Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2015-06-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04
Wortprotokoll
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung zu dieser Revision: Ich erlebe diese Revision eher als Trauerspiel denn als vernünftige Gesetzesrevision. Dieser zweite Anlauf wurde ja zu einer Minirevision, obwohl nach gut 25 Jahren Unfallversicherungsgesetz ein gewisser Bedarf an Korrektur unbestrittenerweise nötig wäre. Man verzichtet hier darauf, um den Sozialpartnern - ich werde dann beim nächsten Antrag der Minderheit auf diese Sozialpartnerschaft noch zurückkommen - gerecht zu werden. Wir haben einen Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts mit dem Zweck, unter anderem unsere Sozialversicherungen [PAGE 882] dort schrittweise zu koordinieren, wo es sich eben als nötig erweist. Hier wird schlicht und einfach die Chance verpasst, diese Koordination zur Vereinfachung der Sozialversicherungen voranzutreiben. Man kann die Komplexität unserer Sozialversicherungen beklagen. Sie sind zum Teil kompliziert und nicht einfach zu übersehen. Aber wenn man Gelegenheit hätte, diese Komplexität etwas zu reduzieren, dann sollte man das nutzen und die Gelegenheit zu Vereinfachungen wahrnehmen. Das tut man hier nicht, indem man - Friede, Freude, Eierkuchen - es den Apparatschiks in den Verbänden recht machen will. Das ist eigentlich hier die Botschaft, die mit dieser Minirevision vermittelt wird.
Zu diesem Antrag: Die Kommission hat immerhin mit einer Mehrheit beschlossen, eine Karenzfrist für die Betriebe, was die Versicherung anbelangt, einzuführen. Das ist eine gewisse Anpassung an das Krankenversicherungsgesetz. Es ist also eine kleinste Koordination, wie ich vorhin erwähnt habe, um für die Betriebe die Möglichkeit zu schaffen, Prämien zu sparen. Das ist eindeutig, hat aber den positiven Nebeneffekt, im eigenen Interesse den Unfallschutz in den Betrieben zu verbessern, auszubauen und darauf zu achten, dass eben keine Unfälle passieren, weil damit auch die eigenen Prämien geschützt werden können.
Das ist die Überlegung, die hier dahintersteckt, und es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, diese Flexibilität für die Betriebe abzulehnen. Wir werden der Mehrheit zustimmen. An der Lohnfortzahlungspflicht ändert sich nichts. Die Betriebe sind nach wie vor verpflichtet, die Lohnfortzahlung wie bei Krankheit auch bei Unfall entsprechend zu gewähren. Also, hier soll Flexibilität für die Betriebe ermöglicht werden. Ich glaube, das ist ein ganz bescheidener, kleiner Schritt in die richtige Richtung.