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Schwaller Urs · Ständerat · 2011-03-01

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Die heutige Regelung der Familienzulagen in der Landwirtschaft besteht seit dem 20. Juni 1952. Die Ausgestaltung ist im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft geregelt. Bewusst wurde bis anhin auf den Einbezug der Regelungen, welche für die Landwirtschaft gelten, in das Bundesgesetz über die Familienzulagen verzichtet. [PAGE 28]

Die Familienzulagen stellen ganz klar eine sozialpolitische Komponente in der Agrarpolitik dar. Betroffen sind nicht nur die selbstständigerwerbenden Landwirte, sondern auch die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die mitarbeitenden Familienmitglieder. Es gelten zwar auch in diesem Bereich grundsätzlich die gleichen Mindestansätze wie mit dem Bundesgesetz über die Familienzulagen. Allerdings wird für landwirtschaftliche Arbeitnehmer zusätzlich eine Haushaltungszulage bezahlt. Für das Berggebiet gelten dann noch höhere Ansätze, nämlich plus 20 Franken. Die Finanzierung ist bei den Angestellten in der Landwirtschaft teilweise durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, teilweise durch Bund und Kantone gewährleistet. Im Fall der selbstständigen Landwirte zahlt der Bund zwei Drittel und zahlen die Kantone ein Drittel der Kosten; es handelt sich also um ein eigenständiges und umfassendes System im Rahmen der Agrarpolitik.

1. Der Antrag der Kommissionsmehrheit regelt nur einen Teilbereich der Kinderzulagen in der Landwirtschaft. Herausgebrochen wird nur die Finanzierung der Familienzulagen der selbstständigerwerbenden Landwirte. Die Finanzierung der Familienzulagen für die selbstständigerwerbenden Landwirte hat nichts mit der parlamentarischen Initiative zu tun. Diese Initiative will ja die Verwirklichung des Grundsatzes "Ein Kind, eine Zulage". Dieser Grundsatz ist in der Landwirtschaft bereits heute verwirklicht. Es ist unnötig und sachfremd, im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative nun auch noch die Finanzierung der Landwirtschaft verändern zu wollen.

2. Mit einer Neuregelung, wie sie von der Kommissionsmehrheit beantragt wird, werden den Bauernfamilien mit Kindern 90 bis 130 Millionen Franken entzogen. Eine allfällige spätere, anderweitige Zuführung dieses den Bauern entzogenen Betrages in den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft, wie dies die Kommissionsmotion will, würde, wenn überhaupt, nach anderen Kriterien erfolgen. Die Beiträge gälten dann nicht mehr für Kinder, sondern vielleicht für Flächen oder für die Kälbermast oder für die Ziegen; ganz sicher würde damit ein anderer Zweck verfolgt. Den Bauernfamilien soll für ein unsicheres und schlechteres Versprechen die heute einwandfrei funktionierende Unterstützung gestrichen werden. Das ist nach meinem Verständnis nicht akzeptierbar. Ich habe deshalb gerade auch die Stellungnahme des Bauernverbandes nicht begriffen, der sagt, er lehne die Initiative ab, man solle jedoch die Regelung für die selbstständigen Bauern beibehalten. Was den Schweizerischen Verband freier Berufe anbelangt, den ich ja bis vor fünf Monaten präsidiert habe, sagte dessen Sekretär Folgendes: "L'Union suisse des professions libérales n'a pas de position officielle dans la matière. J'ai mené moi-même la semaine passée un rapide sondage auprès des membres du comité directeur qui se prononce contre l'initiative." Das ist die ganze Stellungnahme der Freiberufler.

3. Mit der von der Kommissionsmehrheit beantragten Finanzierungsregelung für die Landwirtschaft findet keine Harmonisierung statt. Es besteht weiterhin ein separates Familienzulagengesetz für die Landwirtschaft mit speziellen Leistungen: Haushaltzulage, Zuschläge für Berggebiete. Man hat vor einigen Jahren bewusst auf eine weitere Angleichung dieser Leistungen verzichtet, um der speziellen Situation in der Landwirtschaft gerecht zu werden. Wir haben das diskutiert; ich erinnere mich an eine Diskussion mit dem Vorgänger von Bundesrat Burkhalter, Bundesrat Couchepin, der uns sagte, das funktioniere jetzt seit 57 Jahren, man solle es so lassen, man habe dafür auch eine Grundlage. Andere Sozialversicherungsbereiche kennen spezifische Regelungen für die familienwirtschaftlich organisierte Landwirtschaft. Wenn eine solche Spezialbehandlung tatsächlich nicht mehr erwünscht ist, wenn man das ändern will, dann soll man es im Rahmen der Agrarpolitik, im Gesamtpaket, beantragen. Wenn man das heutige Modell ändern will, soll man das mit einer Motion tun und sagen, dass für die Landwirtschaft überhaupt keine Sonderbestimmungen mehr gelten sollen.

Beim Antrag, wie er nach längeren und schwierigen Diskussionen von der Mehrheit angenommen worden ist, geht es letztlich weniger darum, die Landwirte gleich wie die anderen Selbstständigerwerbenden zu behandeln. Vielmehr wird einfach das Schiff überladen. Dieses Schiff, das "Ein Kind, eine Zulage" heisst, bekommt damit, was die Selbstständigerwerbenden anbelangt, noch mehr Schlagseite.

Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.