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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-03

Wortprotokoll

Hier geht es schon um einen ganz zentralen Artikel des Gesetzes, und ich kann mich den Ausführungen von Herrn Theiler vollumfänglich anschliessen. Es gibt generell in der Schweizer Gesetzgebung den Grundsatz, dass Rückwirkung nicht vorgesehen und verpönt ist. Das gilt auch für internationale Abkommen. Ich erinnere daran, dass Sie in der Regel schon Mühe haben, wenn der Bundesrat ein Abkommen vorläufig anwenden möchte. Da haben Sie auch Restriktionen, von der Rückwirkung vollends nicht zu sprechen. Das kennen wir grundsätzlich nicht. Es ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen Personen, mit denen man Verpflichtungen und Verträge hat und gegenüber denen Spielregeln gelten. Da kann man nicht plötzlich sagen, man habe jetzt neue Spielregeln, die aber auch für bestehende Verträge gälten. Das wäre in unserem System einfach nicht lauter, und es bedeutete einen Durchbruch. Deshalb geht es hier eigentlich um ein Prinzip guter Gesetzgebung.

Ich glaube auch, es ist sachlich richtig. Wenn jetzt Pharmaunternehmen Verträge über den Zugang zu irgendwelchen genetischen Ressourcen haben und da forschen, dann haben sie heute eine korrekte Basis. Jetzt verlangen wir neu Melde- und Sorgfaltspflichten. Man hat dann wahrscheinlich viele Substanzen, bei denen man, weil diese Pflichten damals noch nicht gegolten haben -, bei denen man nicht alles minutiös so festgehalten hat, wie man das dann in Zukunft muss. Es wäre aus unserer Beurteilung schlicht nicht praktikabel, dass man jetzt für alle verwendeten Ressourcen nachträglich noch diese Melde- und Sorgfaltspflichten einhalten müsste.

Dann wird es eben schon standortrelevant, Frau Bruderer. Wenn das eben die Wirkung ist und man das nachträglich für alle schon rechtmässigen, absolut korrekten Nutzungen von genetischen Ressourcen tun würde - das wäre megaviel Aufwand für den Forschungsstandort Schweiz -, dann würde das standortrelevant, und ich glaube, das wollen Sie am Schluss ja auch nicht.

Deshalb kommen wir hier zu folgender Beurteilung: Es ist richtig, dass man nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen dann wie üblich auch die Umsetzung durch die betroffenen Unternehmen verlangt, aber nicht rückwirkend.

Ich bitte Sie somit, der Mehrheit zuzustimmen.

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