Imoberdorf René · Ständerat · 2014-12-08
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich bedanke mich beim Bundesrat herzlich für die ausführlichen Antworten zu den acht Fragen. Ich bin von der Beantwortung der Fragen zu verschiedenen Punkten nicht ganz befriedigt. Erlauben Sie mir, kurz ein paar Punkte zu den einzelnen Antworten zu nennen.
Zur Frage 1: Der Bundesrat räumt in seiner Antwort ein, dass der Zuschlagspreis für die Emissionsrechte zwar höher als der CO2-Preis in der EU sei. Andererseits sei er aber tiefer als die CO2-Abgabe, von der die im Emissionshandel eingebundenen Unternehmen befreit sind und die heute 60 Franken pro Tonne CO2 beträgt. Dazu möchte ich daran erinnern, dass es in der EU keine Lenkungsabgabe gibt. Die Befreiung von der Lenkungsabgabe stellt die im Emissionshandel eingebundenen Schweizer Unternehmen mit den Mitbewerbern der EU gleich, sofern die Preise der Emissionsrechte gleich hoch sind. Deshalb ist ein Vergleich der Preise für Emissionsrechte und der Lenkungsabgabe nicht korrekt. Es geht hier um eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung gegenüber den ausländischen Mitbewerbern.
Zu Ihrer Antwort zur Frage 2, in der es darum geht, welche Preise für Schweizer Emissionsrechte in einem isolierten, auf 55 Unternehmen beschränkten Markt bis 2020 erwartet werden: Das Thema Wettbewerbsverzerrung und kleiner Markt nimmt der Bundesrat aus meiner Sicht zu wenig ernst. Das CO2-Gesetz wurde unter anderem revidiert, um das Linking zu ermöglichen. Das neue Gesetz arbeitet in erster Linie nach dem Benchmark-Prinzip. Zudem kennt CO2 keine Grenzen, und somit ist das Ganze global zu betrachten.
Vom Bafu wird in einem Faktenblatt vom 30. November 2012 kommuniziert, dass mit der angestrebten Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU sichergestellt werden soll, dass Schweizer Unternehmen mittelfristig den gleichen Preis für ein Emissionsrecht bezahlen wie ihre europäischen Konkurrenten. Was geschieht, wenn dem nicht so sein wird?
In den Fragen 3 und 7 geht es unter anderem darum, wie sichergestellt wird, dass bei überrissenen Auktions- und Marktpreisen der Härtefall für Industrieunternehmen geltend gemacht werden kann. Gemäss der Revision der CO2-Verordnung vom 8. Oktober 2014 muss das Unternehmen für die Anwendung der Härtefallregelung unter anderem nachweisen, dass die Beschaffung der fehlenden Emissionsrechte wirtschaftlich untragbar wäre. Damit wird die Härtefallregelung wohl kaum zum Einsatz kommen, weil dieser Nachweis sehr, sehr schwierig oder gar unmöglich sein wird. Wie ich schon bei der Behandlung meiner Motion 14.3911 gesagt habe, wird durch die Revision der CO2-Verordnung die Gleichstellung der Schweizer Unternehmen mit den ausländischen auch nicht erreicht, da sie die Gleichstellung nur in Einzelfällen über die Härtefallregelung ermöglicht.
In den Fragen 4 und 8 geht es um das im Gesetz vorgesehene Linking des schweizerischen Emissionshandelssystems mit jenem der EU. Schön, dass sich der Bundesrat des Problems der Liquidität bewusst ist und das Linking anstrebt. Aber was passiert, wenn es nicht oder erst viel später zustande kommt? Zurzeit beträgt der Preis 20 Franken pro Tonne CO2. Das ist aber immer noch dreimal mehr als das, was die Emissionsrechte im EU-Raum kosten. Es muss hinterfragt werden, wie die Schweizer Preise ohne Linking mittelfristig an die Preise im Emissionshandelssystem der EU angeglichen werden könnten.
Zum Schluss zu Ihrer Antwort zur Frage 5: Es ist richtig, dass die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten gegenüber kommunalen Unternehmen bevorteilt werden. Bei der Auktion nehmen aber die halbstaatlichen Unternehmen, welche jedes Jahr mehr Emissionsrechte beschaffen müssen, vom gleichen Kuchen. Diese können die Kosten konkurrenzlos abwälzen, treiben durch ihre Nachfrage aber den Preis für die vierzig Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, in wirtschaftsschädigende Höhe.