Müller Philipp · Nationalrat · 2009-06-11
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Ich kann das nicht unwidersprochen lassen, was vom Herrn Bundespräsidenten gesagt worden ist. Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Ich renoviere mein Haus an einem Stück für 150 000 Franken. Mein Einkommen beträgt 120 000 Franken, das heisst, ich verdiene weniger, als ich an Renovationskosten abziehen könnte; das heisst wiederum, dass ich es nicht so machen werde. Ich werde die Renovationen auf mindestens drei, vier oder fünf Jahre verteilen. Wenn ich nun aber eine Renovation, insbesondere eine energetische, durchführe und dreimal 50 000 Franken investiere, dann sind es eben nicht dreimal 50 000 Franken, weil ich es nicht an einem Stück machen kann. Ich renoviere das erste Mal die Fenster, das zweite Mal die Gebäudehülle, das dritte Mal das Dach, den Keller usw. Es gibt ein Stückwerk, das am Schluss dreimal 60 000 Franken kostet, also 180 000 Franken. Das sind 30 000 Franken mehr - sprich: Der Fiskus hat entsprechende höhere Abzüge. Ich sehe daher nicht ein, warum in diesem Bereich Steuerausfälle entstehen sollen. Man wird durch die heutige, aktuelle Gesetzgebung gezwungen, solche Stückwerke, Flickwerke bei den Sanierungen zu machen. Das ist unsinnig. Wenn man unternehmerisch denkt, dann sollte man nicht auf Steuervorgaben Rücksicht nehmen müssen.
Der zweite Punkt, zu dem ich Stellung nehmen möchte: die Kompliziertheit. Wenn ich heute in meiner Privatliegenschaft werterhaltende Investitionen vornehme, kann ich sie ebenfalls abziehen. Das heisst, wenn ich die Liegenschaft später verkaufe, werde ich von der Grundstückgewinnsteuer erfasst. Dann muss es gewährleistet sein, dass die schon einmal berücksichtigten werterhaltenden Investitionen nicht nochmals abgezogen werden können. Anders gesagt: Die Steuerbehörde in meiner Wohngemeinde muss ohnehin ein Konto führen, worin ersichtlich ist, wie viele Kosten derjenige, der diese Privatliegenschaft verkauft, im Rahmen der Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer geltend machen oder eben nicht mehr geltend machen kann. Es gibt keinen Grund, hier davon auszugehen, dass es komplizierter werden würde.
Zusammenfassend: Es macht keinen Sinn, dass ich Flickereien bei Sanierungen mache; es ist falsch, wenn ich aus steuerpolitischer Rücksichtnahme derartige Investitionen auf Jahre verteilt vornehme. Das gibt am Schluss keine gute bautechnische Lösung, sondern aus fiskalpolitischen Überlegungen ein Zusammengehen von verschiedenen Bauetappen. Mindestens die Bauleute hier drin wissen, dass das nicht der Sinn der Sache sein kann.