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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01

Wortprotokoll

Der Ständerat ist hier bei der ersten Beratung dem Bundesrat gefolgt. Der Nationalrat hat gegenüber dem bisherigen Recht insofern eine Änderung vorgenommen, als er entgegen Artikel 21 Absatz 1 ATSG die Möglichkeit des Kürzungsrechts lediglich auf Taggelder beschränkt, nicht aber auf die Hilflosenentschädigung ausdehnt. Ihre Kommission beantragt Ihnen hier, dem Nationalrat zu folgen, zumal dieser Absatz 1 von Artikel 21 ATSG nicht in direktem Zusammenhang mit der Eingliederung steht, sondern es sich um Versicherungsfälle handelt, die durch Verbrechen und Vergehen herbeigeführt werden.

In Absatz 4 sind die Sanktionen geregelt, die ergriffen werden können, wenn sich eine Person der Wiedereingliederung entzieht oder widersetzt. Der Nationalrat hat die Möglichkeit geschaffen, dass einer Person, deren Invalidität selbstverschuldet durch ein Verbrechen oder Vergehen herbeigeführt wurde, die Taggelder gestrichen werden, wenn sie sich den Eingliederungsmassnahmen entzieht oder widersetzt.