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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-01

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Grundsätzlich bin ich für diese Vorlage. Ich finde, es ist sachgerecht, und es macht Sinn, dass wir eine einheitliche Lösung haben, nachdem bereits dreizehn Kantone Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende kennen. Auch vom Arbeitsmarkt her gesehen wissen wir, dass wir von bisher Angestellten, die Probleme mit dem Arbeitsplatz haben, erwarten, dass sie so flexibel sind, dass sie in die Selbstständigkeit gehen können. Oftmals kann es aber ein Hindernis sein, wenn jemand Kinder hat, weil er beim Wechsel vom Status Angestellter zum Status Selbstständigerwerbender die Kinderzulagen verlieren würde. Es gibt also eine Reihe von sachlichen Gründen, warum wir dieser Vorlage insgesamt zustimmen sollten.

Nun haben wir hier die Diskussion betreffend die Landwirtschaft. Nach meinem Dafürhalten ist es so, dass wir hier eine spezialrechtliche Massnahme haben. Wir haben gehört, dass es sie schon sehr lange gibt. Es ist die einzige Sozialmassnahme in der Agrarpolitik, welche direkt und am richtigen Ort ankommt. Zudem haben wir hier im Gegensatz zu den anderen Regelungen betreffend Familienzulagen eine gerechtfertigte Differenzierung der Zulagen zwischen dem Talgebiet und dem Berggebiet, indem Bauernfamilien im Berggebiet eine höhere Kinderzulage erhalten als solche im Talgebiet.

Hinsichtlich der Zahlen ist zudem Folgendes festzustellen: Es sind nicht 150 Millionen Franken, die heute von Bund und Kantonen in diesen Bereich fliessen, sondern es sind 143 Millionen Franken. Zwei Drittel sind vom Bund finanziert, ein Drittel von den Kantonen. Die restlichen rund 15 Millionen Franken sind bereits Lohnabzüge, d. h. vom Landwirt, der Angestellte hat, auf den AHV-pflichtigen Löhnen geleistete Beiträge. Der Landwirt zahlt also, wenn er Angestellte hat, für die Familienzulagen dieser landwirtschaftlichen Angestellten Beiträge. So wird das finanziert. Das muss man im Auge behalten; das ist nicht ganz so, wie es bisher dargestellt worden ist.

Das Konstrukt, das wir hier haben, ist wirklich eine Spezialregelung, denn es ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Das haben wir bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs so geregelt. Wenn wir dem zustimmen, was die Mehrheit der Kommission vorschlägt, greifen wir hier in den erst vor kurzer Zeit beschlossenen neuen Finanzausgleich ein. Das ist insofern problematisch, als wir davon ausgehen müssen, dass dann die Kantone sagen: Wenn das so geändert wird, zahlen wir diesen Drittelsbeitrag nicht mehr. Dann geht das verloren.

Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen: Die Idee, dafür zu sorgen - möglicherweise mit dieser Motion -, dass der Landwirtschaft kein Geld weggenommen wird, ist sehr gut gemeint. Aber es wird dann natürlich zu einer Umverteilung kommen; das wurde schon von verschiedenen Vorrednern gesagt. Dieses Geld wird dann nicht mehr spezifisch den Familien, die Kinder haben, zukommen, sondern es wird auf irgendeine Art - nach Fläche, nach Tiereinheiten, wie auch immer - bei den Direktzahlungen zugewiesen. Man kann deshalb nicht sagen, wir würden im konkreten Fall kompensieren, sondern wir kompensieren insgesamt.

Wir müssen in Bezug auf die Beitragserhebungen sehen - das ist eine weitere spezielle Situation in der Landwirtschaft -, dass wir in den Kantonen wegen den unterschiedlichen Betriebsstrukturen sehr stark divergierende Abzüge hätten. Also auch hier - ich sage das, da man immer wieder vom Prinzip der Gerechtigkeit spricht - muss man sehen, dass wir unter Umständen neue Ungerechtigkeiten, neue Ungleichheiten schaffen.

Ich bitte Sie, bei Artikel 19 der Kommissionsminderheit zu folgen, das also abzulehnen und in dieser Sache keinen Schnellschuss zu machen, aber in der Gesamtabstimmung der Vorlage zuzustimmen.