Zwangs, und es liegt neu und verstärkt das Problem der Demokratie auf dem Tisch.
Zur Durchsetzung: Wir haben das letzte Mal auf das Problem hingewiesen, wie das überhaupt bewerkstelligt werden soll: Ordnungsbussen, Kostenprobleme, Rechtsschutzverfahren usw.
Ich darf ganz besonders das Problem der Landesgrenze hervorheben, darf ich doch hier einen Grenzkanton mit einer grösseren Anzahl von grenzüberschreitenden Brücken vertreten. Man stelle sich vor, wie das an der Landesgrenze an einem derartigen Bettag aussehen würde. Ich lade jedes Mitglied des Rates, das noch zweifelt, ein, sich das einmal vorzustellen. Wahrscheinlich kann man sogar Freiwilligendienst an der Landesgrenze leisten und bei diesen Brücken den Nachbarn aus Deutschland erklären, was in unserem Lande geschehen ist. Denken Sie auch an die vielen Sonntagsarbeiterinnen und Sonntagsarbeiter!
Das Ganze wird ohnehin kein richtig autofreier Sonntag. Der Vergleich mit 1973 ist nicht ganz überzeugend. Damals waren wir alle ganz anders eingestellt; einmal mental, weil wir unter dem Schock der Ölkrise standen, zudem waren damals die Reisecars auch verboten. Stellen Sie sich einmal vor, was da alles nach den Vorstellungen des Bundesrates und der Initianten offenbar herumfahren soll. Das muss an sich einleuchten: Polizei; Notfalldienste; Beförderung leicht verderblicher Güter wie Milch und Zeitungen; Orchestermaterial; die Behindertentransporte werden ausdrücklich erwähnt, die Taxis und eben die Gesellschaftswagen. Es ist also kein richtig autofreier Sonntag, und damit haben wir auf all diesen Strassen unbestreitbar ein Sicherheitsproblem. Ich habe immer noch Verständnis für das Vernehmlassungsergebnis. Natürlich hat man damals von zwei Sonntagen gesprochen, aber bei einem Sonntag ist das nicht anders, als wenn man von zwei Sonntagen spricht.
Zum Zentralismus, Herr Maissen: Landesweit und undifferenziert angewendet - in der vielgestaltigen Schweiz -, ist das nicht leicht zu verstehen. Stadt und Land sind doch nicht gleich zu behandeln, Industrie und Tourismus sind nicht gleich zu behandeln, auch Berg- und Mittelland sind nicht gleich zu behandeln, Kernstädte und Dörfer sind nicht gleich zu behandeln. In Europa gibt es meines Wissens kein landesweites Sonntagsfahrverbot; ein solches ist nirgends eingeführt worden, sondern es gibt nur gemeindeweise Lösungen. Also auch dort hat man daran gedacht.
Dieser unnötige Zwang und die Vorstellung, dass man die Mobilität verändern könne, indem man die Köpfe und die Herzen mit einem Fahrverbot umdreht, sind doch nicht ganz realistisch. Es ist für mich unerträglich, auf Befehl des Staates autofrei zu werden; freiwillig tue ich das selbstverständlich sofort, und dies an mehr als einem Sonntag.
Was soll das Ganze mit dem Bettag zu tun haben? Ich habe auch etwas Geschichtsforschung betrieben: Der Bettag ist eine uralte Einrichtung, er steht schon in der Bibel und ist in unserem Land eine alte Einrichtung; er wurde übrigens - das habe ich nicht gewusst - am 1. August 1832 auf Antrag des Standes Aargau auf jeweils den dritten Sonntag des "Herbstmonates" eingeführt. Inwiefern wir die Probleme, die wir heute leider haben, mit dem Fahrverbot am Bettag lösen wollen, ist doch schwer verständlich.
Schliesslich zu den neuen Argumenten:
1. Das Demokratieargument ist das gleiche wie damals. Sie stellen dem Bundesrat einen Blankoscheck aus. Wir haben uns in der Verfassung dazu verpflichtet, dass das Wichtige im Gesetz steht und nicht an den Bundesrat delegiert wird. Hier würden wir einen Sündenfall begehen, wie er sonst vielleicht nur in der Aussenpolitik erlaubt ist - hier aber nicht.
2. Das möchte ich auch noch einmal unterstreichen: Wenn Sie dem Gegenvorschlag zustimmen, dann geht die Vorlage so durch. Dann besteht die Möglichkeit, dass die Initiative zurückgezogen und kein Referendum ergriffen wird. Dann haben Sie auf diesem Weg durch ein Hintertürchen das Sonntagsfahrverbot eingeführt. Denn ein Referendum ist ja relativ unwahrscheinlich.
Das geschieht, obwohl Volk und Stände vor kurzem anders entschieden haben: Sie haben am 4. März 2001 mit 77 zu 23 Prozent Nein zur Tempo-30-Initiative gesagt; sie haben ein Jahr vorher, am 12. März 2000, mit 79 zu 21 Prozent Nein zur Verkehrshalbierungs-Initiative gesagt. Jetzt kommen wir mit einem Anliegen, das etwa in die gleiche Richtung geht. Also lade ich Sie ein, den Gegenvorschlag überhaupt nicht zu behandeln und nicht darauf einzutreten, dann können Volk und Stände entscheiden, denn wir wollen diesen Entscheid doch nicht umgehen.
Ich beantrage Ihnen daher, auf den Gegenvorschlag gar nicht erst einzutreten, damit eben Volk und Stände darüber entscheiden können.