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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-01

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Die WBK-NR hat sich mit der Initiative "Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte" am 18. Juni 2009 befasst. Sie hat damals mit 16 zu 3 Stimmen Folgegeben beschlossen. Unsere Kommission hat sich zum ersten Mal am 12. November 2009 damit befasst. Wir haben damals mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, keine Folge zu geben. Dann hat sich die nationalrätliche Kommission wieder am 19. August 2010 damit befasst und erneut mit 16 zu 3 Stimmen Folgegeben beschlossen. Der Nationalrat hat am 1. Dezember 2010 mit 87 zu 64 Stimmen beschlossen, Folge zu geben. Damit landete das Geschäft wieder bei unserer Kommission. Wir haben darüber am 21. Februar 2011 beraten.

Vorweg: Die Mehrheit der Kommission ist selbstverständlich auch gegen den Import von Pelzprodukten, die unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt worden sind. Sie verurteilt nachdrücklich tierquälerische Produktionsmethoden. Unterschiedlich ist die Auffassung zwischen Mehrheit und Minderheit der Kommission lediglich darin, auf welchem Weg wir das Ziel erreichen; wir sind unterschiedlicher Meinung bezüglich der Wahl der Mittel.

Für die Kommissionsmehrheit sind folgende Überlegungen massgebend: Es ist vorweg festzustellen, dass die [PAGE 50] geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere Artikel 14 des Tierschutzgesetzes, es dem Bundesrat erlauben, tierschutzgerechte Massnahmen in der industriellen Pelztierzucht zu ergreifen. Des Weiteren müssen wir feststellen, dass ein Importverbot nicht mit Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO-Abkommen vereinbar wäre. Die potenzielle Massnahme der Initiative unterliegt den WTO-rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Sie unterliegt dem Streitbeilegungsverfahren und kann, wie auch weniger weitgehende Massnahmen der EU zeigen, von interessierten Mitgliedstaaten der WTO angefochten werden.

Gemäss einem Gutachten von Professor Thomas Cottier, einem anerkannten Experten des EU- und WTO-Rechts, liegt eine Artikel XI Gatt widersprechende Importbeschränkung vor. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Rahmen von Artikel XX Gatt seien nicht erfüllt. Die Initiative werde den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien der Verhältnismässigkeit nicht gerecht. Es zeigt sich nach Meinung des Gutachters, dass weniger einschneidende Massnahmen im Rahmen von Labeling-Bestimmungen oder im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) zur Verfügung stünden und sachgerecht entwickelt werden könnten. Im Vordergrund steht somit die Einführung eines obligatorischen Labels, das Auskunft über die Herstellungsmethode bezüglich des Produktes gibt.

Nun können wir betreffend Labeling feststellen, dass wir auch in diesem Rat die Motion Moser 08.3675, "Deklarationspflicht für Pelze", angenommen haben. Unsere Kommission liess sich von der Verwaltung über den Stand der Umsetzung dieser Motion informieren. Es wurde zwischenzeitlich ein Konzept erstellt, und zwar in Absprache mit den beteiligten Kreisen, vor allem mit den Vertretern des Gewerbes und mit dem Konsumentenschutz. Es ist vorgesehen, dass diese Deklaration in der Schweiz bei Waren vorgenommen wird, die mit den entsprechenden Informationen importiert werden. Der Verkäufer bzw. der Hersteller muss dann die Information auf dem auf den Markt gebrachten Produkt anbringen. Mit diesem Ablauf ist dann auch die Rückverfolgbarkeit des Produktes sichergestellt.

Demgegenüber wäre ein Importverbot, wie es die parlamentarische Initiative verlangt, mit grossen Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden. Man muss sich das konkret vorstellen: Wie soll der Zöllner entscheiden, wenn solche Waren an die Grenze kommen, ob sie unter tierquälerischen Bedingungen produziert worden sind oder nicht? Er hat die Möglichkeit der Rückverfolgung nicht.

Die Mehrheit der WBK ist deshalb der Meinung, dass für das, was wir wollen, die vorgesehene Deklarationspflicht zielführender ist. Sie ist geeigneter als ein Importverbot gemäss der parlamentarischen Initiative. Deshalb beantragen wir Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.