Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-18
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist offensichtlich zur selben Ansicht gekommen wie ich in meiner Motion. Er schreibt: "Die Vorsorgeeinrichtungen leiden ... unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet."
Auch die Schweizerische Nationalbank ist zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme den Pensionskassen Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Franken verursachen könnte. Die Suva hat letzte Woche ähnliche Zahlen publiziert. Es stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn sich der heute angewandte Negativzins aufgrund eines Grexit allenfalls auf 2 oder sogar 3 Prozent erhöhen würde, wie bei gewissen Grossbanken gegenüber ihren Kunden bereits heute?
Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass eine Ausnahme von der Negativverzinsung genauer abgeklärt werden müsste. Mit seinem Antrag auf Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", will er die "Auswirkungen der Negativzinsen und mögliche Massnahmen" prüfen. In diesem Postulat wird der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Frage zu beantworten, wie die Vorsorgeeinrichtungen vom Negativzins ausgenommen werden könnten. Somit muss die von mir geforderte Ausnahme von den Negativzinsen abgeklärt werden. Mit andern Worten, das Thema bleibt aktuell.
Während der Bundesrat mit meiner Motion aufgefordert wird, die Pensionskassen sofort von den Negativzinsen zu befreien, wird mit einer Annahme des Postulates die Problematik immerhin anerkannt. Wir warten auf den Bericht des Bundesrates. Ich erwarte jedoch vom Bundesrat, dass er diese Prüfung möglichst rasch an die Hand nimmt. Dann werden wir sehen, ob der Bundesrat von sich aus gemäss meiner Motion aktiv wird oder ob wir in Kenntnis der Antwort des Bundesrates gesetzgeberisch tätig werden müssen.
Eines ist klar: Das Umfeld ist für die Pensionskassen ausserordentlich schwierig. Die Entscheidungsorgane sehen sich vor Herausforderungen gestellt, die in der Geschichte des BVG in dieser Ausprägung noch nie anzutreffen waren. Dabei sind die Negativzinsen, das heisst die Vernichtung von Hunderten von Millionen von Prämiengeldern, nur eine von zahlreichen Unwägbarkeiten. Es ist mehr als unschön, wenn man auf der einen Seite die Liquidität zur Finanzierung der monatlichen Renten aufrechterhalten muss, auf der anderen Seite diese Liquidität aber mit Zinsen dermassen belastet wird.
Es ist jedenfalls zu hoffen, dass der Bundesrat in diesem Herbst dort, wo er im System gemäss Gesetz selbst einen Entscheid über die Verzinsung fällen kann, den notwendigen Mut zur Erkennung der Realität aufbringt und seine Kompetenzen, zum Beispiel beim Mindestumwandlungssatz, nutzt. Froh bin ich immerhin über den Entscheid der Nationalbank vom 22. April, die Vorzugskonditionen für gewisse Kantone und Städte in Bezug auf negativzinsfreie Depots [PAGE 661] aufzuheben. Ein kleines Stück föderaler Gerechtigkeit ist damit wiederhergestellt, auch wenn es eigentlich nicht einsehbar ist, warum das System der ersten Säule anders behandelt werden soll als dasjenige der zweiten.
Abschliessend ersuche ich die Verantwortlichen der Nationalbank eindringlich, gerade die Frage zu prüfen, ob Depots von Vorsorgeeinrichtungen effektiv die Treiber der aktuellen Situation sind oder ob man allenfalls einen Teil der durch die Negativzinsen erzielten Gewinne wieder in das Vorsorgesystem zurückgeben könnte.
In diesem Sinn ziehe ich meine Motion zugunsten des Postulates Bischof zurück.