Abate Fabio · Ständerat · 2015-06-18
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Mit dieser Motion beantrage ich eine Änderung des Bankengesetzes, sodass die Genossenschaftsbanken Partizipationsscheine ausgeben können. Die Aufstockung der Eigenmittel aufgrund der "Too big to fail"-Gesetzgebung betrifft auch die Genossenschaftsbanken. Das weiss ich, weil ich im Verwaltungsrat einer lokalen Raiffeisenbank tätig bin.
Die Genossenschaftsbanken können keine Partizipationsscheine ausgeben. Das ist ein Nachteil, der sogar ein wettbewerbsverzerrendes Element darstellt. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen. Ich lese in seiner Stellungnahme, dass schon Alternativen zum Partizipationskapital existieren würden; z. B. Anleihen mit Forderungsverzicht als Instrument zur Schaffung von das Eigenkapital ersetzendem Fremdkapital. Es heisst dort: "Diese Anleihen können entsprechend den Eigenmittelvorschriften je nach Ausgestaltung als zusätzliches Kernkapital (AT1) oder als Ergänzungskapital (T2) angerechnet werden." Diese Alternativen sind schon bekannt. Aber es ist das Ziel, hartes Kernkapital zu schaffen, um eine allfällige künftige Krise bewältigen zu können. Die Anleihen mit Forderungsverzicht generieren kein Kernkapital, sondern nur nachrangiges Kapital; ich hoffe, dass dieser Ausdruck richtig ist, ich habe das italienische "postergato" übersetzt.
Mit den Partizipationsscheinen könnte man hingegen direkt hartes Kernkapital generieren. Sonst müsste man während einer Finanzkrise massive Gewinne erzielen. Das ist illusorisch, zumal ohne Senkung der Kosten; eine solche ist beim Personal immer ein Problem. Für unseren Wirtschaftsstandort wäre es ungesund.
Dann wissen wir, dass es während einer Krise im Finanzmarkt nicht einfach ist, grosse Investoren zu finden. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass Genossenschaften in Aktiengesellschaften umgewandelt werden könnten. Eine grosse Genossenschaft in der Schweiz hat diese Rechtsform bewusst bewahrt. Der Name ist bekannt. Es geht nicht nur um eine Tradition, sondern auch um unverzichtbare Vorteile. Am Rande wird auch auf die Gewährleistung der Wirtschaftsfreiheit hingewiesen. Die Genossenschaft ist eine wertvolle Alternative zur AG. In beiden Bereichen haben wir zum Beispiel kein Problem mit der Anwendung der Normen der Initiative von Kollege Minder. In der Genossenschaft existiert keine Dominanz des Kapitals, alle Genossenschafter verfügen über die gleiche Stimmkraft. Das Kriterium eines lokalen Angebots an Arbeitsplätzen, besonders in den Randregionen, wäre im Entscheidungsprozess einer AG mindestens - ich sage: mindestens - gefährdet. Das will niemand. Deswegen bin ich überzeugt, dass die Forderung dieser Motion der einzige Weg ist, um ein echtes Problem zu lösen.
Als Gesetzgeber haben wir verlangt, dass systemrelevante Banken Massnahmen treffen, damit in einer Krisensituation eine Gefährdung des Wirtschafts- und Finanzbereichs in der Schweiz vermieden werden kann. Ich finde es richtig, eine Anpassung der geltenden Normen vorzunehmen, damit eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist.