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Graber Konrad · Ständerat · 2013-12-03

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-03

Wortprotokoll

Auch wenn ich von den Antworten nicht befriedigt bin, danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation.

Insbesondere die Beantwortung der zweiten Frage war aus meiner Sicht aufschlussreich und zeigt auf, dass wir uns mit der Finanzierung auseinandersetzen müssten und dass die Erhöhung des Preises der Autobahnvignette unter dem Strich über die Erhöhung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags zu einer Verteuerung des Benzinpreises von acht bis neun Rappen pro Liter geführt hätte. Nun haben die Stimmberechtigten die Vorlage aber abgelehnt und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass sie den Netzbeschluss nicht umsetzen wollen. Aus der Abstimmungskampagne der Gegner wurde deutlich, dass keine zusätzlichen Mittel in den Strassenverkehr fliessen sollten, weil die Automobilistinnen und Automobilisten bereits genügend bezahlen würden - das waren die Argumente - und weil mehr Mittel für den Strassenverkehr als Abzockerei betrachtet würden. Die Mehrheit der Räte hatte dies ganz anders gesehen und auch ausdrücklich anders beurteilt.

Das wird nun meines Erachtens eine Standortbestimmung in der Finanzierung des Strassenverkehrs erforderlich machen. Diese dürfte im Zusammenhang mit dem angedachten Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr und im Zusammenhang mit der sogenannten Milchkuh-Initiative erfolgen. Ich bin auch der Auffassung, dass die Finanzierungsströme entflochten werden sollen. Aber ich glaube, man darf keine Illusionen haben: Wenn man einen Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr schafft, wie er gefordert wird, wird sich auch dort über kurz oder lang die Frage nach mehr Mitteln stellen. Damit sind wir dann wahrscheinlich wieder bei der gleichen Ausgangslage wie am letzten Abstimmungssonntag.

Ich habe es deshalb bedauert, dass der Bundesrat die erste und die dritte Frage meiner Interpellation eigentlich nicht beantwortet hat. Dies ist auch der Grund, weshalb ich von der Beantwortung der Interpellation insgesamt nicht befriedigt sein kann. Bei der ersten Frage macht es sich der Bundesrat - oder wahrscheinlich korrekter: die Verwaltung - aus meiner Sicht etwas einfach, wenn er darauf hinweist, dass zurzeit keine ausreichenden statistischen Grundlagendaten zur Verfügung stünden, um einen Kostendeckungsgrad für die Infrastruktur insgesamt, d. h. über National-, Kantons- und Gemeindestrassen, zu erheben. Gerade mit einer Antwort auf diese Frage wäre es möglich gewesen, für die Diskussion über die Erhöhung des Preises der Autobahnvignette aufzuzeigen, dass auch beträchtliche Steuergelder in den Strassenverkehr fliessen.

Es ist ein wiederkehrendes Märchen, dass die ganze Strasseninfrastruktur in der Schweiz alleine durch Abgaben der Autofahrer und Autofahrerinnen finanziert werde. Die Angaben dazu sind zwar nicht in der Interpellation enthalten, aber ich habe die Länge der Strassen in den verschiedenen Kategorien relativ einfach erheben können: Die Nationalstrassen machen mit rund 1800 Kilometern lediglich 3 Prozent des gesamten Strassennetzes aus, die Kantonsstrassen mit 18 000 Kilometern 25 Prozent und die Gemeindestrassen mit rund 52 000 Kilometern 72 Prozent. Die Nationalstrassen, das ist klar, sind gewichtiger und für den Bund relevant, aber man muss das ganze Strassennetz betrachten. Die Gemeinde- und die Kantonsstrassen werden in den meisten Kantonen zu einem kleinen Anteil mit Mitteln aus der Motorfahrzeugsteuer, vor allem aber mit ordentlichen Steuermitteln erstellt und unterhalten. Diese wesentliche Tatsache muss bei neuen verkehrspolitischen Vorlagen aufgezeigt werden.

In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, ob sich der Bundesrat darum bemühen wird, den Deckungsgrad zu ermitteln, oder ob man praktisch auf ein nächstes Postulat wartet, um aktiv zu werden. In meiner Frage habe ich bewusst darauf hingewiesen, dass allenfalls eine plausible Schätzung beziehungsweise Hochrechnung genügen würde. Selbst eine solche liegt zurzeit offensichtlich nicht vor. Es geht mir um die Grössenordnung: Hat man einen Deckungsgrad von 120, 100, 80 oder 60 Prozent? Eine Antwort auf diese Frage müssen wir spätestens bei der Behandlung der Milchkuh-Initiative haben. Dort wird sie zentral sein. Ich wäre der Bundesrätin dankbar, wenn sie sich dazu äussern könnte, ob beabsichtigt ist, das entsprechende Datenmaterial zu erheben. Ich betone nochmals: Wenn es zu aufwendig ist, es im Detail abzuklären, genügt auch eine plausible Schätzung oder Hochrechnung.

Leider wurde auch die dritte Frage nicht beantwortet. Es trifft zwar zu, dass die Erhöhung des Vignettenpreises mit der geplanten Anpassung des Netzbeschlusses kombiniert wurde, aber ich habe Aussagen dazu vermisst, wie sich eine Ablehnung der Erhöhung des Vignettenpreises auf einzelne Kantone auswirkt, die nicht direkt vom Netzbeschluss betroffen sind. Im Kanton Luzern haben wir Aussagen dazu erhalten und sie auch in den Abstimmungskampf eingespiesen. Hier hätte die Verwaltung Gelegenheit gehabt, die Auswirkungen einer Ablehnung aufzuzeigen. Das ist leider nicht gelungen.

Offensichtlich hat man auch den Kantonen den Nutzen zu wenig aufzeigen können. Sonst hätten nicht sogar Kantone, die vom Netzbeschluss direkt betroffen gewesen wären und zum Teil massiv profitiert hätten, die Erhöhung des Preises der Autobahnvignetten abgelehnt. Man hätte bei dieser Frage auch die Folge einer Ablehnung dieser Preiserhöhung aufzeigen können. Wenn ich richtig informiert bin, wird dieser Entscheid nun dazu führen, dass wir den Voranschlag 2014 in der morgigen Beratung um 88 Millionen Franken korrigieren müssen. Wenn man das durchdenkt, bedeutet das selbstverständlich, dass das Pendant bei den Kantonen dann ebenfalls korrigiert werden muss. Das wird bei den Kantonen gegenüber den vorgesehenen Budgets zu einer Mehrbelastung führen. Dann werden vielleicht den Zuständigen in verschiedenen Kantonen noch die Augen aufgehen.

Die dritte Frage ist mit der Ablehnung der Erhöhung des Vignettenpreises nun obsolet. Ich fasse deshalb zusammen: Bei der ersten Frage bin ich gespannt, ob der Bundesrat hier [PAGE 1052] nun das Datenmaterial erheben wird. Eine entsprechende Zusage würde es mir ermöglichen, auf ein nachhakendes Postulat zu verzichten, und sie würde dann bestimmt auch die zukünftigen Diskussionen versachlichen. Von der Antwort auf die zweite Frage bin ich befriedigt, und die dritte Frage stellt sich nach erfolgter Abstimmung nicht mehr.