Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-03
Wortprotokoll
Die Strasse, die durch Schwamendingen führt, ist eine Sünde der Anfangszeit, als das Nationalstrassennetz geplant wurde. Ich muss immerhin sagen, dass es auch einige Volksabstimmungen [PAGE 836] gab, welche solche Konzepte billigten. Es ist richtig: Heute würde man eine Nationalstrasse kaum so bauen. Aber Schwamendingen ist nicht der einzige Sündenfall. Es gibt in der Schweiz zahlreiche solche Sündenfälle: Bissone, Roveredo, Bern-Ost, Neuenhof usw. Es gibt noch andere. Es stellt sich die Frage: Wenn man die gröbsten Fehler von damals wieder korrigieren, sanieren will, wie macht man das?
In Schwamendingen gibt es im Moment zwei Projekte. Das eine wären Lärmschutzwände. Das andere ist eine Einhausung. Die Lärmschutzlösung ist noch nicht aufgelegt, das möchte ich betonen. Die wurde vom damaligen Baudirektor zurückgenommen, als die Volksinitiative "zur Einhausung der Autobahn Schwamendingen" eingereicht wurde. Ich möchte immerhin auch hier schon gesagt haben: Abgesehen vom Finanziellen ist noch nicht gesagt, dass die Variante Einglasung eine technisch machbare Lösung ist. Das ist noch offen. Auch technisch müsste das dann geprüft werden.
Ich höre schwere Einwände: die technischen Fragen mit dem Glas, und wenn schon, müsse man den Tunnel richtig verlängern. Wenn man ihn verlängern würde, dann würde das auch zu einer überproportionalen Verteuerung wegen des Abluftsystems führen, wird mir gesagt. Ich will mich da jetzt nicht festlegen. Aber wir müssen nicht meinen, wir hätten ein pfannenfertiges, taugliches Modell.
Umgekehrt ist bei den Lärmschutzwänden das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Die Auffassung der Bundesverwaltung ist die, dass die Lärmschutzwände für die gesetzlichen Vorschriften, vor allem für die Lärmschutzverordnung, genügen. Die Betroffenen sind anderer Meinung. Am Schluss würde hier auf dem Rechtsweg entschieden. Denn eines steht fest: Die betroffene Bevölkerung hat Anspruch, gemäss Lärmschutzverordnung geschützt zu werden.
Wenn das Projekt Lärmschutz nicht genügen sollte, dann müsste das gerichtlich überprüft werden. Es wäre nicht der erste Fall, schon mehrmals sind solche Verfahren bis ans Bundesgericht weitergezogen worden.
Die Frage ist, nach welchen Kriterien sich der Bund für einen Beitrag entscheiden soll. Da muss ich jetzt eben Folgendes sagen: Es gab eine Zeit, wo alle Parteien, der gesamte Ständerat und der gesamte Nationalrat gesagt haben: So geht es nicht mehr weiter, die Kosten bei den Nationalstrassen laufen aus dem Ruder! Die GPK ist vorstellig geworden, und dann wurde der Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" ¨verfasst. Der Bundesrat hat von diesem Bericht Kenntnis genommen, hat ihn den Kommissionen präsentiert und gesagt: Damit sich künftig beim Nationalstrassenbau nicht jede Region bedient und der Bundesrat dann nicht dort, wo die politische Intervention besonders gross ist, schwach wird - an einem anderen Ort ist sie vielleicht weniger stark -, braucht es klare Kriterien gemäss den Standards im Bericht, jenen 13 Massnahmen.
Vorher ist es zum Teil grosszügiger zugegangen, das stimmt. Sie könnten mir wahrscheinlich irgendeine Situation in der Schweiz zeigen, wo der Bund grosszügiger finanziert hat. Das war aber, bevor diese grosse Reklamation durch die GPK gekommen ist und bevor wir die Kriterien dieses Berichtes angewendet haben. Daher die Antwort, dass wir nach dem Gesetz in allen Fällen gleich vorgehen möchten.
Es ist nicht so, dass wir gegen einen "Deckel" wären; es gibt andere Gegenden, wo sich der Bund an einem "Deckel" beteiligt hat, weil der Lärmschutzverordnung nur mit einem "Deckel" hat nachgelebt werden können. Hier sind wir der Meinung, dass es ihn nicht braucht. In Bern-Ost, da gab es einen solchen "Deckel", da hat man gesagt: wegen des Lärms. Bei Neuenhof ist es auch so; man sagte sich, mit Lärmschutzwänden sei das Ziel nicht zu erreichen. Beim Projekt Schwamendingen ist es gemäss unserer Verwaltung mit solchen Wänden zu erreichen. Da muss ich sagen: Ich habe wirklich alles Verständnis für die Anliegen der Betroffenen, wirklich.
Ich habe auch an Roveredo gedacht; in Roveredo besteht eine ähnliche Situation. Da wird jetzt eine Umfahrung gebaut, und weil man eine Umfahrung baut, wird Roveredo entlastet sein. Dort hat man sich eine Weile überlegt: Wir könnten statt einer Umfahrung die Schneise, die durch das Dorf geht, übertunneln; dann wäre der Lärmschutz auch da. Wir haben das nicht gemacht, es kommt jetzt zu einer Umfahrung. Aber auf eine Art scheint es absurd: In Roveredo hätten wir eine Eintunnelung bezahlt, aber in Schwamendingen gibt es gar keine Umfahrungmöglichkeit, also bezahlen wir auch die Eintunnelung nicht und halten uns einfach an die Gesetzesvorschriften. Dafür, dass dies als absurd empfunden werden muss, habe ich alles Verständnis.
Wenn Sie die Empfehlung jetzt aber überweisen sollten, dann kann natürlich die Folge nicht sein, dass nur in Schwamendingen ein anderes Kriterium angewendet wird als in allen anderen Fällen, weil Schwamendingen hier eine gute Fürsprecherin und einen guten Fürsprecher hatte. Dann müsste die Folge sein, dass man für die ganze Schweiz dieselben Kriterien anwendet. Unsere Priorität war ja bis jetzt, das Nationalstrassennetz fertig zu bauen und erst nachher an die Ergänzungen und notwendigen Verbesserungen zu gehen. Aber dann müssten völlig neue Kriterien gefunden werden, denn dann müssten wir die ganze Schweiz mit den gleichen Ellen messen.
Die Kriterien, die Sie vorher genannt haben, sind so nicht relevant. Sie haben gesagt, in Schwamendingen würden besonders viele Leute wohnen. Dieses Kriterium ist aber in der Lärmschutzverordnung bereits enthalten. Wenn Sie konsequent wären und den damaligen Protesten, die in der GPK zum Ausdruck kamen und im Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" ihren Niederschlag gefunden haben, Rechnung tragen, müssen Sie die Empfehlung nicht überweisen. Wenn Sie sie überweisen, dann wollen Sie, dass wir uns nach neuen Kriterien für die ganze Schweiz umschauen.
So möchte ich also Ihren Entscheid verstanden haben.