Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-12-08
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich weiss, es ist schwierig, eine Motion zu bekämpfen, die von der WAK oppositionslos vorgeschlagen und darüber hinaus auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird. Wenn ich jetzt trotzdem einen Ablehnungsantrag stelle, dann setze ich darauf, dass am Schluss doch die guten Argumente zählen, mindestens am Schluss des Prozesses. Zwingende Gründe gegen das, was die Motion vorschlägt, gibt es leider. Bei Lichte besehen ist nämlich schwer verständlich, was hier vorgeschlagen wird. Ich muss Sie deshalb bitten, die Gründe, die gegen die Motion sprechen, ernst zu nehmen, der schwierigen Ausgangslage zum Trotz. Zu viel steht hier auf dem Spiel.
Das Thema Steuerbefreiung des Existenzminimums hat eine lange Geschichte, eine mindestens zwanzigjährige Vorgeschichte im Parlament. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums war vor zwanzig Jahren, aber auch vor zehn Jahren - und sie ist es auch heute noch - immer eine der wichtigsten Forderungen im Bereich der Armutsbekämpfung. Wer nichts anderes als das elementar Lebensnotwendige hat, der soll nicht zusätzlich noch Einkommenssteuern bezahlen müssen. Die Forderung nach Steuerbefreiung des Existenzminimums leitet sich aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Von dem, der wirtschaftlich nichts hat ausser dem Existenzminimum, soll der Fiskus nach dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nichts verlangen, wenn dieser Grundsatz auch für Arme gilt. Daraus leitet sich auch die Steuerfreiheit der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen ab. Denn die Einkommenssteuern gehören bisher wenigstens nicht zum Existenzminimum; sie sind bei den Existenzminima bisher nicht einberechnet.
Der Grundsatz der Steuerfreiheit des Existenzminimums ist vom Parlament in der Vergangenheit wiederholt anerkannt worden. Vor zehn Jahren wäre sie beinahe gesetzlich verankert worden. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums war nämlich nach den Beschlüssen des Parlamentes Teil des damaligen Steuerpakets. Das heisst, die Steuerfreiheit des Existenzminimums in den Kantonen, beim Bund, bei der direkten Bundessteuer ist ja längst realisiert.
Wir wissen, dass das Steuerpaket 2004 aber aus ganz anderen Gründen an der Urne scheiterte. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums war damals im Abstimmungskampf nämlich nicht umstritten. Bemerkenswert ist übrigens, dass im Vorfeld dieser Abstimmung zu diesem Steuerpaket - ich kann mich gut daran erinnern - die damalige Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz im Namen der Kantone erklärt hatte, dass die Kantone mit dem vorgeschlagenen Grundsatz der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums im Steuerharmonisierungsgesetz leben könnten. Damals sprach man nicht davon, dass damit ein unzulässiger Eingriff in die Finanzautonomie der Kantone verbunden sei. Bei dieser seinerzeitigen Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz handelt es sich - Sie können es erraten - um niemand anders als um die hier im Saal anwesende Bundesrätin.
Warum ist das, was die WAK in Abweichung von der bisherigen Praxis neu vorschlägt, nämlich die Besteuerung der bisher steuerfreien Sozialhilfe, falsch? Es ist doch offensichtlich und erklärt sich von selber, dass die Besteuerung die Situation der Armen, der Sozialhilfeabhängigen gegenüber heute noch weiter verschlechtern würde, weil man plötzlich auf der Sozialhilfe Steuern verlangen würde. Niemand kann so tun - erst recht heute nicht -, als ob die Gemeinden die Sozialhilfeansätze wegen der Steuern nach oben verschieben würden. Geschieht dies aber nicht, dann wird das, was die Armen, die Sozialhilfeempfänger zur Verfügung haben, weniger, da sie dann über das Gemeindebudget auch noch kantonale Steuern zahlen. Man muss sich fragen, ob es schlau oder sinnvoll ist, dass die Gemeinden Sozialhilfe ausrichten - die Leute haben in der Regel ja kein anderes Einkommen -, worauf dann von dieser Sozialhilfe kantonale Steuern zu zahlen sind. Ist das wirklich sinnvoll? [PAGE 1208]
Es gibt also diese beiden Aspekte: eine Verschlechterung der Lage der Armen, der Sozialhilfeabhängigen, aber umgekehrt auch eine Operation, die mit Blick auf die öffentlichen Haushalte nicht sinnvoll ist, nämlich Einkommenssteuern, die über die Gemeindebudgets an die Kantone bezahlt werden.
Aber auch die Ergänzungsleistungen sollen neu besteuert werden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bewusst ist, wie knapp jene Altersrentnerinnen und Altersrentner durchkommen müssen, die auf die Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Die Ergänzungsleistungen sind gewiss eine segensreiche Einrichtung, aber sie reichen im Alltag nicht weit, auch bei sehr bescheidenem Lebenswandel. Wenn Sie jetzt neu von diesen weiss Gott nicht auf Rosen gebetteten älteren Menschen noch Steuern abzwacken, dann verschlechtert sich ihre sowieso nicht günstige finanzielle Lage. Können Sie das wirklich wollen?
Ausgelöst wurde das Vorhaben der WAK - die Kommissionssprecherin hat es gesagt - durch die Diskussion um die sogenannten Schwelleneffekte. Niemand kann wollen, dass jemand, der arbeitet, am Schluss schlechtergestellt ist als jemand, der mit Sozialhilfe unterstützt wird. Arbeit muss sich lohnen, ist gesagt worden, und dem kann ich mich nur anschliessen. Aber was ist die richtige Antwort auf dieses Problem? Doch nicht, dass man im Ergebnis die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen nach unten fährt. Das schadet doch am Schluss auch den arbeitenden Armen, den Working Poor, die nicht genügend verdienen, um davon leben zu können, und dann zusätzlich noch von Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Wenn sie neu darauf auch noch Steuern bezahlen müssen, dann verbessert das ihre Lage nicht, sondern verschlechtert sie.
Die richtige Antwort - es gibt sie - auf das Problem der Working Poor, der Schwelleneffekte heisst wie schon früher, abgesehen von anständigen Löhnen, die steuerliche Freistellung des Existenzminimums. Leider ist das in gewissen - nicht in allen - Kantonen nicht realisiert. Es gibt Kantone, die bei der Besteuerung weit ins Existenzminimum eingreifen. Der Extremfall ist der Kanton Schwyz. Hier beginnt die Steuerpflicht bei 4481 Franken - natürlich nicht im Monat, sondern im Jahr. Den arbeitenden Armen im Kanton Schwyz hilft es nichts, wenn mit der Besteuerung der Sozialhilfe auch das Existenzminimum der Armen, die auf das Sozialamt müssen, noch heruntergefahren wird. Ihnen wäre geholfen, wenn auch bei ihnen die Steuerbefreiung des Existenzminimums eingeführt würde, wenn auch bei ihnen mit Blick auf die Steuern das Existenzminimum respektiert würde.
Wenn schliesslich gesagt wird - das ist von der Kommissionssprecherin auch ausgeführt worden -, die Besteuerung der Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe sei steuersystematisch richtig, weil nach der Steuerrechtslehre alle Einkünfte unabhängig von der Quelle erfasst werden sollten, dann möchte ich Ihnen nur sagen: Wohlan! Aber weshalb wollen Sie hier bei den Armen beginnen, bei den Menschen, die mit Ergänzungsleistungen, mit Sozialhilfe sowieso untendurch müssen? Warum nicht oben auf der sozialen Leiter beginnen, wo es um ganz andere Summen geht? Wie steht es beispielsweise mit den gewaltigen privaten Kapitalgewinnen? Es geht hier um viel grössere Summen als bei der Sozialhilfe. Sie sind bekanntlich bis heute steuerfrei - ganz zu schweigen von den steuerfreien Erbschaften, den Milliarden umfassenden Steuergeschenken an Grossaktionäre durch die Unternehmenssteuerreform II. Und wie steht es beispielsweise mit negativen Liegenschaftsrechnungen, mit den Abzügen für Einzahlungen in Pensionskassen, die Einkommen in der Höhe von Hunderttausenden von Franken einfach zum Verschwinden bringen?
Ein zentraler Grundsatz des Steuerrechts ist die Steuergerechtigkeit. Es ist doch nicht gerecht, mit der Besteuerung der Sozialhilfe die Armen zu plagen. Es ist nicht gerecht, mit der Besteuerung der Ergänzungsleistungen die Lebenslage ausgerechnet jener Rentnerinnen und Rentner zu verschlechtern, die finanziell am schlechtesten dran sind. Und es ist nicht gerecht, die Kleinen zu schröpfen und die Grossen zu schonen.
Ich bitte Sie deshalb, die vielleicht gutgemeinte, aber im Ergebnis schlechte Motion der WAK abzulehnen. Es mag zwar sein, dass sich die Armen, die sozialhilfeabhängig sind, am Schluss der Übung nicht wehren können, weil derzeit politisch sowieso auf ihnen herumgetrampelt wird. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Organisationen der Rentnerinnen und Rentner es sich bieten lassen, wenn der Vorstoss der WAK am Schluss auch noch gesetzlich umgesetzt werden sollte.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.