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Müller Philipp · Nationalrat · 2010-09-22

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-22

Wortprotokoll

Ich möchte nicht weiter auf die gleichlautende Motion eingehen. Im Übrigen haben wir für dieses Anliegen im Saal - und da müsste ich korrigieren, Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer - insgesamt 192 Unterschriften gesammelt. Das heisst, es ist ein Anliegen, das man nicht primär als politisch oder links-rechts-schematisch bezeichnen kann. Es ist ein Anliegen, das eigentlich pragmatisch ist und auch entsprechend unpolitisch gelöst werden sollte.

Ich reichte im Jahr 2004, vor sechs Jahren also, eine parlamentarische Initiative (04.456) ein und verlangte, dass wir eine formelle - ich betone: eine formelle - Bauharmonisierung hinsichtlich Begriffen und Messweisen in der Schweiz einführen. Ein Land mit 41 000 Quadratkilometern und 7,9 Millionen Menschen ist, relativ gesehen, ein kleines Gebiet. Es hat aber unzählige Bauvorschriften, Baunormen usw. Ich zeigte das damals in der parlamentarischen Initiative auch auf. Die Bauharmonisierung sollte vorbehältlich eines kantonalen Konkordats erreicht werden - weil wir ja die kantonale Bauhoheit kennen. So weit, so gut. Mittlerweile, nach so vielen Jahren, haben gerade einmal sechs Kantone das Konkordat unterzeichnet, d. h. anders gesagt: Wir haben in diesem Bereich noch sehr viel zu tun, denn es ist nicht vorwärtsgegangen. Das war denn auch der Auslöser für die Motion, die wir jetzt eingereicht haben und die so viele Unterschriften zusammengebracht hat.

Damit hier etwas geht, bitte ich Sie, die beiden Motionen anzunehmen.

Es kann doch nicht sein - Sie wissen, ich bin Generalbauunternehmer -, dass ich, wenn ich ein Gebäude in meiner Heimatgemeinde Reinach baue und das genau gleiche Gebäude etwa fünf bis sechs Kilometer weiter weg erstellen will, eine komplett neue Planung mit den entsprechenden höheren Kosten vornehmen muss, weil in der anderen Ortschaft eine andere Baugesetzgebung und Baunormierung gilt. Ich möchte betonen, dass wir nicht beabsichtigen, eine materielle Harmonisierung einzuführen. Nach wie vor, also auch nach der Umsetzung der Motionen, kann jeder Kanton hinsichtlich Gebäudeabständen und Gebäudehöhen seine eigenen materiellen Vorschriften machen.

Es soll aber eine einheitliche Redeweise eingeführt werden. Wenn zwei Architekten miteinander telefonieren, meinetwegen beispielsweise einer aus dem Kanton Zug und einer aus dem Kanton Luzern, soll der eine wissen, was der andere meint, wenn dieser von der Ausnützungsziffer, von Energiewerten, von Gebäudehöhen spricht. Gebäudehöhe, was heisst das? Man kann nicht einfach sagen: Das ist die Höhe vom Boden bis zur Decke. So einfach geht es eben nicht, es ist sehr unterschiedlich geregelt.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, diesen pragmatischen Vorstoss anzunehmen, ebenfalls den gleichlautenden von Kollegin Leutenegger Oberholzer.