Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-08
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Artikel 42, 43 und 46 bei der Beratung zusammengehören. Sie erinnern sich daran, dass Sie sich in der ersten Phase zu einem Systemwechsel vom sogenannten Tiers garant zum Tiers payant durchgerungen haben. Ich möchte Ihnen mit meinem Minderheitsantrag beantragen, an Ihrem ursprünglichen Entscheid festzuhalten.
Der heute existierende Tiers garant ist ein eigentliches Dreiecksverhältnis, indem der Patient oder die Patientin die Rechnung der Krankenkasse schickt, das Geld erhält und dann die Arztrechnung bezahlen soll. Dieses System des Tiers garant birgt jedoch auch sozialpolitischen Zündstoff. Immer wieder entpuppt sich dieses System als eigentliche Armutsfalle für Privathaushalte, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, weil sie zwar die Gelder ihrer Krankenkasse zurückerstattet erhalten, aber die Rechnungen dann nicht unbedingt bezahlen.
Konkret wissen wir mittlerweile auch von den grössten Krankenversicherern, dass sie aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien auch zunehmend Inkassoprobleme haben.
Das System des Tiers garant war ursprünglich als eine Massnahme zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen gedacht; der Patient, die Patientin sollte die Möglichkeit der Kontrolle erhalten. Eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen durch das System des Tiers garant jedoch entpuppte sich als eine Illusion. Die Patientin, der Patient hat kein Interesse an einem Konflikt mit Arzt oder Ärztin. Aus eigener Erfahrung wissen Sie vielleicht, dass viele medizinische Laien bei einer solchen Kontrollfunktion auch überfordert sind. Beim Systemwechsel vom Tiers garant zum Tiers payant ist es so, dass die Kontrolle durch die Patientin, den Patienten weiterhin möglich wäre; dies ist auch heute bereits der Fall. Wir kennen ja die Möglichkeit der Einführung des Tiers payant auf dem Vertragsweg. Dies gibt es beispielsweise im Bereich der Medikamentenkosten: Die Apotheken schicken den Krankenkassen ihre Rechnungen direkt, diese ihrerseits informieren die Patientinnen bzw. Patienten, damit auch jene - die wissen, welche und wie viele Medikamente sie in Tat und Wahrheit bezogen haben - eine Kontrollfunktion ausüben können. Dies heisst konkret, dass ein eigentliches Dreiecksverhältnis zwischen Leistungserbringer, Krankenkasse und Patient, Patientin auch beim System des Tiers payant weiterhin bestehen bleibt.
[PAGE 64] Wenn ich Ihnen beantrage, an diesem Systemwechsel, den Sie in der ersten Phase beschlossen haben, festzuhalten, dann hat dies auch damit zu tun, dass er hier der einzige wirkungsvolle Beitrag ist, der bei der zunehmenden Überschuldungssituation vieler Privathaushalte einen Ausweg öffnet.
Die Mehrheit - dies sehen Sie auf der Fahne - will dem Bundesrat eine Kompetenz einräumen. Dies bedeutet, dass nach dem Antrag der Mehrheit der Bundesrat als neue Instanz bei der Vereinbarung von Tarifstrukturen und bei Genehmigung des Tarifvertrags beispielsweise eingreifen und bestimmen könnte, dass ein Wechsel vom Tiers garant zum Tiers payant vorzunehmen sei. Dies heisst aber ganz klar, dass diese Kompetenznorm für den Bundesrat nur in Einzelfällen spielen würde.
Auch angesichts der Tatsache, dass die Lösung der Mehrheit eher mutlos ist, möchte ich Sie deshalb bitten, an Ihrem ursprünglichen Entscheid festzuhalten. Der Systemwechsel vom Tiers garant zum Tiers payant ist einerseits sinnvoll, weil sich Kontrollmöglichkeiten für die Krankenkassen neu ergeben; weiterhin aber gibt es solche für Patientinnen und Patienten. Damit leistet man einen viel effektiveren Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Diesen Systemwechsel beantrage ich Ihnen zur Hauptsache vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des neuen Tarmed, der gesamtschweizerisch einheitlichen Arzttarifstruktur. Diese kann nur im System des Tiers payant funktionieren.